Drucksache - DrS/2010/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewinnverwendung Jahresabschluss ISE - Eigenbetrieb - 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Rüdiger Wulf
- Verfasser 1:
- Wulf, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.06.2010
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07.07.2010
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.07.2010
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30.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Gewinnverwendung des Jahresergebnisses 2008 der ISE:
Es werden 152.113,20 Euro (in Worten: einhundertzweiundfünfzigtausendeinhundertdreizehn 20/100 Euro) in die Ergebnisrücklage und 861.974,82 Euro (in Worten: achthunderteinundsechzigtausendneunhundertvierundsiebzig 82/100 Euro) in die allgemeinen Rücklagen eingestellt. Dies entspricht einer Verteilung 15 : 85.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Über den Landesrechnungshof wurde die Wirtschaftsprüfergesellschaft Treukom GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg – Eigenbetrieb und des Gebäudemanagements des Kreises Segeberg – AöR, beauftragt.
Die Immobilienverwaltung (ISE) weist in der Ergebnisrechnung 2008 ein Jahresergebnis von 1.014.088,02 € (in Worten: einemillionvierzehntausendachtundachtzig 02/100 Euro) aus. Dieser Überschuss wird für die Tilgung der Darlehen d. h., für die Finanzrechnung, verwendet. In der Ergebnisrechnung stellt diese Tilgung keine Zahlung dar. De Facto stehen diese Mittel also nicht zur Verfügung und stellen daher auch keinen Überschuss dar, weil die Tilgung in der Finanzrechnung erfolgte, welche wiederum negativ ist.
In der Finanzrechnung 2008 der ISE stehen dem Jahresergebnis der Ergebnisrechnung -2.139.311,25 € (in Worten: zweimillioneneinhundertneununddreisigtausenddreihundertelf 25/100 Euro) gegenüber. Hier finden, wie gesagt, die tatsächlichen Tilgungszahlungen statt d.h., das Ergebnis aus der Ergebnisrechnung dient dazu, diese Tilgungen tätigen zu können. Eine Rückführung des Ergebnisses an den Kreis hätte einen zusätzlichen Kreditbedarf in dieser Höhe zur Folge.
Die Gewinnverwendung ist in § 25/26 GemHvO-Doppik vorgeschrieben. Danach werden entweder 100% in die allgemeinen Rücklagen, oder mindestens 10%, aber maximal 25% in die Ergebnisrücklagen und der Rest in die allgemeinen Rücklagen eingestellt.
Da die Ergebnisrücklage den Zweck eines Puffers hat, wird vom Wirtschaftsprüfer in Abstimmung mit dem Landesrechnungshof empfohlen, eine Aufteilung in allgemeine Rücklagen (85%) und Ergebnisrücklage (15%) vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| In die Ergebnisrücklage werden 152.113,20 Euro eingestellt, 861.974,82 Euro in die allgemeine Rücklage. Dadurch müssen 1.014.088,02 Euro weniger Darlehen aufgenommen werden. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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