Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/046

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, § 2 der Betriebssatzung rückwirkend zum 01.01.2008 hinsichtlich der Höhe des Stammkapitals wie folgt zu ändern:
 

Das Stammkapital wird mit 4.605.259,06 Euro (in Worten: viermillionensechshundertfünftausendzweihundertneunundfünfzig 06/100 Euro) ausgewiesen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 01.01.2008 trat die Betriebssatzung der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg – Eigenbetrieb - vom 05.07.2007, ergänzt am 04.10.2007, in Kraft.

§ 2 dieser Satzung beziffert das Stammkapital mit 9.842.700,00 Euro (in Worten: neunmillionenachthundertzweiundvierzigtausendsiebenhundert Euro).

 

Nach der Neubewertung der Liegenschaften Mitte 2009 gemäß der GemHVO-Doppik nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurde dieser Ansatz in der Bilanz auf 4.605.259,06 Euro (in Worten: viermillionensechshundertfünftausendzweihundertneunundfünfzig 06/100-tel Euro) korrigiert.

Das Stammkapital in der Eröffnungsbilanz wurde insofern um rund 5,2 Mio. EUR niedriger als das satzungsmäßige Stammkapital angegeben.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2008 wurde von der Wirtschaftsprüfergesellschaft Treukom angemerkt, dass im Anhang des Jahresabschlusses 2008 richtigerweise das Stammkapital in der Schlussbilanz 2008 als nicht übereinstimmend mit dem Stammkapital der Betriebssatzung § 2 dargestellt ist.

Es wurde ebenfalls angemerkt, dass im Anhang der Eröffnungsbilanz 2008 des Eigenbetriebes das Stammkapital mit dem in der Satzung genannten Stammkapitals übereinstimmend dargestellt wurde. Dies ist nach heutigem Stand nicht richtig und wird mit dem Hinweis wie in der Schlussbilanz 2008 versehen, dass keine Übereinstimmung besteht.

 

Nach § 28 Satz 1 Nr. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist das Stammkapital in der Bilanz in Höhe des in der Betriebssatzung festgesetzten Betrags auszuweisen. Das die Beträge nicht überein stimmen führt im Testat der Eröffnungsbilanz 2008 und im Jahresabschluss 2008 dazu, dass auf diesen Formfehler hingewiesen und das Testat eingeschränkt erteilt wird.

 

Um den gesetzlichen Bestimmungen künftig zu entsprechen kann entweder in der Satzung der bilanzielle Betrag angesetzt werden oder der Differenzbetrag, das fehlende Eigenkapital, eingezahlt werden.

 

Um diese Formalie für den Jahresabschluss 2009 ff zu heilen rät der Wirtschaftsprüfer in Abstimmung mit dem Landesrechnungshof, dem Innenministerium und der Kreisverwaltung, unbedingt die Betriebssatzung in § 2 dahingehend zu ändern, dass Stammkapital in voller Höhe und ungerundet entsprechend der Eröffnungsbilanz mit 4.605.259,06 Euro (in Worten: viermillionensechshundertfünftausendzweihundertneunundfünfzig 06/100 Euro) auszuweisen. Eine Aufteilung in Stammkapital und allgemeine Rücklagen soll nicht erfolgen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

X

Es gibt keine materiellen Auswirkungen auf die Bilanz des Kreises

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...