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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt der Umsetzung des genehmigten Raumprogramms der KBS Bad Segeberg und der Erweiterung der ÜAS in Form der „kleinen Lösung“ auf der Grundlage des Gesprächsergebnisses vom 08.06.2010 für ein Kompetenzzentrum zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt

  • eine Projektbeschreibung zu erstellen
  • den Projektträger zu bestimmen
  • die Kosten sowie mögliche Kostenbeteiligungen und Fördermöglichkeiten zu ermitteln

 

und die Ergebnisse dazu dem Hauptausschuss in der Sitzung am 02.09.2010 vorzustellen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie zuletzt im Kreistag am 23.07.2009 berichtet, hat sich die Verwaltung zusammen mit der Handwerkerschaft in verschiedenen Gesprächsrunden ausführlich über die Möglichkeiten der Verbesserung der Ausbildungssituationen und der Einrichtung eines Kompetenzzentrums ÜAS ausgetauscht. Zuletzt fand hierzu am 08.06.2010 bei der Landrätin ein Gespräch in Sachen ÜAS / KBS statt, an dem Vertreter der Kreishandwerkerschaft / Bauinnung, der Kreisberufsschule und der Verwaltung teilgenommen haben. Es ging darum herauszuarbeiten, wie sich das für die Berufsschule genehmigte Raumprogramm (HNF 1.138 m²) umsetzen lässt und wie sich ein Erweiterungsbedarf für die Überbetriebliche Ausbildungsstätte darstellt.

 

Die Innungsvertreter machten deutlich, dass für die ÜAS ein tatsächlicher Erweiterungsbedarf für eine Abbundhalle in einer Größenordnung von etwa 400 – 500 m² und einer Arbeitshöhe von 9 – 10 m gegeben ist. Eine solche Halle könnte in unmittelbarer Nähe zu den jetzt bestehenden Hallen errichtet werden, der Platz ist vorhanden. Eine solche Maßnahme wird in der Gesprächsrunde im Vergleich zum neuen Kompetenzzentrum auf der grünen Wiese als „kleine Lösung“ bezeichnet.

 

Die Baukosten für eine Abbundhalle der vorgenannten Größe einschließlich einer massiven Anbindung an die vorhandene Halle werden von den Innungsvertretern überschlägig auf 0,8 – 1,0 Mio € geschätzt. Bei einem von den Auszubildenden der ÜAS zu leistenden Eigenanteil wäre eine Kostenreduzierung bezogen auf die massive Anbindung um etwa bis zu einem Drittel denkbar.

 

Die Errichtung einer Abbundhalle hätte den Vorteil, dass die jetzt in der bestehenden ÜAS untergebrachten Zimmerer in die neue Halle umziehen könnten und dadurch eine Fläche von etwa 500 m² der KBS zur Verfügung stehen würde. Auf dieser Fläche könnten die gesamten Fachräume der Abteilung Sanitär, Heizung, Klimatechnik (SHK) einschließlich der genehmigten zusätzlichen Fachräume untergebracht werden. SHK würde also aus dem Bereich des Hauses A umziehen in den Gebäudeteil der ÜAS und im Haus A Platz schaffen für notwendige und anerkannte Erweiterungen im Bereich KFZ. Die unmittelbare räumliche Zuordnung von SHK zur ÜAS wäre als Einstieg in ein Kompetenzzentrum Bauwirtschaft zu sehen und würde der Grundidee nach ganzheitlicher Betrachtungsweise aller am Bau beteiligten Gewerke schon sehr nahe kommen.

 

Die Vertreter der Kreishandwerkerschaft / Bauinnung erklären, mit der „kleinen Lösung“ einverstanden zu sein. Dennoch sollte die große Lösung „Stern“ weiter verfolgt werden. Eine Umsetzung wäre allerdings wohl erst dann denkbar, wenn die Bundesausbildungsrahmenrichtlinien und andere gesetzliche Vorschriften entsprechend geändert sind. In diesem Zusammenhang wäre in größeren Zeitabständen (10 – 15 Jahre) zu denken. Sollten sich tatsächlich die Voraussetzungen für eine große Lösung mittel- oder langfristig ergeben, dann könnten die Hallen auf dem Gelände der ÜAS / KBS in vollem Umfang der Schule zur Verfügung stehen.

 

Herr Kohlmeyer stellt heraus, wie er für die Erweiterung der KBS (genehmigtes Raumprogramm = 1.138 m“) Prioritäten setzen würde. Aus schulischer Sicht wäre folgendes Ranking gegeben:

1. Priorität=Komplettübernahme der ÜAS-Hallen und ÜAS-Neubau

„Stern“

2. Priorität=Übernahme der Zimmereiflächen der ÜAS und Umzug

SHK  („kleine Lösung“)

3. Priorität=Raumprogrammumsetzung durch Erweiterung des

Hauses A

 

Nach abschließender Erörterung der unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten entscheidet sich die Gesprächsrunde für die Umsetzung der „kleinen Lösung“. Hierdurch wäre es auch möglich, einen bisher in der Wirtschaftsplanung des Eigenbetriebes ISE berücksichtigten Investitionsbedarf (10 Mio € Komplettneubau) erheblich zu reduzieren.

 

Es wurde sich einvernehmlich darauf verständigt, wie folgt weiter verfahren werden:

  • Es wird für die „kleine Lösung“ eine Projektbeschreibung erstellt und der Projektträger festgestellt (Kreishandwerkerschaft / Bauinnung)
  • Die überschlägigen Kosten werden ermittelt und mögliche Kostenbeteiligungen dargestellt (ISE / GMSE)
  • Die Zuschussmöglichkeiten werden geklärt (FD 40.00)
  • Endgültiger Beschluss durch den HA am 02.09.2010

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Darstellung erfolgt zum HA am 02.09.2010

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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