Drucksache - DrS/2010/068
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt Übergang Schule und Beruf des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Rohwer, Annett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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03.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Projektbeschreibung:
Menschen mit Behinderungen leben und arbeiten weitestgehend im eigenen Milieu, obwohl viele von Ihnen mit entsprechender Förderung in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderungen am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Ziel des Projektes ist es, für behinderte Menschen eine vorrangige Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang hat die Schnittstelle „Übergang-Schule-Beruf“ eine besondere Bedeutung.
Erste Ansätze wurden bereits bei dem im Jahr 2008 begonnenen Inklusionsprojekt „Übergang Schule-Beruf“ erprobt, welches sich an Schülerinnen und Schüler aus den Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) in den Modellregionen Flensburg/Nordfriesland, Lübeck/Ostholstein, Schleswig-Flensburg und Stormarn/Segeberg richtete.
Inhalt des Projektes war eine gezielte berufsorientierende Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel, die berufspraktische Orientierung stärker an den Bedingungen und den Möglichkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes auszurichten und auch in diesen einzumünden.
Hiervon sollten insbesondere die Schülerinnen und Schüler profitieren, für die es bisher überwiegend nur die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) als Alternative gab, die jedoch gerne auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen und es sich entsprechend zutrauen. Voraussetzung hierfür war ein Mindestmaß an verwertbarer Arbeitsleistung für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Der systematische Ausbau regionaler Netzwerke unter Federführung der Kommunen mit abgestimmten Handlungsplänen sowie die Kooperation mit den Schulen ist ein weiterer wichtiger Baustein, damit dem behindertenpolitischem Gesamtziel Rechnung getragen werden kann, dass Menschen mit einer Behinderung, denen in der Vergangenheit der erste Arbeitsmarkt weitgehend nicht zur Verfügung stand, dort arbeiten können, wo andere es auch tun.
Finanzierung des Projektes:
Für die kommunale Koordinierung dieses Projektes stellt das Land folgende finanzielle Förderung zur Verfügung:
Sockelbetrag in Höhe von 10.000,00 € pro Jahr
Je 5 Schüler eine Förderung von 5.000,00 € pro Jahr.
Nach bisherigen Erkenntnissen werden im Kreis Segeberg 22 Schüler in der 10. Klasse am Projekt teilnehmen, aus der 11. Klassenstufe 5 Schüler, so dass eine Gesamtförderung von 35.000 € für die Dauer von zugesicherten 3 Jahren für den Kreis Segeberg beantragt werden kann.
Voraussetzung dafür ist, dass in diesem finanziellen Rahmen befristet ein entsprechender Personalanteil zur Verfügung gestellt wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
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1.3.4
