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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeinsame Positionspapier zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur auf der Achse Hamburg – Puttgarden im Zuge einer festen Fehmarnbelt-Querung wird zur Kenntnis genommen.

 

Im Themenfeld „Straßeninfrastruktur“ ist zusätzlich die Forderung nach einem zügigen Weiterbau der A 20 über Bad Segeberg und die Elbe hinaus bis nach Niedersachsen aufzunehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammen mit den Kreisen Ostholstein, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und der Hansestadt Lübeck sowie der Industrie- und Handelskammer Lübeck hat sich der Kreis Segeberg an der Erarbeitung zweier Gutachten zu den Folgen des Baus einer festen Fehmarnbelt-Querung beteiligt. Diese sind

- ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) und

- ein Gutachten zur Verkehrsinfrastruktur (Hinterlandanbindung).

 

Beide Gutachten sind nunmehr abgeschlossen und liegen in der Endfassung vor. Sie sind zur Information in Allris eingestellt.

 

Gutachten zur Verkehrsinfrastruktur (Hinterlandanbindung)

Im Ergebnis der gutachterlichen Arbeit zur verkehrlichen Hinterlandanbindung steht die Erkenntnis, dass die feste Querung über den Fehmarnbelt einschließlich ihrer Hinterlandanbindungen die Standortqualität im Einzugsbereich der Achse zwischen Hamburg und Malmö nachhaltig verbessern wird und Schlüssel für die weitere Entwicklung in großen Teilen der Region ist. Dies setzt jedoch einen anforderungsgerechten Ausbau der landseitigen Straßen- und Schieneninfrastruktur der festen Querung voraus, der unter Berücksichtigung der gewachsenen räumlichen Strukturen zu erfolgen hat. Nur dann kann dieses Jahrhundertbauwerk seine positiven Wirkungen für die Region voll entfalten.

 

Vor diesem Hintergrund haben die Beteiligten ein gemeinsames Positionspapier zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur auf der Achse Hamburg – Puttgarden im Zuge einer festen Fehmarnbelt-Querung entworfen. Mit diesem gemeinsam von der Region getragenen Positionspapier sollen die regionalen Belange und Forderungen nachdrücklich in die Diskussion um die Verbesserung der verkehrlichen Hinterlandanbindung eingebracht werden.

 

Der Kreis Segeberg ist nur in seinem östlichen Teilbereich von den verkehrlichen Auswirkungen der festen Fehmarnbeltquerung betroffen. Im Bereich der Straßeninfrastruktur nnen für den Kreis Segeberg von Bedeutung sein

-          die Zu- bzw. Fortführung der LKW-Verkehre über die A 1 und die A20 und

-          die B 432 als mögliche abkürzende Verbindung zwischen Ostsee und Hamburg.

 

Im Bereich der Schieneninfrastruktur ist der Kreis Segeberg gar nicht betroffen.

 

Bei vollständigem Ausbau der A1 bis Puttgarden und zügigem Weiterbau der A20 sind angesichts der eher geringen zu erwartenden Verkehrsmengen auf der festen Fehmarnbeltquerung (Prognose 2018: ca. 9.000 KFZ/Tag, davon ca. 1.100 LKW) ebenfalls keine besonderen Auswirkungen im Kreis Segeberg zu erwarten. Aufgrund der zu erwartenden hohen Abwicklungsqualität des Verkehrs auf der vierspurigen A 1 ist zwischen Lübeck und Heiligenhafen auch kaum mit Ausweichverkehren zu rechnen. Als Abkürzungsstrecke zwischen Heiligenhafen und der A 7 mögen die B 432 und B 202 zukünftig eine gewisse Rolle spielen (bei Realisierung der westlichen Elbquerung), jedoch wahrscheinlich eher in Richtung Vermeidung mautpflichtiger Autobahn als Ausweichstrecke für Lkw. Da belastbare Prognosen hier nicht vorliegen, ist die tatsächliche Entwicklung bezüglich möglicher Ausweichverkehre zunächst zu beobachten.

 

Das gemeinsame Positionspapier enthält diese Aspekte nur teilweise (B 432). Es sollte daher ergänzt werden um die Forderung nach dem zügigen Weiterbau der A 20 über Bad Segeberg und die Elbe hinaus bis nach Niedersachsen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 X

Ja; Maßnahme 4.1.2 „Weiterbau der A 20 begleiten“

 

 

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Anlagen

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