Bericht der Verwaltung - DrS/2010/049
Grunddaten
- Betreff:
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Registergestützter Zensus 2011 (Volkszählung 2011)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Schröder, Matthias
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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31.05.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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10.06.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Volkszählung 2011 wird erstmals als registergestützter Zensus durch die Statistischen Bundes- und Landesämter durchgeführt. Das Statistikamt Nord soll mit Stand vom 09. Mai 2011 die durch den Zensus ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen des Landes und der Gemeinden feststellen. Dabei wird auf eine Befragung aller Einwohner (wie zuletzt 1987) verzichtet. Die erforderlichen Daten sollen weitgehend aus vorhandenen Registern gewonnen werden. Ergänzend sollen Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt werden. Außerdem ist eine Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis bei maximal 10% der Bevölkerung vorgesehen, um verlässliche Zensus-Ergebnisse zu erzielen, die eine Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Gemeinden erlauben.
Das Zensusgesetz sieht vor, dass zur Durchführung der Erhebungen Erhebungsstellen eingerichtet werden. Dies ist vom Land im Rahmen eines Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes zu regeln Nach dem Gesetzentwurf sollen die Kreise und die kreisfreien Städte den Zensus durchführen und die Erhebungsstellen einrichten Die Erhebungsstellen unterstehen der Landrätin/dem Landrat bzw. der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unmittelbar. Für die Erhebungsstellen sind jeweils eine Person als Erhebungsstellenleitung und eine Stellvertretung zu bestellen. Die Erhebungsstellen müssen räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt sein. Die Kosten der Erhebungsstellen sind den Kreisen im Rahmen des Konnexitätsprinzips zu erstatten. Die kommunalen Landesverbände sehen es als Kernforderung, in das vom Land zu beschließende Zensusausführungsgesetze eine entsprechende Revisionsklausel aufzunehmen, um das finanzielle Risiko nicht zu Lasten der Kommunen gehen zu lassen. Das Land hat die Prüfung dieser Forderung zugesichert.
Eine auf Landesebene eingerichtete Arbeitsgruppe unter Beteiligung des schleswig-holsteinischen Landkreistages und des Städteverbandes hat sich mit der Umsetzung des Zensusgesetzes auf kommunaler Ebene, insbesondere mit Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Erhebungsstellen, der Datensicherheit und der Finanzierung befasst. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Besetzung der Erhebungsstellen in Schleswig-Holstein jeweils mit 2 Vollzeitäquivalenten geplant. Die Gesamtkosten für die Einrichtung und den Betrieb der Erhebungsstellen in Schleswig-Holstein belaufen sich danach auf 6,5 Mio. Euro. Für den Kreis Segeberg bedeutet dies nach der aktuellen Kalkulation eine Bereitstellung von 510.525 Euro für die Gesamtkosten der Erhebungsstelle für einen Gesamtzeitraum von 18 Monaten, inklusive Vor- und Nachbereitungszeiten. Die Finanzierungsbeträge sollen vom Land zunächst in 2010 und 2011 in Form von Abschlägen gezahlt werden. In 2012 erfolgt dann die Schlussabrechnung. Diese Zahlungen beinhalten die volle Übernahme der anfallenden Personalkosten der Erhebungsstelle. Die erforderlichen Stellen werden in die Stellenpläne für 2011 und 2012 aufgenommen.
Eine mögliche Kooperation mit dem Kreis Stormarn und dem Kreis Herzogtum Lauenburg wurde auf Verwaltungsebene geprüft. Unter dem Aspekt, dass im Falle einer Kooperation mit den vorhandenen Personalkapazitäten, zwecks Erreichbarkeit durch den Bürger, auch Außenstellen in dem weitläufigen Gebiet der drei Kreise zu bilden wären, wurde dieser Gedanke nicht weiter verfolgt.
Die Erhebungsstelle beim Kreis Segeberg ist nach dem jetzigen Kenntnisstand zum 01.10.2010 zunächst mit einer Leitungskraft zu besetzen. Die Aufgaben der Erhebungsstelle werden zunächst darin bestehen, die Erhebung vorzubereiten, insbesondere die Erhebungsstelle mit Technik und Büromitteln auszustatten und als Ansprechpartner für das Statistikamt Nord zu fungieren, welches für die Durchführung der Erhebung zuständig ist. Darüber hinaus gilt es, die für die Erhebung notwendigen Erhebungsbeauftragten zu gewinnen, welche die Stichproben zur Erhebung vor Ort abarbeiten. Derzeit sind für den Kreis Segeberg vom Statistikamt Nord neben kreisweiten Stichproben die Städte Bad Segeberg, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt, sowie die Gemeinde Henstedt-Ulzburg als Stichprobenorte vorgesehen. Die Erhebungsbeauftragten, welche vom Erhebungsstellenleiter in Zusammenarbeit mit den Kommunen gewonnen werden sollten, erhalten hierfür eine Entschädigung. Die Leitung der Erhebungsstelle beim Kreis Segeberg ist für die Gewinnung Einweisung und Betreuung der Erhebungsbeauftragten verantwortlich. Die Erhebungsstelle dient als Schnittstelle zum Statistikamt und ist für die Entgegennahme der Erhebungsbögen, deren Prüfung auf Vollständigkeit und Weitergabe der Unterlagen an das Statistikamt Nord zuständig.
