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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2010/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

(entfällt, siehe Sachverhalt, wird ggfs. zur Sitzung vorgelegt)

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis ist zurzeit im Rahmen von insgesamt 48 dreiseitigen Büchereiverträgen an der Mitfinanzierung von 10 Standortbüchereien (davon acht hauptamtlich und zwei nebenamtlich geführte Büchereien) sowie 38 Fahrbüchereistandorten von zwei Bücherbussen beteiligt. Je nach Art der geförderten Bücherei ist die Mitfinanzierung der beteiligten Vertragspartner unterschiedlich ausgestaltet:

 

  • Die Gemeinden mit Standortbüchereien erhalten Zuschüsse zu den Kosten des hauptamtlichen Personals und der Medienbeschaffung
    • vom Kreis in Höhe von 21,25 %,
    • vom Büchereiverein in Höhe von 18 % der Personalkosten und 25 % der Medienbeschaffung;
    • den Rest trägt die Kommune selbst, die auch Einnahmen auf ihre Bücherei erzielt.

 

  • Die Fahrbüchereien erhalten nach Vorwegabzug aller auf sie entfallenden Einnahmen eine Defizitförderung in Höhe von
    • 25 % vom Kreis und
    • 35 % vom Büchereiverein.
    • 40 % des Defizits verbleiben zur Finanzierung durch die beteiligten Kommunen, die je nach vereinbarter Inanspruchnahme der Fahrbücherei zu den Gesamtkosten beitragen.

 

Die Planmittel des Kreises (Teilplan 272) setzen sich 2010 wie folgt zusammen:

 

Standortbüchereien

431.000 EUR

Fahrbüchereien

62.300 EUR

Miete GMSE Wahlstedt

32.100 EUR

Personal Kreis

2.700 EUR

Sachkosten Kreis

100 EUR

Gesamt

528.200 EUR

 

Alle Büchereiverträge wurden aufgrund eines entsprechenden HA-Beschluss vorsorglich und fristgerecht mit Wirkung zum 31.12.2010 gekündigt, um die Chance einer Neuverhandlung der Zuschüsse für das Jahr 2011 zu wahren. Im Rahmen der BKS-Sitzung am 02.03.2010 hat die Verwaltung die Fraktionen um Rückmeldung zu der Frage gebeten, mit welcher Position die Neuverhandlungen mit dem Büchereiverein und mit den Gemeinden geführt werden sollen.

 

Bereits während der Sitzung schlug der Ausschussvorsitzende vor, künftig die Regelquote von 20 % der allgemeinen Finanzierungsrichtlinie anzuwenden, wobei die finanzstarken Gemeinden entsprechend reduzierte Mittel erhalten sollen. Die Verwaltung hat daraufhin berechnet, dass dieses Modell eine Kürzung der Kreisförderung um rund 38.600 EUR p.a. ermöglichen würde, allerdings zu Lasten der Gemeinden; ferner würde lediglich eine Gemeinde keinen Abschlag von der Regelförderung 20 % erfahren.

 

Die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion haben zwischenzeitlich der Verwaltung mitgeteilt, dass sie die Büchereiförderung nicht verändern möchten. Weitere Rückmeldungen liegen der Verwaltung nicht vor. Am Freitag, den 04.06.2010, findet bei der Landrätin ein erstes Gespräch mit Vertretern des Büchereiverein Schleswig-Holstein e.V. über die Fortsetzung der Verträge statt. Über die Inhalte und Ergebnisse dieses Gesprächs kann erst in der Ausschusssitzung berichtet werden. Auf die Abgabe eines Beschlussvorschlags durch die Verwaltung wird daher zunächst verzichtet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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