Drucksache - DrS/2010/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung am Netzgeschäft der E.ON Hanse AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co KG
- Bearbeitung:
- Herbert Schütt
- Verfasser 1:
- Schütt, Herbert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.03.2010
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Hauptausschuss stimmt der Ausgliederung des Geschäftsbetriebes Netz mit den lokalen und regionalen Versorgungsnetzen für Strom und Gas von der E.ON Hanse AG auf die Schleswig-Holstein Netz AG mit Wirkung zum 01.01.2010 und dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen den Gesellschaften zu.
- Der Hauptausschuss stimmt dem Verkauf von bis zu 49,9 % der Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG durch die E.ON Hanse AG an Gemeinden und Städte zu, die mit E.ON Hanse einen Konzessionsvertrag halten.
- Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Landrätin die Ermächtigung zur Zustimmung zu den in der Hauptversammlung der E.ON Hanse AG zu fassenden Beschlüssen zu erteilen, die zur Umsetzung der unter 1 und 2 genannten Maßnahmen erforderlich sind.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beteiligung des Kreises an der EON Hanse AG
Der Kreis Segeberg ist mit rd. 2,5% an der E.ON Hanse AG beteiligt. Im Durchschnitt der letzten Jahre hat der Kreis eine Dividende in Höhe von 1.200.000 € erhalten.
An dem Grundkapital der E.ON Hanse AG - kurz EHA - von 250 Mio. € sind die Kreise in Schleswig-Holstein mit insgesamt rd. 26 % beteiligt.
Der Konsortialvertrag vom 28. Mai 2003 regelt Rechte und Pflichten von E.ON Hanse und der Kreise bezüglich grundsätzlicher Angelegenheiten wie die Ausübung des Stimmrechts und die Übertragung von Aktien.
Anlass für die Beteiligung schleswig-holsteinischer Kommunen am Netzgeschäft
Der Energiemarkt speziell auch in Schleswig-Holstein befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Unter anderem nimmt der Wettbewerb um Wegenutzungsverträge mit Gemeinden und Städten - kurz Kommunen - für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen zum Zwecke der örtlichen und regionalen Verteilung - kurz Konzessionsverträge - zu. Zur Verbesserung der Wettbewerbsposition soll den Kommunen eine Möglichkeit zur wirtschaftlichen und unternehmerischen Beteiligung am Netzgeschäft ermöglicht werden. Dies entspricht auch dem Gedanken der Solidargemeinschaft der Kommunen im Flächenland Schleswig-Holstein.
Mit diesen Maßnahmen beabsichtigt EHA, einer Zersplitterung der Netze in Schleswig- Holstein in kleinteilige und ineffiziente Teilnetze entgegenzuwirken. Die Bundesnetzagentur in Bonn, als für die Genehmigung der Netzentgelte zuständige Behörde, hat EHA bisher höchste Effizienzwerte attestiert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen diesen Effizienzgrad erhalten und sonst drohende Effizienzverluste vermeiden. Dies bietet die Gewähr für einen weiterhin zukunftsorientierten Netzbetrieb.
Diese Maßnahmen sind auch notwendig, damit die Ertragskraft von EHA erhalten und der Kreis damit auch in Zukunft eine Dividende in der bisherigen Höhe erwarten kann. Ohne diese Maßnahmen wäre zu befürchten, dass die vom Kreis zu vereinnahmende Dividende in Zukunft deutlich geringer ausfallen würde. Denn Folge von Konzessionsverlusten ist die Zersplitterung des Verteilnetzgebietes der EHA, bei Fortbestand der übergeordneten Mittelspannungsebene. Die Unterhaltung und Steuerung kleinteiliger und sich überlagernder Strukturen ist aber vergleichsweise aufwändiger. Dies wird Nachteile bei der Effizienz zur Folge haben, was sich nach den Bestimmungen der sog. Anreizregulierungsverordnung mindernd auf die einem Netzbetreiber zukommenden Ergebnisse auswirken wird.
Ausgliederung des Netzbetriebes
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt EHA, den Geschäftsbetrieb Netz mit den lokalen und regionalen Versorgungsnetzen für Strom und Gas auf die Schleswig-Holstein Netz AG — kurz SH NETZ - auszugliedern, und zwar mit Wirkung zum 01.01.2010. Die SH NETZ ist zunächst eine alleinige Tochtergesellschaft von EHA.
Die Ausgliederung des Geschäftsbereiches Netz mit den lokalen und regionalen Versorgungsnetzen der EHA erfolgt nach dem Umwandlungsgesetz. Hierzu gehören das Verteilnetz Strom und das Verteilnetz Gas sowie alle hierzu eingeräumten Konzessionsverträge und sonstigen Berechtigungen privater Dritter. Das für die Steuerung und den Betrieb der Netze zuständige Personal geht ebenso wie die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten auf die SH NETZ über.
Steuerliche Organschaft zum Erhalt der gewerbesteuerlichen Zerlegung
Derzeit zahlt EHA an die große Mehrheit der schleswig-holsteinischen Kommunen Gewerbesteuer. Die Verteilung der Gewerbesteuer beruht auf einem bewährten Zerlegungsschlüssel und entspricht dem Solidargedanken. Zum Erhalt dieses kommunalen Vorteils ist es erforderlich, dass ein Ergebnisabführungsvertrag im steuerlichen Sinne von der SH NETZ mit EHA abgeschlossen wird. Auch dieser bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der EHA und damit vorab der Zustimmung auch des Kreises.
Der Ergebnisabführungsvertrag führt zwangsläufig dazu, dass der Jahresüberschuss der SH
NETZ an EHA abzuführen ist. EHA hat den an der SH Netz beteiligten Kommunen gemäß
den Bestimmungen des Aktiengesetztes einen angemessenen Ausgleich zu zahlen, dessen
Höhe nach objektiven Kriterien durch einen gerichtlich bestellten Dritten festgelegt wird.
Beteiligung der Gemeinden und Städte und Verkauf von Aktien an der SH NETZ
Allen schleswig-holsteinischen Kommunen, sowie drei niedersächsischen Kommunen im Großraum Hamburg, die einen Konzessionsvertrag mit EHA bzw. künftig der SH NETZ abgeschlossen haben, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich an der SH NETZ zu beteiligen. Der Umfang der von einer Kommune jeweils erwerbbaren Beteiligung wird von der Menge der in ihrem Gebiet gelieferten Energie, der Zahl ihrer versorgten Einwohner und der Fläche ihres versorgten Gebiets abhängen. Für die Beteiligung in Form von Aktien soll ein dem tatsächlichen Wert der SH NETZ entsprechender Kaufpreis gezahlt werden.
In diesem auf die Ausgliederung folgenden zweiten Schritt wird EHA bis zu 49,9 % der Aktien an der SH NETZ an diejenigen Kommunen Schleswig-Holsteins bzw. Niedersachsens (s.o.) veräußern, die einen Konzessionsvertrag mit EHA bzw. künftig mit der SH NETZ haben. Der erste Schritt, die Ausgliederung, soll auf jeden Fall vollzogen werden und ist ohne Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation und die Einflussmöglichkeiten des Kreises. Der zweite Schritt des Aktienverkaufs folgt dem ersten Schritt der Ausgliederung zeitlich nach; es wird insbesondere vom Kaufinteresse der Kommunen abhängen, wie viele Aktien zeitnah und wie viele erst später verkauft werden können. Mit dem Verkauf soll voraussichtlich im Juli 2010 begonnen werden.
EHA wird im Fall der Öffnung der SH NETZ stets mindestens 50,1 % der Aktien der SH NETZ halten. Diese Beteiligungshöhe ist zwingende Voraussetzung für den Abschluss des o.g. Ergebnisabführungsvertrages und die gewerbesteuerliche Zerlegung. Folgen alle Kommunen der Einladung, sich an der SH NETZ zu beteiligen, so werden 49,9 % der Aktien veräußert werden. Sollten nicht alle Kommunen eine Beteiligung wünschen oder diese erst später erwerben wollen, könnte es zunächst auch zu einer Veräußerung von einem geringeren Anteil kommen.
Die Kommunen als Aktionäre der SH NETZ werden auf die unternehmerischen Entscheidungen der SH NETZ Einfluss nehmen können, und zwar insbesondere über die Hauptversammlung, die Besetzung des Aufsichtsrats und beratende Beiräte. Auch wird jede Kommune die Möglichkeit haben, Angelegenheiten von wesentlicher lokaler Bedeutung in den Gremien der SH NETZ zur Sprache zu bringen. Die Einzelheiten werden in der Satzung sowie in einem Konsortialvertrag zwischen EHA und allen kommunalen Aktionären der SH NETZ geregelt; die Unterzeichnung des Konsortialvertrages ist Voraussetzung für den Aktienerwerb.
Die Bundesnetzagentur unterstützt das in dieser Vorlage geschilderte Vorhaben, weil es einen effizienten und gleichpreisigen Netzbetrieb ermöglicht. Mit dem Bundeskartellamt ist das Vorhaben ebenfalls abgestimmt. Es bestehen keine kartellrechtlichen Bedenken.
Auswirkungen auf die Beteiligung des Kreises an EHA
Das Vorhaben dient der Erhaltung der hohen Effizienz des Netzbetriebs der EHA. Es werden deshalb positive Auswirkungen auf den Erhalt der Dividendenfähigkeit von EHA erwartet; ohne diese Maßnahmen wäre zu befürchten, dass die vom Kreis zu vereinnahmende Dividende insbesondere auf Grund struktureller Veränderungen des Netzes durch den Verlust von Konzessionsgebieten künftig deutlich geringer ausfallen würde. Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag hat zu Fragen der Bewertung des kommunalen Anteils an den Netzen bei der E.ON Hanse AG ein Gutachten bei der BDO (Warentreuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in Auftrag gegeben. Wegen des diesbezüglichen Ergebnisses der in Gründung befindlichen Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz AG) wird auf die anliegenden Folien der BDO vom 18.02.2010 verwiesen (Hinweis: nur die Folien 5, 6, 18, 20; fakultativ 21).
Die Kreise und die E.ON Energie AG, München, als Aktionäre der EHA geben einen Teil des Einflusses auf den Netzbetrieb ab. Dieser Teil des Einflusses wird vollständig auf die Kommunen, die Aktien an der SH NETZ erwerben, übertragen. Das Vorhaben dient damit insgesamt der Stärkung des kommunalen Einflusses auf diesen für die Daseinsvorsorge wichtigen Geschäftsbereich. Nach dem Konsortialvertrag zur SH Netz AG steht der E.ON Hanse das Recht zur Entsendung von 3 Aufsichtsrats-mitgliedern zu. Das Vorschlagsrecht für einen zu Entsendenden soll dabei den kommunalen Anteilseignern der E.ON Hanse AG zustehen, die dazu einen ihrer kommunalen Vertreter (Landrat) vorschlagen dürfen. Vor der Nominierung der zu Entsendenden, ggf. auch zu ihrer Abberufung, wie aber auch vor jeder Sitzung des Aufsichtsrates der SH Netz AG werden die Partner die Tagesordnungspunkte mit dem festen Ziel der Einvernehmlichkeit erörtern.
Maßnahmen zur Umsetzung des Projekts
Die Umsetzung des Vorhabens durch EHA erfordert keine Mittel des Kreises und keine sonstigen Maßnahmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
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| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
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| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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