Drucksache - DrS/2010/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistungsvereinbarung des Landesvereins für Innere Mission in Schleswig-Holstein als Träger der Begegnungsstätten für psychisch Kranke im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Rohwer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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18.02.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.02.2010
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23.03.2010
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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25.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Hauptausschusssitzung am 08.12.2009 wurden aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Kreises Segeberg die vorsorgliche Kündigung aller freiwilligen Leistungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen, um die Notwendigkeit der einzelnen Angebote zu prüfen und ggf. in Neuverhandlungen eintreten zu können. Aus diesem Grund wurde zum 31.12.2010 die Leistungsvereinbarung „Begegnungsstätte für psychisch Kranke im Kreis Segeberg“ vorsorglich gekündigt.
Die ambulante und teilstationäre Psychiatrie im Kreis Segeberg (ATP) unterhält seit 1998 an folgenden drei Standorten:
Keltingstrasse 14 in 23795 Bad Segeberg
Alter Kirchenweg 5 in 22844 Norderstedt
Waldstraße 11 in 23812 Wahlstedt (seit 2001)
im Rahmen von Begegnungsstätten ein ambulantes niedrigschwelliges Angebot, das insbesondere psychisch kranken Menschen und ihren Angehörigen im Kreis Segeberg Hilfe und Unterstützung anbietet. Grundsätzlich werden nach dem SGB XII im Rahmen der Eingliederungshilfe passgenaue Hilfen für den Einzelnen ermittelt und bewilligt. Die Begegnungsstätten sind ein komplementäres Angebot, unabhängig von den Einzelhilfen. Die ergänzenden Hilfen und Angebote in den Begegnungsstätten werden im Rahmen der Hilfeplanung mit berücksichtigt und bei der Bemessung des Hilfebedarfs mit berücksichtigt. Die dabei entstehenden Synergieeffekte helfen, Kostenzuwächse zu begrenzen. Gleichzeitig besteht ein fachlich sinnvolles Angebot für die Menschen mit psychischen Erkrankungen. Durch die Begegnungsstätten wird die Beratungs- und Unterstützungsarbeit im sozialräumlichen Kontext geleistet.
Die Begegnungsstätten eröffnen u.a. ein Angebot für Menschen, die aus den Betreuungsmaßnahmen – Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaft, Tagesstätten – ausscheiden. Durch die Begegnungsstätten wird für diese Menschen häufig eine weitergehende ambulante Betreuungsmaßnahme vermieden.
Finanziert werden die Begegnungsstätten mit einem jährlichen Betrag von 143.748,00 €. Die Begegnungsstätten werden mit 2 Vollzeitstellen betrieben.
In 2009 ergibt sich folgende Auslastung der Begegnungsstätten:
| Norderstedt | Segeberg | Wahlstedt | Gesamt |
Besucher die z. Z. vom ATP Zentrum betreut werden | 68 | 81 | 26 | 175 |
Besucher, die von außerhalb kommen | 239 | 43 | 17 | 299 |
davon Ehemalige | 33 | 10 | 5 | 48 |
davon ohne Psychiatrie Erfahrung | 44 | 3 | 6 | 53 |
Davon Erstbesucher | 85 | 38 | 5 | 128 |
Gesamtzahl | 307 | 124 | 43 | 474 |
Ein Teil der Arbeit wird durch die Eigeninitiative und Ehrenamtlichkeit geleistet, wobei ein Netzwerk mit anderen Angeboten der ATP besteht.
Es werden Begegnungen in einem geschützten Rahmen angeboten, die Menschen können an niedrigschwelligen aktivierenden Gruppenangeboten teilnehmen und in Gesellschaft essen. Auch an Sonn- und Feiertagen werden regelmäßige Öffnungszeiten angeboten, für die Menschen findet ein soziales Lernen statt.
Durch diese Angebote werden Eingliederungshilfeleistungen gespart, da die Menschen teilweise so gestützt werden, dass sie keine entsprechenden Betreuungsleistungen benötigen, mit weniger ambulanten Maßnahmen auskommen und stationäre Maßnahmen früher verlassen werden.
Als Anlage ist ein Wochenplan der Begegnungsstätten sowie der Tätigkeitsbericht für 2008 beigefügt.
Die Begegnungsstätten sind ein Grundpfeiler der psychosozialen Arbeit und sind im Rahmen der Sozialraumplanung ein wichtiges Modul. Es wird eine vernetzte gemeindeorientierte Arbeit für psychisch kranke Menschen geleistet, die verglichen mit dem Personalaufwand ein breites Angebot bietet.
Die Leistungsvereinbarung wird inhaltlich an die zurzeit geltenden Standards von Leistungsvereinbarungen angeglichen werden:
- Berichtswesen
- Qualität der Leistung
- Evaluation
- Verwendungsnachweise
- Hinweis auf mögliche Einbindung in die Sozialräume.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 143.748,00 €. Bereits im Budget eingeplant.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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18,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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16,5 kB
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