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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2010/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Frage 1

Welche Finanzmittel im Haushalt werden tatsächlich vom Kreistag für den Kreis Segeberg beschlossen (oder anders herum: welche Mittel sind durch gesetzliche Aufgaben bereits festgelegt) und in welchem Verhältnis stehen sie zu den Einnahmen aus der Kreisumlage?

 

Im Durchschnitt ist die Aufgabenwahrnehmung in der Kreisverwaltung zu 89 % gesetzlich vorgeschrieben, so dass in 2010 206,79 Mio. EUR für gesetzliche Aufgaben aufgewendet werden müssen. Bei einem Ertrag aus der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 79,7 Mio. EUR entspricht dies einem Deckungsgrad von 38,55 %.

 

Fachbereiche

Gesamt

Budget nach KT

231.705.900

prozentualer Anteil

89,25%

Anteil in EUR

206.790.923

 

Ertrag aus der allgemeinen Kreisumlage in EUR

79.707.800

Deckung der Aufwendungen für die gesetzlichen Aufgaben durch die Kreisumlage in %

38,55

Ertrag aus Kreisschlüsselzuweisungen in EUR

30.879.600

Deckung der Aufwendungen für die gesetzlichen Aufgaben durch Kreisumlage und Kreisschlüsselzuweisungen in %

53,48

Ertrag aus der Finanzausgleichsumlage in EUR

1.323.300

Deckung der Aufwendungen für die gesetzlichen Aufgaben durch Kreisumlage, Kreisschlüssel-zuweisungen und Finanzausgleichsumlage in %

54,12

 

Frage 2

Wie hoch ist der vom Kreis aufzuwendende Betrag für die Personalkosten?

 

Gemäß dem vom Kreistag beschlossenen Stellenplan wären in 2010 26.786.500 EUR Personalaufwendungen erforderlich, um alle Stellen zu besetzen (siehe Anlage 1).

 

Frage 3

Wie hoch ist der Betrag der von anderen erstatteten Personalausgaben?

 

Insgesamt werden derzeit jährlich 2.396.384 EUR Personalaufwendungen von Dritten an den Kreis Segeberg erstattet (siehe Anlage 2).

 

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Anlagen

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