Drucksache - DrS/2009/178
Grunddaten
- Betreff:
-
Austritt des Kreises Segeberg aus der WEP
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Wolf, Thorsten
Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem
Grundsatzbeschluss des Kreistages folgend, wurde anliegender Auflösungsvertrag
entworfen. Inhaltlich geht es um den Austritt der KSB als Gesellschafterin aus
der WEP und um den Verkauf des Gesellschaftsanteils an den Kreis Pinneberg; der
Austritt aus der WEP muss aus rechtlichen Gründen bis zum 31.12.2009
vollzogen sein.
Es geht
daher in dieser Vorlage nicht um die Frage der Neuausrichtung der
Wirtschaftsförderung im Kreis SE; jene wäre zu einem anderen Zeitpunkt zu
klären.
„Trennung
unter Freunden“
Wesentlicher
Bestandteil des Vertrages ist eine Zug-um-Zug-Lösung: Die KSB tritt aus der WEP
aus, indem sie ihren Gesellschaftsanteil an den Kreis PI zu einem Nennwert in
Höhe von 29.143,68 € verkauft; der Kreis PI stimmt der Übertragung zu und
beide Kreise verzichten gegenseitig auf Forderungen aus der Vergangenheit, die
im Zusammenhang mit der WEP entstanden sein könnten (gleiches gilt für mögliche
zukünftige Forderungen).
Der
Forderungsverzicht mag für den Kreis SE schmerzhaft sein, ist aber gleichwohl
empfehlenswert. Denn wollte der Kreis mögliche Ansprüche gegenüber der WEP oder
dem Kreis PI – gegebenenfalls auch gerichtlich - durchsetzen, wäre er
beweispflichtig. Die Beweisgewinnung ist allerdings sehr schwierig, da dem
Kreis SE keinerlei Daten oder Unterlagen vorliegen, die die Finanzbeziehung
zwischen Kreis/KSB und WEP eindeutig dokumentieren könnten. Eine
Aufarbeitung der tatsächlich verwandten Mittel durch die WEP und eine
Auflistung möglicher ausstehender Forderungen des Kreises gegenüber der WEP
oder dem Kreis PI würde einen sehr hohen Arbeitsaufwand des Kreises erfordern
mit ungewissem Ausgang. Aber selbst wenn es gelänge, die Ansprüche
„gerichtsfest“ aufzuarbeiten, bliebe ein nicht unerhebliches
Prozessrisiko für den Kreis SE bestehen. Denn sowohl die WEP als auch der Kreis
PI könnten bei der Aufarbeitung der Dokumente zu belegbaren Gegenansprüchen
gelangen. Ein sich anschließendes Gerichtsverfahren könnte sich daher über
einen langen Zeitraum hinziehen mit entsprechender Kostenfolge. In Anbetracht
jener tatsächlichen als auch rechtlichen Schwierigkeiten ist die Idee des Forderungsverzichts
bei gleichzeitiger Zug-um-Zug-Lösung entstanden.
Es wird
daher empfohlen dem Vertragsentwurf zuzustimmen.
Dem Kreis
PI liegt der Vertragsentwurf ebenfalls vor; er hat seine Zustimmung
signalisiert.
Die bereits
begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden Projekte werden von dem
Auflösungsvertrag nicht berührt. Sie werden von der WEP weiter abgewickelt.
Hierüber wird es einen gesonderten Projektdurchführungsvertrag zwischen dem
Kreis Segeberg und der WEP geben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Verzicht
auf mögliche Ansprüche in ungewisser Höhe; Einnahme durch Verkauf in Höhe von
29.143,68 Euro. |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,4 kB
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