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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, der Geschäftsführer der Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG (KSB) wird bevollmächtigt und angewiesen auch im Namen des Kreises Segeberg, den Auflösungsvertrag mit der WEP zu unterzeichnen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Dem Grundsatzbeschluss des Kreistages folgend, wurde anliegender Auflösungsvertrag entworfen. Inhaltlich geht es um den Austritt der KSB als Gesellschafterin aus der WEP und um den Verkauf des Gesellschaftsanteils an den Kreis Pinneberg; der Austritt aus der WEP muss aus rechtlichen Gründen bis zum 31.12.2009 vollzogen sein. 

Es geht daher in dieser Vorlage nicht um die Frage der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung im Kreis SE; jene wäre zu einem anderen Zeitpunkt zu klären.

 

„Trennung unter Freunden“

Wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist eine Zug-um-Zug-Lösung: Die KSB tritt aus der WEP aus, indem sie ihren Gesellschaftsanteil an den Kreis PI zu einem Nennwert in Höhe von 29.143,68 € verkauft; der Kreis PI stimmt der Übertragung zu und beide Kreise verzichten gegenseitig auf Forderungen aus der Vergangenheit, die im Zusammenhang mit der WEP entstanden sein könnten (gleiches gilt für mögliche zukünftige Forderungen).

 

Der Forderungsverzicht mag für den Kreis SE schmerzhaft sein, ist aber gleichwohl empfehlenswert. Denn wollte der Kreis mögliche Ansprüche gegenüber der WEP oder dem Kreis PI – gegebenenfalls auch gerichtlich - durchsetzen, wäre er beweispflichtig. Die Beweisgewinnung ist allerdings sehr schwierig, da dem Kreis SE keinerlei Daten oder Unterlagen vorliegen, die die Finanzbeziehung zwischen Kreis/KSB und WEP eindeutig dokumentieren könnten. Eine Aufarbeitung der tatsächlich verwandten Mittel durch die WEP und eine Auflistung möglicher ausstehender Forderungen des Kreises gegenüber der WEP oder dem Kreis PI würde einen sehr hohen Arbeitsaufwand des Kreises erfordern mit ungewissem Ausgang. Aber selbst wenn es gelänge, die Ansprüche „gerichtsfest“ aufzuarbeiten, bliebe ein nicht unerhebliches Prozessrisiko für den Kreis SE bestehen. Denn sowohl die WEP als auch der Kreis PI könnten bei der Aufarbeitung der Dokumente zu belegbaren Gegenansprüchen gelangen. Ein sich anschließendes Gerichtsverfahren könnte sich daher über einen langen Zeitraum hinziehen mit entsprechender Kostenfolge. In Anbetracht jener tatsächlichen als auch rechtlichen Schwierigkeiten ist die Idee des Forderungsverzichts bei gleichzeitiger Zug-um-Zug-Lösung entstanden.

Es wird daher empfohlen dem Vertragsentwurf zuzustimmen.

 

Dem Kreis PI liegt der Vertragsentwurf ebenfalls vor; er hat seine Zustimmung signalisiert.

 

Die bereits begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden Projekte werden von dem Auflösungsvertrag nicht berührt. Sie werden von der WEP weiter abgewickelt. Hierüber wird es einen gesonderten Projektdurchführungsvertrag zwischen dem Kreis Segeberg und der WEP geben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Verzicht auf mögliche Ansprüche in ungewisser Höhe; Einnahme durch Verkauf in Höhe von 29.143,68 Euro.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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