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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19 a GkZ zwischen dem Kreis Steinburg und dem Kreis Segeberg über die Durchführung der amtlichen Trichinenuntersuchung (Mitbenutzung des Fleischhygienelabors Kellinghusen) in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei Schweinen und Pferden ist die Untersuchung von Fleischproben auf das Vorhandensein von so genannten Trichinen -parasitäre Würmer- gesetzlich vorgeschrieben, sofern das Fleisch als Lebensmittel Verwendung finden soll.

 

Die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein sind zuständige Aufgabenträger für die Durchführung der amtlichen Trichinenuntersuchung.

 

Nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 dürfen seit dem 01.01.2006 die amtlich gezogenen Trichinenproben grundsätzlich nur durch akkreditierte Laboratorien analysiert werden. Für einen Übergangszeitraum ist die Untersuchung in einem nicht akkreditierten Labor bis zum 31.12.2009 zulässig.

 

Im Kreis Segeberg werden die Trichinenuntersuchungen bisher in dem nicht akkreditierten Labor des Fleischhygieneamtes in Bad Bramstedt durchgeführt.

 

Der Kreis Steinburg betreibt ein Labor in Kellinghusen, für das am 23.06.2009 das Akkreditierungsverfahren eingeleitet worden ist. Dieses stellt der Kreis Steinburg anderen schleswig-holsteinischen Kreisen gemäß § 19a GkZ zur Mitbenutzung zur Verfügung, damit diese die Kosten für die Akkreditierung eigener Labore einsparen können und gemeinsam Synergieeffekte zur Entlastung der Gebührenschuldner genutzt werden. Schon jetzt werden in dem Trichinenuntersuchungslabor des Kreises Steinburg in Kellinghusen ca. 440.000 Proben jährlich untersucht.

 

Aus Gründen der Kosteneinsparung und auf Grund der räumlichen Nähe zu Kellinghusen

ist es sachgerecht, dass auch der Kreis Segeberg mit dem Kreis Steinburg bei der Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe kooperiert und die Durchführung der Trichinenuntersuchung auf den Kreis Steinburg durch Mitbenutzung des dortigen Fleischhygienelabors durch öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19a GkZ überträgt.

 

Als Alternative zu dem Abschluss des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages käme die Einleitung eines eigenen Akkreditierungsverfahrens für das Labor im Fleischhygieneamt in Bad Bramstedt durch den Kreis Segeberg in Betracht.

 

Eine Akkreditierung löst jedoch Kosten in Höhe von mindestens 5.000,-- € aus. Weiterhin sind jährliche Systemgebühren in Höhe von ca. 1.150,-- € zu erwarten. Für die nach fünf Jahren erforderliche Re- Akkreditierung sind Kosten in Höhe von bis zu 2.000,-- € zu veranschlagen. Ggf. sind bauliche oder betriebliche Anpassungen erforderlich, um die Akkreditierung zu erlangen. Nicht zu unterschätzen ist darüber hinaus der erhebliche personelle Aufwand, um die Akkreditierungsunterlagen zu erstellen und zu pflegen.

 

Im Kreis Segeberg fallen jährlich ca. 5.000 Trichinenuntersuchungen bei Hausschweinen und ca. 1.000 Trichinenuntersuchungen bei Wildschweinen an. Dies sind -gemessen an den ca. 760.000 Proben, die im Jahresschnitt in Schleswig-Holstein anfallen- wenige Proben.

 

Unter Berücksichtigung der niedrigen Probenzahlen im Kreis Segeberg im Verhältnis zu dem erheblichen finanziellen und personellen Aufwand zur Akkreditierung des vorhandenen Labors wird eine Akkreditierung für das Labor im Fleischhygieneamt in Bad Bramstedt als nicht wirtschaftlich eingeschätzt. In Gesprächen mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, den Kreisen und kreisfreien Städten, sowie dem Landeslabor des Landes Schleswig-Holstein wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Als für alle Beteiligten günstigste Lösung stellte sich die dezentrale Akkreditierung von drei Trichinenlaboren im Kreis Steinburg, Kreis Nordfriesland und im Kreis Herzogtum-Lauenburg heraus.

 

Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand bietet der Kreis Steinburg die Durchführung der Trichinenuntersuchung gegen ein Entgelt von 0,31 € je Probe an. Zurzeit werden Gebühren in Höhe von 1,43 € für die Untersuchung einer Trichinenprobe im Kreis Segeberg erhoben. Auch unter Berücksichtigung der etwas höheren Fahrtkosten wird die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung der Trichinenuntersuchung für die Wirtschaftsbeteiligten deutlich günstiger werden.

 

Es handelt sich bei dieser Entscheidung um eine vorbehaltene Aufgabe des Kreistages nach § 23 Nr. 24 KrO. Es entspricht pflichtgemäßer Ausübung des Organisations- und Kooperationsermessens, dem Abschluss des vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vertrages in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

·         Einsparung von zu erwartenden einmaligen Kosten für die Akkreditierung des Labors in Höhe von ca. 5000 €

·         Einsparung von zu erwartenden jährlichen Systemgebühren in Höhe von ca. 1150 €

·         Einsparung  von zu erwartenden Kosten für die Re-Akkreditierung in Höhe von ca. 2000 €

·         Einsparung von Personalkosten in Höhe von ca. 4650 €/ Jahr (300 Arbeitsstunden â 15,50 €)

·         Entlastung der im Kreis Segeberg ansässigen Schlachtbetriebe hinsichtlich der Fleischbeschaugebührenhöhe.

·         Personelle Auswirkungen (Entlassungen) werden sich nicht ergeben, da zum 1. September 2009 ein amtlicher Fachassistent mit 10 Wochenstunden in den Ruhestand gegangen ist. Zum 1. Oktober 2009 hat eine amtliche Fachassistentin ihre wöchentlichen Stunden von 30 auf 20 Stunden reduziert. Diese Stellen wurden nicht wieder besetzt.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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