Drucksache - DrS/2009/134
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 19 a GkZ zwischen dem Kreis Steinburg und dem Kreis Segeberg über die Durchführung der amtlichen Trichinenuntersuchung (Übertragung der Durchführung der Trichinenuntersuchung auf den Kreis Steinburg/Mitbenutzungdes Fleischhygienelabors Kellinghusen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
- Bearbeitung:
- Oliver Mette
- Beteiligt:
- Gesundheit für Mensch und Tier; Gleichstellungsbeauftragte; Personalrat; Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle; FB Zentrale Steuerung; Gremien, Kommunikation, Controlling
- Verfasser 1:
- Maiwald, Jutta
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
|
Vorberatung
|
|
|
16.11.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.12.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit sowie der Hauptausschuss
empfehlen, der Kreistag beschließt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19
a GkZ zwischen dem Kreis Steinburg und dem Kreis Segeberg über die Durchführung
der amtlichen Trichinenuntersuchung (Mitbenutzung des Fleischhygienelabors
Kellinghusen) in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei
Schweinen und Pferden ist die Untersuchung von Fleischproben auf das
Vorhandensein von so genannten Trichinen -parasitäre Würmer- gesetzlich
vorgeschrieben, sofern das Fleisch als Lebensmittel Verwendung finden soll.
Die Kreise
und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein sind zuständige Aufgabenträger für
die Durchführung der amtlichen Trichinenuntersuchung.
Nach den
Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 dürfen seit dem 01.01.2006 die
amtlich gezogenen Trichinenproben grundsätzlich nur durch akkreditierte
Laboratorien analysiert werden. Für einen Übergangszeitraum ist die
Untersuchung in einem nicht akkreditierten Labor bis zum 31.12.2009
zulässig.
Im Kreis
Segeberg werden die Trichinenuntersuchungen bisher in dem nicht
akkreditierten Labor des Fleischhygieneamtes in Bad Bramstedt durchgeführt.
Der Kreis Steinburg betreibt ein Labor in Kellinghusen, für das am
23.06.2009 das Akkreditierungsverfahren eingeleitet worden ist. Dieses stellt
der Kreis Steinburg anderen schleswig-holsteinischen Kreisen gemäß § 19a GkZ
zur Mitbenutzung zur Verfügung, damit diese die Kosten für die Akkreditierung
eigener Labore einsparen können und gemeinsam Synergieeffekte zur Entlastung
der Gebührenschuldner genutzt werden. Schon jetzt werden in dem
Trichinenuntersuchungslabor des Kreises Steinburg in Kellinghusen ca. 440.000
Proben jährlich untersucht.
Aus Gründen
der Kosteneinsparung und auf Grund der räumlichen Nähe zu Kellinghusen
ist es
sachgerecht, dass auch der Kreis Segeberg mit dem Kreis Steinburg bei der Erfüllung
dieser öffentlichen Aufgabe kooperiert und die Durchführung der
Trichinenuntersuchung auf den Kreis Steinburg durch Mitbenutzung des dortigen
Fleischhygienelabors durch öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19a GkZ
überträgt.
Als
Alternative zu dem Abschluss des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages
käme die Einleitung eines eigenen Akkreditierungsverfahrens für das Labor im
Fleischhygieneamt in Bad Bramstedt durch den Kreis Segeberg in Betracht.
Eine
Akkreditierung löst jedoch Kosten in Höhe von mindestens 5.000,-- € aus.
Weiterhin sind jährliche Systemgebühren in Höhe von ca. 1.150,-- € zu
erwarten. Für die nach fünf Jahren erforderliche Re- Akkreditierung sind Kosten
in Höhe von bis zu 2.000,-- € zu veranschlagen. Ggf. sind bauliche oder
betriebliche Anpassungen erforderlich, um die Akkreditierung zu erlangen. Nicht
zu unterschätzen ist darüber hinaus der erhebliche personelle Aufwand, um die
Akkreditierungsunterlagen zu erstellen und zu pflegen.
Im Kreis
Segeberg fallen jährlich ca. 5.000 Trichinenuntersuchungen bei Hausschweinen
und ca. 1.000 Trichinenuntersuchungen bei Wildschweinen an. Dies sind -gemessen
an den ca. 760.000 Proben, die im Jahresschnitt in Schleswig-Holstein anfallen-
wenige Proben.
Unter
Berücksichtigung der niedrigen Probenzahlen im Kreis Segeberg im Verhältnis zu
dem erheblichen finanziellen und personellen Aufwand zur Akkreditierung des
vorhandenen Labors wird eine Akkreditierung für das Labor im Fleischhygieneamt
in Bad Bramstedt als nicht wirtschaftlich eingeschätzt. In Gesprächen mit dem
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes
Schleswig-Holstein, den Kreisen und kreisfreien Städten, sowie dem Landeslabor
des Landes Schleswig-Holstein wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert.
Als für alle Beteiligten günstigste Lösung stellte sich die dezentrale
Akkreditierung von drei Trichinenlaboren im Kreis Steinburg, Kreis
Nordfriesland und im Kreis Herzogtum-Lauenburg heraus.
Nach dem
derzeitigen Verhandlungsstand bietet der Kreis Steinburg die Durchführung der
Trichinenuntersuchung gegen ein Entgelt von 0,31 € je Probe an. Zurzeit
werden Gebühren in Höhe von 1,43 € für die Untersuchung einer
Trichinenprobe im Kreis Segeberg erhoben. Auch unter Berücksichtigung der etwas
höheren Fahrtkosten wird die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung der
Trichinenuntersuchung für die Wirtschaftsbeteiligten deutlich günstiger werden.
Es handelt
sich bei dieser Entscheidung um eine vorbehaltene Aufgabe des Kreistages nach §
23 Nr. 24 KrO. Es entspricht pflichtgemäßer Ausübung des Organisations- und
Kooperationsermessens, dem Abschluss des vorgelegten öffentlich-rechtlichen
Vertrages in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
|
Nein |
X |
Ja: |
|
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
·
Einsparung von zu erwartenden einmaligen Kosten für die Akkreditierung
des Labors in Höhe von ca. 5000 € ·
Einsparung von zu erwartenden jährlichen Systemgebühren in Höhe von
ca. 1150 € ·
Einsparung von zu erwartenden
Kosten für die Re-Akkreditierung in Höhe von ca. 2000 € ·
Einsparung von Personalkosten in Höhe von ca. 4650 €/ Jahr (300
Arbeitsstunden â 15,50 €) ·
Entlastung der im Kreis Segeberg ansässigen Schlachtbetriebe
hinsichtlich der Fleischbeschaugebührenhöhe. ·
Personelle Auswirkungen (Entlassungen) werden sich nicht ergeben, da
zum 1. September 2009 ein amtlicher Fachassistent mit 10 Wochenstunden in den
Ruhestand gegangen ist. Zum 1. Oktober 2009 hat eine amtliche Fachassistentin
ihre wöchentlichen Stunden von 30 auf 20 Stunden reduziert. Diese Stellen
wurden nicht wieder besetzt. |
|
Mittelbereitstellung |
|
|
Teilplan: |
|
|
In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
|
In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe
von |
|
Euro |
|
(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
28,8 kB
|
