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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg bietet den im Beratungswesen tätigen freien Angebotsträgern eine Verlängerung der bestehenden Verträge ohne Veränderung der Konditionen um ein Jahr bis zum 31.12.2011 an. Gleichzeitig wird die ursprünglich für das Jahr 2010 vorgesehne Entscheidungsfindung zur Neuordnung des Beratungswesens im Kreis Segeberg auf das 1. Halbjahr 2011 verschoben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Stand der bisherigen Planungen von Kreistag und Verwaltung ist für das erste Halbjahr 2010 die Auswertung der seit dem Jahr 2008 arbeitenden Modellprojekte „Familienbüro Bad Bramstedt“ und „Familienbüro Bornhöved“ durch die Fachausschüsse vorgesehen.

 

Die Familienbüros bündeln unterschiedliche Beratungsleistungen für die Bevölkerung einer Region „unter einem Dach“. Die Auswertung bzw. Evaluation soll der Meinungsbildung dienen, ob und ggfs. wie die Arbeit der Familienbüros nach dem dreijährigen Modellzeitraum regelhaft fortgesetzt werden soll und ob deren Organisationsform der „Beratung unter einem Dach“ auch auf andere Regionen des Kreises übertragen werden soll. Insofern kommt der Auswertung der Modellprojekte eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung und Neuordnung des Beratungswesens im Kreis Segeberg zu.

 

Die Evaluation der Familienbüros wird Ende März 2010 vorliegen. Sie kann erst dann in die Fachausschüsse (Jugendhilfe und Soziales) eingespeist werden. Erst danach kann der Kreistag über Verlängerungsverträge bzw. neue Verträge entscheiden. Vor Ende Juni  2010 muss aber eine Entscheidung vorliegen, damit die Träger der Familienbüros wissen, ob sie mit dem dafür eingestellten Personal ihre Beratungs- und Dachträger-Aufgaben fortsetzen können. Erst wenn über die Familienbüros entschieden worden ist,  kann auch über das übrige Beratungswesen beraten und entschieden werden. Dieser Terminplan ist kaum einzuhalten. 

Der Kreis Segeberg verfolgt im Rahmen seines Strategischen Managements mittelfristig die Förderung von Inklusion und Selbstbestimmung. Zu diesem Zweck wurde unter Punkt 1.2.1. im Strategischen Management  als Ziel bzw. Sollzustand für die Zukunft formuliert:: „Im Kreis Segeberg besteht ein bürgernahes Beratungswesen.“ In Anbetracht dieser Zielsetzung und im Hinblick auf die dreijährige Laufzeit der Modellprojekte wurden alle Verträge mit Trägern von Beratungsleistungen, also auch solchen die nicht in den Familienbüros integriert sind, mit einer zeitlichen Laufzeitbefristung bis zum 31.12.2010 harmonisiert.

 

Die Laufzeitharmonisierung der Verträge erfolgte nicht zuletzt auch mit Blick auf die notwendige gesetzliche Neuregelung zur Aufgabenträgerschaft nach dem SGB II, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bestehende Mischverwaltung der Argen / Leistungszentren für unzulässig erklärt hat.

 

Entgegen entsprechender Erwartungen zeichnet sich eine gesetzliche Neuregelung noch nicht zuverlässig ab. Der Koalitionsvertrag zwischen den die Bundesregierung bildenden Parteien führt aus, dass eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbezüge angestrebt wird. Dies deutet auf eine getrennte Trägerschaft ggf. mit einer Aufgabenübertragung an die Bundesagentur für Arbeit hin. Inwieweit diese Absichtserklärung umgesetzt wird ist zurzeit allerdings noch völlig offen. Insofern sind auch die konkreten Auswirkungen für den Kreis Segeberg noch nicht erkennbar.

 

Zur Verantwortung des Kreises ab dem Jahr 2011 in Bezug auf das Beratungswesen für Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, gibt es somit zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Grundlage. Ferner sind die im diesem Zusammenhang aufgebauten kommunalen Begleitmaßnahmen (Beratung) für ALG II-Empfänger, für die der Kreis rechtlich und finanziell zuständig ist, noch nicht in das übrige Beratungswesen integriert. Über die Einbeziehung dieser Beratung kann erst entschieden werden, wenn die Rechtsfrage über die Fortführung der Aufgaben nach dem SGB II vom Gesetzgeber entschieden ist. Dies wird – gemäß dem Auftrag des BVerfG – voraussichtlich Ende September 2010 der Fall sein.

Das Leistungszentrum äußerte in der letzten Beiratssitzung (Oktober 2009) Interesse an vertiefter Koordination der Beratung und Betreuung des Klientels, ist aber zurzeit in Warteposition und nicht handlungsfähig. Bei der zurzeit prognostizierten getrennten Aufgabenwahrnehmung im Feld SGB  II übernähme der Kreis gesteigerte Zuständigkeit und Verantwortung. Eine Koordination von Beratung und Klientenbetreuung böte sich an. Man könnte in weiterer Folge z.B. an die Begründung von regelrechten Sozialzentren (oder: „Sozialrathäusern“) denken. Auch darüber kann jedoch vorausplanend nur beraten und entschieden werden, wenn die vorgenannten Rechts- und Zuständigkeitsfragen geklärt sind.

Nach alledem schlägt die Verwaltung für das weitere Verfahren vor, den ursprünglich für das Jahr 2010 geplanten Beratungs- und Entscheidungsprozess über die Neuordnung des Beratungswesens im Kreis Segeberg auf das Jahr 2011 zu verschieben. Im Interesse einer bis dahin nahtlosen Weiterführung der Beratungsleistungen einschließlich der Familienbüros ist es allerdings erforderlich, die in der Anlage aufgeführten 20 Verträge, welche alle mit Wirkung zum 31.12.2010 enden ohne dass es einer Kündigung bedarf, um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Eine Anpassung oder Veränderung der bisher geltenden Vertragskonditionen sollte dabei generell nicht erfolgen. Im Haushaltsentwurf 2010 hat die Verwaltung die zur weiteren Vertragsumsetzung erforderlichen Budgetmittel inklusive der Familienbüros vorgesehen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 X

Ja:

 

 X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Unverändert für die Jahre 2010 und 2011 jeweils 1,905 Mio. EUR p.a.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Operatives Ziel 1.2.1 Im Kreis Segeberg besteht ein bürgernahes Beratungswesen.

 

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Anlagen

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