Drucksache - DrS/2009/143
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung des Beratungswesens im Kreis Segeberg hier: Verlängerung der bestehenden Verträge um ein Jahr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beteiligt:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.11.2009
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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26.11.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.12.2009
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis
Segeberg bietet den im Beratungswesen tätigen freien Angebotsträgern eine
Verlängerung der bestehenden Verträge ohne Veränderung der Konditionen um ein
Jahr bis zum 31.12.2011 an. Gleichzeitig wird die ursprünglich für das Jahr
2010 vorgesehne Entscheidungsfindung zur Neuordnung des Beratungswesens im
Kreis Segeberg auf das 1. Halbjahr 2011 verschoben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem
Stand der bisherigen Planungen von Kreistag und Verwaltung ist für das erste
Halbjahr 2010 die Auswertung der seit dem Jahr 2008 arbeitenden Modellprojekte
„Familienbüro Bad Bramstedt“ und „Familienbüro
Bornhöved“ durch die Fachausschüsse vorgesehen.
Die
Familienbüros bündeln unterschiedliche Beratungsleistungen für die Bevölkerung
einer Region „unter einem Dach“. Die Auswertung bzw. Evaluation
soll der Meinungsbildung dienen, ob und ggfs. wie die Arbeit der Familienbüros
nach dem dreijährigen Modellzeitraum regelhaft fortgesetzt werden soll und
ob deren Organisationsform der „Beratung unter einem Dach“ auch auf
andere Regionen des Kreises übertragen werden soll. Insofern kommt der
Auswertung der Modellprojekte eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung und
Neuordnung des Beratungswesens im Kreis Segeberg zu.
Die
Evaluation der Familienbüros wird Ende März 2010 vorliegen. Sie kann erst dann
in die Fachausschüsse (Jugendhilfe und Soziales) eingespeist werden. Erst
danach kann der Kreistag über Verlängerungsverträge bzw. neue Verträge
entscheiden. Vor Ende Juni 2010 muss
aber eine Entscheidung vorliegen, damit die Träger der Familienbüros wissen, ob
sie mit dem dafür eingestellten Personal ihre Beratungs- und
Dachträger-Aufgaben fortsetzen können. Erst wenn über die Familienbüros
entschieden worden ist, kann auch über
das übrige Beratungswesen beraten und entschieden werden. Dieser Terminplan ist
kaum einzuhalten.
Der Kreis
Segeberg verfolgt im Rahmen seines Strategischen Managements mittelfristig die
Förderung von Inklusion und Selbstbestimmung. Zu diesem Zweck wurde unter Punkt
1.2.1. im Strategischen Management als
Ziel bzw. Sollzustand für die Zukunft formuliert:: „Im Kreis Segeberg besteht
ein bürgernahes Beratungswesen.“ In Anbetracht dieser Zielsetzung und im
Hinblick auf die dreijährige Laufzeit der Modellprojekte wurden alle Verträge
mit Trägern von Beratungsleistungen, also auch solchen die nicht in den
Familienbüros integriert sind, mit einer zeitlichen Laufzeitbefristung bis zum
31.12.2010 harmonisiert.
Die
Laufzeitharmonisierung der Verträge erfolgte nicht zuletzt auch mit Blick auf
die notwendige gesetzliche Neuregelung zur Aufgabenträgerschaft nach dem SGB
II, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bestehende Mischverwaltung der
Argen / Leistungszentren für unzulässig erklärt hat.
Entgegen
entsprechender Erwartungen zeichnet sich eine gesetzliche Neuregelung noch
nicht zuverlässig ab. Der Koalitionsvertrag zwischen den die Bundesregierung
bildenden Parteien führt aus, dass eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung
des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbezüge angestrebt wird. Dies
deutet auf eine getrennte Trägerschaft ggf. mit einer Aufgabenübertragung an die
Bundesagentur für Arbeit hin. Inwieweit diese Absichtserklärung umgesetzt wird
ist zurzeit allerdings noch völlig offen. Insofern sind auch die konkreten
Auswirkungen für den Kreis Segeberg noch nicht erkennbar.
Zur
Verantwortung des Kreises ab dem Jahr 2011 in Bezug auf das Beratungswesen für
Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, gibt es somit zum jetzigen
Zeitpunkt keine belastbare Grundlage. Ferner sind die im diesem Zusammenhang
aufgebauten kommunalen Begleitmaßnahmen (Beratung) für ALG II-Empfänger, für
die der Kreis rechtlich und finanziell zuständig ist, noch nicht in das übrige
Beratungswesen integriert. Über die Einbeziehung dieser Beratung kann erst
entschieden werden, wenn die Rechtsfrage über die Fortführung der Aufgaben nach
dem SGB II vom Gesetzgeber entschieden ist. Dies wird – gemäß dem Auftrag
des BVerfG – voraussichtlich Ende September 2010 der Fall sein.
Das
Leistungszentrum äußerte in der letzten Beiratssitzung (Oktober 2009) Interesse
an vertiefter Koordination der Beratung und Betreuung des Klientels, ist aber
zurzeit in Warteposition und nicht handlungsfähig. Bei der zurzeit
prognostizierten getrennten Aufgabenwahrnehmung im Feld SGB II übernähme der Kreis gesteigerte
Zuständigkeit und Verantwortung. Eine Koordination von Beratung und
Klientenbetreuung böte sich an. Man könnte in weiterer Folge z.B. an die
Begründung von regelrechten Sozialzentren (oder:
„Sozialrathäusern“) denken. Auch darüber kann jedoch vorausplanend
nur beraten und entschieden werden, wenn die vorgenannten Rechts- und
Zuständigkeitsfragen geklärt sind.
Nach
alledem schlägt die Verwaltung für das weitere Verfahren vor, den ursprünglich
für das Jahr 2010 geplanten Beratungs- und Entscheidungsprozess über die
Neuordnung des Beratungswesens im Kreis Segeberg auf das Jahr 2011 zu
verschieben. Im Interesse einer bis dahin nahtlosen Weiterführung der
Beratungsleistungen einschließlich der Familienbüros ist es allerdings
erforderlich, die in der Anlage aufgeführten 20 Verträge, welche alle mit
Wirkung zum 31.12.2010 enden ohne dass es einer Kündigung bedarf, um ein
weiteres Jahr bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Eine Anpassung oder Veränderung
der bisher geltenden Vertragskonditionen sollte dabei generell nicht erfolgen.
Im Haushaltsentwurf 2010 hat die Verwaltung die zur weiteren Vertragsumsetzung
erforderlichen Budgetmittel inklusive der Familienbüros vorgesehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
X |
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Unverändert
für die Jahre 2010 und 2011 jeweils 1,905 Mio. EUR p.a. |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
X |
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
Operatives
Ziel 1.2.1 Im Kreis Segeberg besteht ein bürgernahes Beratungswesen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,6 kB
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