Bericht der Verwaltung - DrS/2009/165
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Denkmalpflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Beate Fehrenz
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- Fehrenz, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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24.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Wie lange sind noch finanzielle
Mittel für die Erfassung und Kartierung von
Kulturdenkmalen erforderlich?
Gemäß der Durchführungsvorschriften zum Denkmalschutzgesetz (DSchGDV), Erlass des Ministeriums
für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sind nach
§
2 (2) die Unteren Denkmalschutzbehörden für die Erfassung und Kartierung von
Kulturdenkmalen verantwortlich.
Zurzeit
sind 598 Kulturdenkmale durch Erfassung nach dem landeseinheitlichen Standard
kartiert. Die Denkmaldichte im Kreis Segeberg wird insgesamt auf 1300 Objekte
geschätzt. Damit verbleibt eine Anzahl von maximal 700 Objekten, die einer Kartierung bedürfen.
Bei
gleichbleibenden finanziellen Mitteln bedeutet dies eine durchschnittliche
Leistung von 43 Kartierungen pro Jahr in einem Zeitraum von insgesamt 18
Jahren.
2. RPA-Beteiligung im Rahmen des
Architektenvertrages für die Kartierung von
Kulturdenkmalen
Zu
10.2.2 des Prüfberichtes 2007 -
Honorarvereinbarungen über Kartierungsarbeiten
„Allerdings ist
erneut auf die Bestimmungen der Ausschreibungs- und Vergabeordnung für die
Kreisverwaltung Segeberg hinzuweisen. Nach Ziffer 13 der Ausschreibungs- und
Vergabeordnung vom 13.02.2006 sind bei Aufträgen, die den Betrag von 25.500,00
€ überschreiten, die vollständigen Verdingungsunterlagen vor Auftragserteilung
dem RPA zur Prüfung vorzulegen. Dies ist bei dem vorgenannten Vertrag nicht
beachtet worden. Hierauf war bereits anlässlich der Prüfung der Jahresrechnung
2002 hingewiesen worden. Soweit künftig
weitere Architektenleistungen für die Erstellung der Denkmalkartei in Auftrag
gegeben werden, bei denen die Auftragssumme den Betrag von 25.500,00 €
überschreitet, ist das RPA vorher zu beteiligen.“
Stellungnahme des Fachdienstes 61.00 vom 03.07.2008 zum
Prüfbericht des RPA :
Es handelt sich zwar um
eine formal neue, faktisch jedoch um eine jährlich wiederkehrende und
unveränderte Beauftragung des Architekturbüros mit inhaltlich gleich bleibender
Leistung von Kartierungsarbeiten. Eine grundsätzliche Vorlage und Abstimmung
dieses Vertrages mit dem RPA erfolgte 2003. Es wurde daher davon ausgegangen,
dass eine jährlich wiederkehrende Abstimmung entbehrlich ist.“
Weitere Anmerkungen des Fachdienstes 61.00 vom 17.11.09 für
den
BKS-Ausschuss
Die
Hinweise des RPA wurden zur Kenntnis genommen und in Zukunft Beachtung finden.
3. Gesamtfinanzierung Glasau
Zu
10.3.2 RPA Prüfbericht 2007 - Gewährung
von Zuschüssen für die Sanierung des Herrenhauses Gut Glasau - Nachweis
einer gesicherten Gesamtfinanzierung
„Die Prüfung
des Bewilligungsverfahrens führte zu folgenden Feststellungen:
Voraussetzung
für eine Zuschussgewährung ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung. Im
Zuwendungsantrag vom 20.01.2007 wurde lediglich die Finanzierung der
ursprünglich geplanten Kellersanierung dargestellt. Ein Finanzierungsplan über
die in 2007/2008 insgesamt geplanten Sanierungsarbeiten ist nicht aktenkundig.
Nach dem in der Akte enthaltenen Schriftverkehr wurden auch bei anderen
Behörden/Institutionen (Landesamt für Denkmalpflege, Stiftung
Schleswig-Holsteinische Landschaft) Förderanträge gestellt. Insofern ist eine
Darstellung der Gesamtfinanzierung vom Antragsteller vorzulegen.“
Stellungnahme
des Fachdienstes 61.00 vom 03.07.2008 zum Prüfbericht des RPA
Ein entsprechender Finanzierungsplan hat den
Denkmalschutzbehörden frühzeitig vorgelegen. Die durch ein Architekturbüro
erstellte Kostenermittlung auf der Grundlage eines Bestandsgutachtens ergab mit
Architektenleistungen rund 2,8 Mio. Euro Sanierungskosten. Um das
denkmalgeschützte alte Herrenhaus retten zu können und den aufgrund dieser
hohen Sanierungssumme drohenden Abriss zu verhindern, wurde die Gesamtmaßnahme
in Bauabschnitte gegliedert und auf 10 Jahre verteilt. Landesmittel und Gelder
des Denkmalfonds wurden bereitgestellt, da die Voraussetzungen für eine
Förderung erfüllt waren.
RPA
Der
vom Antragsteller vorgelegte Finanzierungsplan hätte aktenkundig gemacht werden
müssen. Dies ist künftig zu beachten.
Weitere Anmerkungen des Fachdienstes 61.00 vom 17.11.09 für
den
BKS-Ausschuss
Es wurde keine
zwangsläufige Notwendigkeit gesehen, diesen Finanzierungsplan in
Papierform jährlich den
wiederkehrenden Anträgen und Bewilligungen erneut beizufügen. Die Hinweise des RPA wurden zur
Kenntnis genommen und in Zukunft Beachtung finden.
Das Wichtigste zur Gutsanlage Glasau
„Das Alte Herrenhaus“ von 1700 und Kulturdenkmal von
besonderer Bedeutung „D§“
Begonnen
wurden die Sanierungsarbeiten 2001 – die voraussichtliche Fertigstellung wird
2010 sein. Auf der Grundlage eines Bestandgutachtens wurde mit dem Eigentümer,
dem Architekten, dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren
Denkmalschutzbehörde ein praktisch durchführbares Sanierungskonzept entwickelt.
Aufgrund der hohen Baukosten von
2,8 Mio. € und dem
Erfordernisses, während dieser Zeit die Mieteinnahmen nicht vollständig
ausfallen zu lassen, wurde eine Bauzeit von mindestens 10 Jahren angestrebt.
Ein
Finanzierungsplan wurde 2001 erstellt.
Das
Landesamt für Denkmalpflege unterstützte die Sanierung bis heute mit
224.205,-
€, die Stiftung Schleswig-Holsteinische
Landschaft mit 193.902,- €,
der Kreis Segeberg bis einschließlich 2009 mit 104.864,-€.
Das Landesamt verlangte
Einzelnachweise, d. h. eine genaue
Prüfung
fand auf Landesebene statt.
Zusätzlich wurde die vermehrte steuerliche Abschreibung in Anspruch
genommen.
Steuerrecht = Bundesrecht und bedeutet eine genaue Prüfung der
Verwendungsnachweise. Auf die Belange des Eigentümers (wie im DSchG) muss nicht
Rücksicht genommen werden.
Vor Bewilligung der baulichen Maßnahmen
(innerhalb der jeweiligen jährlichen Bauabschnitte) wurde ein Antrag mit
detaillierter Kostenaufstellung eingereicht. Die Maßnahme wurde
denkmalrechtlich genehmigt und fachlich betreut. Eine Schlussabnahme und die
Prüfung der Kosten erfolgten vor Auszahlung des Zuschussbetrages.
4. Außerkraftsetzen Richtlinie
Reetförderung.
Gemäß des
Kreistagsbeschlusses vom 27.09.1995, wurden die Richtlinien über die Gewährung
von Kreiszuschüssen für die Erhaltung schutzwürdiger Reetdächer von Gebäuden im
Kreis Segeberg vom 16.03.1977 außer Kraft gesetzt.
Auszug aus
der Niederschrift:
20. Aufstellung der Richtlinien über
die Gewährung von Kreiszuwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen und für
denkmalpflegerische Maßnahmen im Kreis Segeberg
Der
Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:
Die
Wirksamkeit der Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuwendungen zur
Erhaltung von Kulturdenkmalen und für denkmalpflegerische Maßnahmen im Kreis
Segeberg werden ab 21.09.1995 beschlossen. Durch diesen Beschluss treten
gleichzeitig die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die
Erhaltung schutzwürdiger Reetdächer von Gebäuden im Kreis Segeberg vom 16. März
1977 außer Kraft.
5. Anwendung Förderrichtlinien
Seit 2004
wird lediglich die Sanierungsmaßnahme „Altes Herrenhaus Glasau“ jährlich mit
12.800,- € finanziell gefördert. Damit laufen die Fördergelder 2010 aus. Die am
21.09.1995 beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuwendungen
zur Erhaltung von Kulturdenkmalen und für denkmalpflegerische Maßnahmen im
Kreis Segeberg werden für die letzte Bewilligung des Jahres 2010 Anwendung
finden.
