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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2009/165

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1. Wie lange sind noch finanzielle Mittel für die Erfassung und Kartierung von  

    Kulturdenkmalen erforderlich?

 

Gemäß der Durchführungsvorschriften zum Denkmalschutzgesetz (DSchGDV), Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sind nach

 § 2 (2) die Unteren Denkmalschutzbehörden für die Erfassung und Kartierung von Kulturdenkmalen verantwortlich.

 

Zurzeit sind 598 Kulturdenkmale durch Erfassung nach dem landeseinheitlichen Standard kartiert. Die Denkmaldichte im Kreis Segeberg wird insgesamt auf 1300 Objekte geschätzt. Damit verbleibt eine Anzahl von maximal 700 Objekten, die einer  Kartierung bedürfen.

Bei gleichbleibenden finanziellen Mitteln bedeutet dies eine durchschnittliche Leistung von 43 Kartierungen pro Jahr in einem Zeitraum von insgesamt 18 Jahren.

 

 

2. RPA-Beteiligung im Rahmen des Architektenvertrages für die Kartierung von    

    Kulturdenkmalen

 

Zu 10.2.2 des Prüfberichtes 2007 -  Honorarvereinbarungen über Kartierungsarbeiten

„Allerdings ist erneut auf die Bestimmungen der Ausschreibungs- und Vergabeordnung für die Kreisverwaltung Segeberg hinzuweisen. Nach Ziffer 13 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung vom 13.02.2006 sind bei Aufträgen, die den Betrag von 25.500,00 € überschreiten, die vollständigen Verdingungsunterlagen vor Auftragserteilung dem RPA zur Prüfung vorzulegen. Dies ist bei dem vorgenannten Vertrag nicht beachtet worden. Hierauf war bereits anlässlich der Prüfung der Jahresrechnung 2002 hingewiesen worden. Soweit künftig weitere Architektenleistungen für die Erstellung der Denkmalkartei in Auftrag gegeben werden, bei denen die Auftragssumme den Betrag von 25.500,00 € überschreitet, ist das RPA vorher zu beteiligen.“

 

Stellungnahme des Fachdienstes 61.00 vom 03.07.2008 zum Prüfbericht des RPA :

Es handelt sich zwar um eine formal neue, faktisch jedoch um eine jährlich wiederkehrende und unveränderte Beauftragung des Architekturbüros mit inhaltlich gleich bleibender Leistung von Kartierungsarbeiten. Eine grundsätzliche Vorlage und Abstimmung dieses Vertrages mit dem RPA erfolgte 2003. Es wurde daher davon ausgegangen, dass eine jährlich wiederkehrende Abstimmung entbehrlich ist.“

 

Weitere Anmerkungen des Fachdienstes 61.00 vom 17.11.09 für den

BKS-Ausschuss

Die Hinweise des RPA wurden zur Kenntnis genommen und in Zukunft Beachtung finden.

 

3. Gesamtfinanzierung Glasau

 

Zu 10.3.2 RPA Prüfbericht 2007 - Gewährung von Zuschüssen für die Sanierung des Herrenhauses Gut Glasau - Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung

 

„Die Prüfung des Bewilligungsverfahrens führte zu folgenden Feststellungen:

Voraussetzung für eine Zuschussgewährung ist eine gesicherte Gesamtfinanzierung. Im Zuwendungsantrag vom 20.01.2007 wurde lediglich die Finanzierung der ursprünglich geplanten Kellersanierung dargestellt. Ein Finanzierungsplan über die in 2007/2008 insgesamt geplanten Sanierungsarbeiten ist nicht aktenkundig. Nach dem in der Akte enthaltenen Schriftverkehr wurden auch bei anderen Behörden/Institutionen (Landesamt für Denkmalpflege, Stiftung Schleswig-Holsteinische Landschaft) Förderanträge gestellt. Insofern ist eine Darstellung der Gesamtfinanzierung vom Antragsteller vorzulegen.“

 

Stellungnahme des Fachdienstes 61.00 vom 03.07.2008 zum Prüfbericht des RPA

Ein entsprechender Finanzierungsplan hat den Denkmalschutzbehörden frühzeitig vorgelegen. Die durch ein Architekturbüro erstellte Kostenermittlung auf der Grundlage eines Bestandsgutachtens ergab mit Architektenleistungen rund 2,8 Mio. Euro Sanierungskosten. Um das denkmalgeschützte alte Herrenhaus retten zu können und den aufgrund dieser hohen Sanierungssumme drohenden Abriss zu verhindern, wurde die Gesamtmaßnahme in Bauabschnitte gegliedert und auf 10 Jahre verteilt. Landesmittel und Gelder des Denkmalfonds wurden bereitgestellt, da die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt waren.

 

RPA

Der vom Antragsteller vorgelegte Finanzierungsplan hätte aktenkundig gemacht werden müssen. Dies ist künftig zu beachten.

 

Weitere Anmerkungen des Fachdienstes 61.00 vom 17.11.09 für den

BKS-Ausschuss

Es wurde keine zwangsläufige Notwendigkeit gesehen, diesen Finanzierungsplan in Papierform  jährlich den wiederkehrenden Anträgen und Bewilligungen erneut beizufügen. Die Hinweise des RPA wurden zur Kenntnis genommen und in Zukunft Beachtung finden.

  

Das Wichtigste zur Gutsanlage Glasau

„Das Alte Herrenhaus“ von 1700 und Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung „D§“

 

Begonnen wurden die Sanierungsarbeiten 2001 – die voraussichtliche Fertigstellung wird 2010 sein. Auf der Grundlage eines Bestandgutachtens wurde mit dem Eigentümer, dem Architekten, dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde ein praktisch durchführbares Sanierungskonzept entwickelt. Aufgrund der hohen Baukosten von  2,8 Mio.  € und dem Erfordernisses, während dieser Zeit die Mieteinnahmen nicht vollständig ausfallen zu lassen, wurde eine Bauzeit von mindestens 10 Jahren angestrebt.

 

Ein Finanzierungsplan wurde 2001 erstellt.

Das Landesamt für Denkmalpflege unterstützte die Sanierung bis heute mit

224.205,- €, die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landschaft mit 193.902,- €,

der Kreis Segeberg bis einschließlich 2009 mit 104.864,-€.

 Das Landesamt verlangte Einzelnachweise, d. h.  eine genaue Prüfung

fand auf Landesebene statt.

 

Zusätzlich wurde die vermehrte steuerliche Abschreibung in Anspruch genommen.

Steuerrecht = Bundesrecht und bedeutet eine genaue Prüfung der Verwendungsnachweise. Auf die Belange des Eigentümers (wie im DSchG) muss nicht Rücksicht genommen werden.

 

Vor Bewilligung der baulichen Maßnahmen (innerhalb der jeweiligen jährlichen Bauabschnitte) wurde ein Antrag mit detaillierter Kostenaufstellung eingereicht. Die Maßnahme wurde denkmalrechtlich genehmigt und fachlich betreut. Eine Schlussabnahme und die Prüfung der Kosten erfolgten vor Auszahlung des Zuschussbetrages.

 

 

4. Außerkraftsetzen Richtlinie Reetförderung.

Gemäß des Kreistagsbeschlusses vom 27.09.1995, wurden die Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen für die Erhaltung schutzwürdiger Reetdächer von Gebäuden im Kreis Segeberg vom 16.03.1977 außer Kraft gesetzt.

 

Auszug aus der Niederschrift:

 

20. Aufstellung der Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen und für denkmalpflegerische Maßnahmen im Kreis Segeberg

Der Kreisausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die Wirksamkeit der Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen und für denkmalpflegerische Maßnahmen im Kreis Segeberg werden ab 21.09.1995 beschlossen. Durch diesen Beschluss treten gleichzeitig die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung schutzwürdiger Reetdächer von Gebäuden im Kreis Segeberg vom 16. März 1977 außer Kraft.

 

 

5. Anwendung Förderrichtlinien

Seit 2004 wird lediglich die Sanierungsmaßnahme „Altes Herrenhaus Glasau“ jährlich mit 12.800,- € finanziell gefördert. Damit laufen die Fördergelder 2010 aus. Die am 21.09.1995 beschlossenen Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuwendungen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen und für denkmalpflegerische Maßnahmen im Kreis Segeberg werden für die letzte Bewilligung des Jahres 2010 Anwendung finden.

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