Drucksache - DrS/2009/150
Grunddaten
- Betreff:
-
Außenstelle des Jugendamtes in Wahlstedt / Sozialpädagogische Hilfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Herr Schneider
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 23.09.2009 wurde unter Berichte der
Verwaltung über die Eröffnung einer Nebenstelle des Allgemeinen Sozialen
Dienstes (ASD) des Fachdienstes 51.33 in Wahlstedt berichtet.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in bisherigen Kontrakten und zuletzt in der Sitzung
vom 10.02.2009 das Ziel einer regionalen und bürgernahen Orientierung aller
Angebote und Förderungen des Fachbereiches formuliert. Mit einer hohen
Priorität wurde das Ziel formuliert, die Beratungsleistungen so zu verbessern,
dass Einzelfallhilfen durch geeignete Beratung überflüssig oder in geringerem
Umfang notwendig werden sollen (Jugendamt vor Ort).
In einem
dem Jugendhilfeausschuss zur letzten Sitzung zugesandten Bericht der
Jugendhilfeplanung wurde über das Hilfegeschehen, die sozialen Indikatoren und
über die mit der Errichtung der Nebenstelle in Wahlstedt verbundenen
Zielsetzungen ausführlich berichtet. Demnach gestaltet sich die
Hilfeentwicklung in Wahlstedt dramatisch. Die Dringlichkeit einer Umsteuerung
ist gegeben.
Die
Nebenstelle in Wahlstedt gründet auf ein stabiles Netzwerk freier Träger,
bisheriger Sprechstunden des Allgemeinen Sozialen Dienstes in Wahlstedt, der
Schulprojekte und kommunaler Anstrengungen. Die Errichtung einer Nebenstelle
wird durch die Stadt Wahlstedt ausdrücklich begrüßt und ideell unterstützt. Es
handelt sich bei der Nebenstelle und der damit ins Auge gefassten engeren
Kooperation mit Anbietern von individuellen Leistungen der Jugendhilfe um einen
dezentralen Standort des Allgemeinen Sozialen Dienstes mit drei Fachkräften,
die eine veränderte Qualität der Absprachen bezogen auf individuelle Hilfen vor
Ort ermöglichen soll. Die beschriebene Zielsetzung unterliegt einem fachlichen
Controlling durch die Jugendhilfeplanung.
Mit der
Errichtung ist ebenfalls das Ziel einer deutlichen und nachhaltigen Kostendämpfung verbunden, die die
zusätzlichen Kosten durch den Betrieb einer Nebenstelle bei weitem ausgleichen
sollte. Es fallen dauerhaft lediglich Mietnebenkosten für zwei Wohnungen und
zusätzliche Kosten für die Telekommunikation, neben einmaligen
Anschaffungskosten für zusätzliches Mobiliar, an.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Es
fallen jährlich Kosten in Höhe von 10.000,00 Euro an. |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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