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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bestandsdaten und Verwaltungsempfehlungen zur Kindertagesbetreuung zur Kenntnis. Die Betreuungsangebote für Kinder im Alter unter drei Jahren sollen bis zum Jahr 2013 kreisweit eine Quote von durchschnittlich 35% erreichen. Jeweils zum Stichtag 15.03. sollen in 2010 22 %, in 2011 27 %, in 2012 32 % und in 2013 35% erreicht werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht zur jährlichen Erhebung des Bestands an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie die Pflicht zur Ermittlung des Bedarfs an Plätzen.

 

Darüber hinaus hat der Kreis aufgrund der in § 24a SGB VIII normierten Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots für Kinder im Alter unter drei Jahren u. a. eine jährliche Bedarfsermittlung sowie eine Feststellung des bereits erreichten Ausbaustandes vorzunehmen.

 

§ 24 SGB VIII i. d. F. ab dem 01.08.2013 regelt, dass für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch auf Tagesförderung besteht. Kinder im ersten Lebensjahr sind zu fördern, wenn die Eltern erwerbstätig sind oder ein sonstiger Bedarf zur Tagesbetreuung besteht.

 

Im Strategischen Management des Kreises Segeberg ist unter Punkt 2.3.1 als Zielwert eine kreisweit durchschnittliche Betreuungsquote von 35 % der Kinder unter drei Jahren bis 2013 formuliert. Die entsprechende Betreuungsquote betrug am 15.03.2009 (Erhebungsstichtag) 18,1 %, aktuell dürfte sie bei rund 20 % liegen. Für die Zielereichung sind damit im Vierjahreszeitraum 2010 bis 2013 weitere 15 % bzw. kreisweit rund 850 zusätzliche Betreuungsplätze für unter 3jährige Kinder zu schaffen.

 

Die Betreuungsangebote für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren sind im Wesentlichen als ausreichend anzusehen. Derzeit besteht für diese Altersgruppe eine durchschnittliche kreisweite Betreuungsquote von 93%, bezogen auf 3,5 Altersjahrgänge (Population im Alter von 3,0 bis 6,5 Jahren). Bestehende regionale Unterversorgungen und erforderliche Angebotsoptimierungen, insbesondere im Hinblick auf bedarfsgerechte Öffnungszeiten, werden von der Kreisverwaltung in Rücksprache mit den betroffenen Kommunen geklärt und im Ausbauplan textlich dargestellt.

 

Die Verwaltung wird zeitnah mit denjenigen Kommunen, die die geringsten Versorgungsquoten aufweisen, Kontakt suchen, um die örtlichen Ausbaubedarfe sowie deren Ausgestaltung und Planung zu besprechen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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