Drucksache - DrS/2009/144
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplan gem. § 7 KiTaG SH für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beteiligt:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Verfasser 1:
- Kerder, Bernhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.11.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Bestandsdaten und Verwaltungsempfehlungen zur
Kindertagesbetreuung zur Kenntnis. Die Betreuungsangebote für Kinder im Alter
unter drei Jahren sollen bis zum Jahr 2013 kreisweit eine Quote von
durchschnittlich 35% erreichen. Jeweils zum Stichtag 15.03. sollen in 2010 22
%, in 2011 27 %, in 2012 32 % und in 2013 35% erreicht werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 7
des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und
Tagespflegestellen (KiTaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der
öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht zur jährlichen Erhebung des Bestands an
Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie die Pflicht zur
Ermittlung des Bedarfs an Plätzen.
Darüber
hinaus hat der Kreis aufgrund der in § 24a SGB VIII normierten
Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots für Kinder im
Alter unter drei Jahren u. a. eine jährliche Bedarfsermittlung sowie eine
Feststellung des bereits erreichten Ausbaustandes vorzunehmen.
§ 24 SGB
VIII i. d. F. ab dem 01.08.2013 regelt, dass für Kinder im zweiten und dritten
Lebensjahr ein gesetzlicher Anspruch auf Tagesförderung besteht. Kinder im
ersten Lebensjahr sind zu fördern, wenn die Eltern erwerbstätig sind oder ein
sonstiger Bedarf zur Tagesbetreuung besteht.
Im
Strategischen Management des Kreises Segeberg ist unter Punkt 2.3.1 als
Zielwert eine kreisweit durchschnittliche Betreuungsquote von 35 % der Kinder
unter drei Jahren bis 2013 formuliert. Die entsprechende Betreuungsquote betrug
am 15.03.2009 (Erhebungsstichtag) 18,1 %, aktuell dürfte sie bei rund 20 %
liegen. Für die Zielereichung sind damit im Vierjahreszeitraum 2010 bis 2013
weitere 15 % bzw. kreisweit rund 850 zusätzliche Betreuungsplätze für unter
3jährige Kinder zu schaffen.
Die
Betreuungsangebote für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren sind im
Wesentlichen als ausreichend anzusehen. Derzeit besteht für diese Altersgruppe
eine durchschnittliche kreisweite Betreuungsquote von 93%, bezogen auf 3,5
Altersjahrgänge (Population im Alter von 3,0 bis 6,5 Jahren). Bestehende regionale
Unterversorgungen und erforderliche Angebotsoptimierungen, insbesondere im
Hinblick auf bedarfsgerechte Öffnungszeiten, werden von der Kreisverwaltung in
Rücksprache mit den betroffenen Kommunen geklärt und im Ausbauplan textlich
dargestellt.
Die Verwaltung
wird zeitnah mit denjenigen Kommunen, die die geringsten Versorgungsquoten
aufweisen, Kontakt suchen, um die örtlichen Ausbaubedarfe sowie deren
Ausgestaltung und Planung zu besprechen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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