Drucksache - DrS/2009/138
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorgaben für die Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Dennis Eickstädt
- Verfasser 1:
- Zylka, Winfried
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.11.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt
/ der Kreistag beschließt:
Für die weitere Arbeit
des Kreistages und seiner Ausschüsse sind folgende Grundsätze zu beachten. Die
Rechte der Vorsitzenden der Gremien und der Fraktionen, die sich aus der
Kreisordnung ergeben, bleiben unberührt.
1.
Ab 2010 sollen Kreistagsitzungen in der Regel um 18 Uhr beginnen
und um spätestens kurz nach 22 Uhr enden; nach 22 h sollen keine Abstimmungen
in politischen Angelegenheiten mehr stattfinden. Nicht erledigte
Tagesordnungspunkte werden auf die folgende Kreistagssitzung vertagt; falls
unbedingt erforderlich, ist eine zusätzliche Sitzung einzuberufen.
2.
Im Sitzungsplan des Kreistages sind für 2010 sechs Sitzungen und
zwei zusätzliche Ausweichtermine vorzusehen.
3.
Vor der Einladung zu einer Kreistagssitzung wird die Tagesordnung
vom Kreispräsidenten mit der Landrätin und den Vorsitzenden der Fraktionen
sowie dem Vorsitzenden des Hauptausschusses besprochen. In der Vorbesprechung
werden Vorschläge zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte und zu einer
eventuellen Vertagung einzelner Themen gemacht.
4.
Es sollen in der Regel nur solche Themen in die Tagesordnung des
Kreistages aufgenommen werden, die zuvor im zuständigen Fachausschuss behandelt
und mit einem Votum versehen wurden.
5.
Verwaltungsvorlagen und Anträge sollen so rechtzeitig vorgelegt
werden, dass vor der Ausschussberatung eine Befassung in den Fraktionen
erfolgen kann.
6.
Es soll durch vorausschauendes Themenmanagement erreicht werden,
dass die Zahl der Ausschusssitzungen gegenüber der bisherigen Praxis nicht
erhöht wird.
7.
Ausschusssitzungen sollen – wie Kreistagssitzungen - in der Regel
um 18 Uhr beginnen und spätestens um 22 Uhr enden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In
der Besprechung des Kreispräsidenten mit der Landrätin und den Vorsitzenden der
Fraktionen und der Ausschüsse am 16.09.2009 wurden Lösungen gesucht, die Arbeit
des Kreistages und seiner Ausschüsse zu verbessern und zu straffen. Einigkeit
bestand unter den Fraktionen, dass in Zukunft mit Rücksicht auf die
berufstätigen Abgeordneten die Kreistagssitzungen wie auch die
Ausschusssitzungen regelmäßig erst um 18 Uhr beginnen und spätestens ca. 22 Uhr
enden sollen. Das Rederecht der Abgeordneten soll dabei grundsätzlich nicht
weiter eingeschränkt werden, jede und jeder Abgeordnete muss die Möglichkeit
haben, sich zu den verschiedenen Themen zu äußern. Um die Sitzungen zu straffen
wird auf die Selbstdisziplin aller Kreistagsmitglieder gesetzt.
Die Redezeitbegrenzung der Geschäftsordnung (10- / 5 Min-Regelung) soll
allerdings eingehalten und künftig strenger gehandhabt werden, ebenso gelten
weiterhin die Bestimmungen für „Schluss der Rednerliste“ oder „Schluss der
Debatte“.
Die
Kreistagssitzungen sollen besser vorbereitet werden. Dazu gehört, dass die
Themen in den Fraktionen und in den Ausschüssen gründlich behandelt werden und
fachliche Details geklärt werden. Vorlagen und Anträge sollen zunächst in den
Fraktionen und dann in den Fachausschüssen beraten werden. Eine Befassung des
Hauptausschusses ist nur dann erforderlich, wenn er als Budgetausschuss
tangiert ist oder wenn er koordinierend tätig wird.
Die
Arbeiten in den Ausschüssen und im Kreistag sollen so vorbereitet werden, dass
in der Regel auf Tischvorlagen – vor allem auf Anträge und Tischvorlagen mit
neuen und umfangreichen Sachverhalten - verzichtet werden kann. Die Qualität
der Verwaltungsvorlagen und der Anträge soll verbessert werden, die
finanziellen Konsequenzen sollen regelmäßig dargestellt werden. Berichte und
Anfragen sollen möglichst schriftlich erfolgen.
Die
im Beschlussvorschlag enthaltenen Regelungen sind die Folge des o.g. Gesprächs.
Es wurde vereinbart, dass die neuen Regelungen ab 2010 gelten sollen und dass
insbesondere der Terminplan 2010 dem Rechnung trägt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Eine höhere
Zahl von Kreistagssitzungen erfordert mehr Sitzungsgeld und mehr Fahrtkosten.
Es soll versucht werden, durch Straffung der Arbeit in den Ausschüssen und in
den Fraktionen dort Sitzungen entbehrlich zu machen. Dies würde die
Mehrkosten zumindest teilweise kompensieren. |
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Mittelbereitstellung |
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Die Mittel sollen im Haushalt 2010 angepasst werden. Die Höhe
der erforderlichen Mittel ist von der Kreisverwaltung zu schätzen. |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
X |
(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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