Bericht der Verwaltung - DrS/2009/137
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerschulische Nutzung kreiseigener Liegenschaften - Bericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR
- Bearbeitung:
- Rüdiger Wulf
- Verfasser 1:
- Wulf, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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10.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
An das GMSE
werden jedes Jahr gegen Jahresende neue Befreiungsanträge für das Folgejahr zur
Nutzung kreiseigener Liegenschaften für außerdienstliche / außerschulische
Maßnahmen gestellt.
Das GMSE
orientiert sich hinsichtlich seiner Bewilligung an den vom Kreistag am
03.06.2004 beschlossenen Entgeltbestimmungen. Darin sind die Nutzungsentgelte,
sonstige Leistungen und Ausgaben, Zahlungspflicht und Fälligkeit und das
In-Kraft-Treten geregelt. Die Entgeltbestimmungen enthalten auch Aussagen dazu,
wer bei der Nutzung von der Erhebung eines Entgeltes befreit ist. In § 1 Abs. 6
ist zudem dargestellt, dass die nicht von der Zahlung eines Entgeltes befreiten
Nutzer auf Einzelantrag durch die Entscheidung der Landrätin von der
Entrichtung des Entgeltes nach Abs. 1 bis 4 ganz oder teilweise befreit werden
können.
Bericht:
Im Verlauf
des Jahres 2009 wurde deutlich, dass zusätzlich zu den Antragstellern am
Jahresende auch unterjährig zahlreiche Anfragen beim GMSE zu einer
entgeltbefreiten Nutzung von kreiseigenen Liegenschaften eingehen.
Da
Unklarheit darüber besteht, ob ein Nachfrager eventuell von Kreisseite her als
förderungswürdig eingestuft wird, erfolgt grundsätzlich eine Weiterleitung der
Anfrage an die Landrätin zur Entscheidung. In diesem Zusammenhang ist dann
jedoch nicht nur die Förderungswürdigkeit zu klären.
Da das GMSE
als ausgegliedertes Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
agieren muss (Objektreinigung, Schlüsseldienste, Hausmeistereinsatz, Abnutzung,
Zerstörung, Alarmsysteme, Haftung etc.), stellt sich die Frage, wer eine
eventuell entgangene Mieteinnahme trägt.
Eine
Mietkostenbefreiung auf Wunsch des Kreises kann de facto nur dazu führen, dass
das GMSE die entgangenen Kosten dem Kreis berechnet. Wäre der Kreis nicht im
Besitz von vermietbaren Liegenschaften und würde einem Nachfrager Unterstützung
im Rahmen von Mietzuschüssen für von diesem extern angemieteten Räumen
bewilligen, würde der Kreis auch hier die Kosten zu tragen haben.
Das GMSE
hat angesichts dieses Sachverhalts und der nicht unbeträchtlichen Summe an
Mietausfall eine Aufstellung für das Jahr 2009 erstellt, aus der die befreiten
Nutzer hervorgehen und auch die Höhe der entgangenen Mieteinnahmen. Es handelt
sich hierbei um einen bisher wohl nicht bekannten Betrag von rund 25.000,00
Euro.
Auf Grund
des hohen zeitlichen Aufwands für die Bearbeitung von Anfragen, sowohl auf der
Seite des GMSE wie auch auf Kreisseite, der damit zusammenhängenden
suboptimalen Kundenorientierung und der erheblichen Mietausfälle, wird
empfohlen, sich des Themas grundsätzlich anzunehmen und eine neue eindeutige
Handlungsregelung zu treffen.
Für das
laufende Jahr 2009 wurde zwischen dem Kreis und dem GMSE vereinbart, bis
Jahresschluss so zu verfahren, wie in der Vergangenheit geschehen.
Der
Hauptausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und eine
Stellungnahme für das weitere Vorgehen abzugeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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