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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2009/137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

An das GMSE werden jedes Jahr gegen Jahresende neue Befreiungsanträge für das Folgejahr zur Nutzung kreiseigener Liegenschaften für außerdienstliche / außerschulische Maßnahmen gestellt.

Das GMSE orientiert sich hinsichtlich seiner Bewilligung an den vom Kreistag am 03.06.2004 beschlossenen Entgeltbestimmungen. Darin sind die Nutzungsentgelte, sonstige Leistungen und Ausgaben, Zahlungspflicht und Fälligkeit und das In-Kraft-Treten geregelt. Die Entgeltbestimmungen enthalten auch Aussagen dazu, wer bei der Nutzung von der Erhebung eines Entgeltes befreit ist. In § 1 Abs. 6 ist zudem dargestellt, dass die nicht von der Zahlung eines Entgeltes befreiten Nutzer auf Einzelantrag durch die Entscheidung der Landrätin von der Entrichtung des Entgeltes nach Abs. 1 bis 4 ganz oder teilweise befreit werden können.

 

Bericht:

 

Im Verlauf des Jahres 2009 wurde deutlich, dass zusätzlich zu den Antragstellern am Jahresende auch unterjährig zahlreiche Anfragen beim GMSE zu einer entgeltbefreiten Nutzung von kreiseigenen Liegenschaften eingehen.

 

Da Unklarheit darüber besteht, ob ein Nachfrager eventuell von Kreisseite her als förderungswürdig eingestuft wird, erfolgt grundsätzlich eine Weiterleitung der Anfrage an die Landrätin zur Entscheidung. In diesem Zusammenhang ist dann jedoch nicht nur die Förderungswürdigkeit zu klären.

 

Da das GMSE als ausgegliedertes Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten agieren muss (Objektreinigung, Schlüsseldienste, Hausmeistereinsatz, Abnutzung, Zerstörung, Alarmsysteme, Haftung etc.), stellt sich die Frage, wer eine eventuell entgangene Mieteinnahme trägt.

Eine Mietkostenbefreiung auf Wunsch des Kreises kann de facto nur dazu führen, dass das GMSE die entgangenen Kosten dem Kreis berechnet. Wäre der Kreis nicht im Besitz von vermietbaren Liegenschaften und würde einem Nachfrager Unterstützung im Rahmen von Mietzuschüssen für von diesem extern angemieteten Räumen bewilligen, würde der Kreis auch hier die Kosten zu tragen haben.

 

Das GMSE hat angesichts dieses Sachverhalts und der nicht unbeträchtlichen Summe an Mietausfall eine Aufstellung für das Jahr 2009 erstellt, aus der die befreiten Nutzer hervorgehen und auch die Höhe der entgangenen Mieteinnahmen. Es handelt sich hierbei um einen bisher wohl nicht bekannten Betrag von rund 25.000,00 Euro.

 

Auf Grund des hohen zeitlichen Aufwands für die Bearbeitung von Anfragen, sowohl auf der Seite des GMSE wie auch auf Kreisseite, der damit zusammenhängenden suboptimalen Kundenorientierung und der erheblichen Mietausfälle, wird empfohlen, sich des Themas grundsätzlich anzunehmen und eine neue eindeutige Handlungsregelung zu treffen.

 

Für das laufende Jahr 2009 wurde zwischen dem Kreis und dem GMSE vereinbart, bis Jahresschluss so zu verfahren, wie in der Vergangenheit geschehen.

 

Der Hauptausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und eine Stellungnahme für das weitere Vorgehen abzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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