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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Vollsitzung der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise hat am 24.9.2009 getagt und den Kreistagen einstimmig empfohlen, dem Entwurf der Neufassung des Verwaltungs-abkommens über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 1.12.2005 hatten die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die acht niedersächsischen und sechs schleswig-holsteinischen Kreise der Metropolregion das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Errichtung einer Gemeinsamen Geschäftsstelle abgeschlossen. In den Artikeln 7 Abs. 2 und 15 Abs. 1 ist bestimmt worden, dass die Gemeinsame Geschäftsstelle der MRH nach einer Übergangszeit, in der sie dezentral an den Standorten Hamburg, Lüneburg und Bad Segeberg organisiert sein sollte, zum 1.1.2008 zentral in Hamburg angesiedelt werden soll.

 

Die Zentralisierung der Gemeinsamen Geschäftsstelle in Hamburg ist nun, mit eineinhalb Jahren Verspätung, zum 1.7.2009 vollzogen worden (Grundsatzbeschluss des Lenkungs-ausschusses der MRH vom 13.2.2009). Dem Vollzug ging, wie in Artikel 15 Abs. 1 des Verwaltungsabkommens vorgesehen, eine Bewertung der Erfahrungen mit der dezentralen Geschäftsstellenorganisation voraus. Wie sich herausstellte, konnte ein Ziel aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden: Die Integration der Förderfonds HH/SH und HH/NI in die Gemeinsame Geschäftstelle. Die Förderfonds bleiben bis auf weiteres beim Innen-ministerium in Kiel und bei der Niedersächsischen Regierungsvertretung in Lüneburg angesiedelt.

 

Die Zentralisierung erfordert die Neufassung derjenigen Bestimmungen des Abkommens, die die Geschäftsstellenorganisation, die Personal- und Sachaustattung sowie die Aufgaben-abgrenzung zwischen der Gemeinsamen Geschäftsstelle und den Koordinierungsstellen der Träger betreffen. Der vorliegende Entwurf des neugefassten Abkommens ist auf der Verwaltungsebene zwischen den Ländern und Kreisen abgestimmt worden. Außer den notwendigen Neuregelungen sind lediglich redaktionelle Änderungen und eine materielle Veränderung vorgenommen worden: Die Ersetzung des “Operativen Programms” durch ein “Arbeitsprogramm”, das aus Praktikabilitätsgründen künftig vom Lenkungsausschuss beschlossen werden soll (s. Artikel 3 und 4).

 

Das neugefasste Abkommen soll bis Mitte Dezember 2009 durch Beschluss der Landesregierungen und der Kreistage zum 1.1.2010 Inkraft gesetzt werden.

 

Effekte

 

Die vorher auf drei Bürostandorte verteilten Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle sind jetzt zentral in Hamburg zusammengefasst. Sie widmen sich ausschließlich den Aufgaben, die der Geschäftsstelle in Artikel 10 des Verwaltungsabkommens übertragen worden sind, und üben nebenher keine anderweitigen Funktionen, insbesondere keine Vertretungsfunktionen für ihre Dienstherren, mehr aus. Das hat folgende Vorteile:

 

 

·         Durch die Auflösung der bisherigen Doppelfunktionen sind die Regionalmanagement-aufgaben der Geschäftsstelle und der Träger jetzt überschneidungsfrei voneinander abgegrenzt. Das ermöglicht beiden Seiten, sich ganz auf ihre eigene Aufgaben- und Interessensphäre zu konzentrieren.

·         Die Zusammenfassung der Mitarbeiter/innen in einem Büro und unter einer Leitung verringert den internen Kommunikationsaufwand: Der Informationsfluss ist schneller, die Reaktionszeiten sind kürzer und die Arbeitsabläufe können effizienter gestaltet werden.

·         Die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle betreuen auf ihrem jeweiligen Sachgebiet jetzt die Gesamtregion. Fachwissen und Informationen laufen in einer Hand zusammen, Koordinierungsaufgaben können so stringenter umgesetzt werden.

·         Die zentrale Geschäftsstelle in Hamburg ist nun die einzige Anlaufstelle. Nach außen hin ist das besser zu kommunizieren.

 

Die Neuregelungen im Verwaltungsabkommen stärken die Handlungsfähigkeit der Gemeinsamen Geschäftsstelle der MRH und damit auch die Effektivität der Regional-kooperation insgesamt. Zugleich gewinnt die Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise durch die Entflechtung ihrer Geschäftsstelle von der Gemeinsamen Geschäftsstelle mehr Handlungsspielraum für die Vertretung der gemeinsamen Kreisinteressen in den Gremien der Regionalkooperation.

 

Auswirkungen

 

Gemäß Artikel 8 (alte wie neue Fassung) stellen die sechs schleswig-holsteinischen Kreise der Gemeinsamen Geschäftsstelle eine volle Personalstelle und je 7.000 € p.a. zur Verfügung. Aus dem Personalbestand der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise ist  Frau Güss als Referentin in die zentrale Geschäftsstelle nach Hamburg entsandt worden (Abordnung zunächst bis Ende 2012). Sie bleibt in der Personal-hoheit des Kreises Segeberg und in der Kostenträgerschaft der sechs Kreise. Finanzielle Mehrbelastungen entstehen ihnen hierdurch nicht.

 

Für die Kosten der Räumlichkeiten, der Ausstattung und des Betriebs der zentralen Geschäftstelle kommt die Freie und Hansestadt Hamburg auf. Die Reisekosten der Mitarbeiter/innen werden aus den bereitgestellten Verfügungsmitteln beglichen, desgleichen die Personalkosten der neu geschaffenen Assistenzstelle (Sachbearbeiterebene). Auch dies ist für die Kreise kostenneutral.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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