Drucksache - DrS/2009/128
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg (MRH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Klaus (Dr.) Westphal
- Verfasser 1:
- Westphal, Klaus (Dr.)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Umwelt
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Vorberatung
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02.11.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.11.2009
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 1.12.2005 hatten die Länder Hamburg, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein sowie die acht niedersächsischen und sechs
schleswig-holsteinischen Kreise der Metropolregion das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit in der Metropolregion
Hamburg und die Errichtung einer Gemeinsamen Geschäftsstelle abgeschlossen.
In den Artikeln 7 Abs. 2 und 15 Abs. 1 ist bestimmt worden, dass die Gemeinsame
Geschäftsstelle der MRH nach einer Übergangszeit, in der sie dezentral an den
Standorten Hamburg, Lüneburg und Bad Segeberg organisiert sein sollte, zum
1.1.2008 zentral in Hamburg angesiedelt werden soll.
Die Zentralisierung der Gemeinsamen Geschäftsstelle in
Hamburg ist nun, mit eineinhalb Jahren Verspätung, zum 1.7.2009 vollzogen
worden (Grundsatzbeschluss des Lenkungs-ausschusses der MRH vom 13.2.2009). Dem
Vollzug ging, wie in Artikel 15 Abs. 1 des Verwaltungsabkommens vorgesehen,
eine Bewertung der Erfahrungen mit der dezentralen Geschäftsstellenorganisation
voraus. Wie sich herausstellte, konnte ein Ziel aus rechtlichen Gründen nicht
realisiert werden: Die Integration der Förderfonds HH/SH und HH/NI in die
Gemeinsame Geschäftstelle. Die Förderfonds bleiben bis auf weiteres beim
Innen-ministerium in Kiel und bei der Niedersächsischen Regierungsvertretung in
Lüneburg angesiedelt.
Die Zentralisierung erfordert die Neufassung derjenigen
Bestimmungen des Abkommens, die die Geschäftsstellenorganisation, die Personal-
und Sachaustattung sowie die Aufgaben-abgrenzung zwischen der Gemeinsamen
Geschäftsstelle und den Koordinierungsstellen der Träger betreffen. Der
vorliegende Entwurf des neugefassten Abkommens ist auf der Verwaltungsebene
zwischen den Ländern und Kreisen abgestimmt worden. Außer den notwendigen Neuregelungen
sind lediglich redaktionelle Änderungen und eine materielle Veränderung
vorgenommen worden: Die Ersetzung des “Operativen Programms” durch ein
“Arbeitsprogramm”, das aus Praktikabilitätsgründen künftig vom
Lenkungsausschuss beschlossen werden soll (s. Artikel 3 und 4).
Das neugefasste Abkommen soll bis Mitte Dezember 2009
durch Beschluss der Landesregierungen und der Kreistage zum 1.1.2010 Inkraft
gesetzt werden.
Effekte
Die vorher auf drei Bürostandorte verteilten
Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle sind jetzt zentral in Hamburg
zusammengefasst. Sie widmen sich ausschließlich den Aufgaben, die der
Geschäftsstelle in Artikel 10 des Verwaltungsabkommens übertragen worden sind,
und üben nebenher keine anderweitigen Funktionen, insbesondere keine
Vertretungsfunktionen für ihre Dienstherren, mehr aus. Das hat folgende
Vorteile:
·
Durch die Auflösung der
bisherigen Doppelfunktionen sind die Regionalmanagement-aufgaben der
Geschäftsstelle und der Träger jetzt überschneidungsfrei voneinander abgegrenzt.
Das ermöglicht beiden Seiten, sich ganz auf ihre eigene Aufgaben- und
Interessensphäre zu konzentrieren.
·
Die Zusammenfassung der
Mitarbeiter/innen in einem Büro und unter einer Leitung verringert den internen
Kommunikationsaufwand: Der Informationsfluss ist schneller, die Reaktionszeiten
sind kürzer und die Arbeitsabläufe können effizienter gestaltet werden.
·
Die Mitarbeiter/innen
der Geschäftsstelle betreuen auf ihrem jeweiligen Sachgebiet jetzt die
Gesamtregion. Fachwissen und Informationen laufen in einer Hand zusammen,
Koordinierungsaufgaben können so stringenter umgesetzt werden.
·
Die zentrale
Geschäftsstelle in Hamburg ist nun die einzige Anlaufstelle. Nach außen hin ist
das besser zu kommunizieren.
Die Neuregelungen im Verwaltungsabkommen stärken die Handlungsfähigkeit
der Gemeinsamen Geschäftsstelle der MRH und damit auch die Effektivität der
Regional-kooperation insgesamt. Zugleich gewinnt die Arbeitsgemeinschaft der
Hamburg-Randkreise durch die Entflechtung ihrer Geschäftsstelle von der Gemeinsamen
Geschäftsstelle mehr Handlungsspielraum für die Vertretung der gemeinsamen
Kreisinteressen in den Gremien der Regionalkooperation.
Auswirkungen
Gemäß Artikel 8 (alte wie neue Fassung) stellen die sechs
schleswig-holsteinischen Kreise der Gemeinsamen Geschäftsstelle eine volle
Personalstelle und je 7.000 € p.a. zur Verfügung. Aus dem Personalbestand der
Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise ist Frau Güss als Referentin in die
zentrale Geschäftsstelle nach Hamburg entsandt worden (Abordnung zunächst bis
Ende 2012). Sie bleibt in der Personal-hoheit des Kreises Segeberg und in der
Kostenträgerschaft der sechs Kreise. Finanzielle Mehrbelastungen entstehen
ihnen hierdurch nicht.
Für die Kosten der Räumlichkeiten, der Ausstattung und
des Betriebs der zentralen Geschäftstelle kommt die Freie und Hansestadt
Hamburg auf. Die Reisekosten der Mitarbeiter/innen werden aus den
bereitgestellten Verfügungsmitteln beglichen, desgleichen die Personalkosten
der neu geschaffenen Assistenzstelle (Sachbearbeiterebene). Auch dies ist für
die Kreise kostenneutral.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,1 kB
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