Drucksache - DrS/2009/130
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung von Zuständigkeiten und Aufgaben vom Kreis Segeberg auf die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Organisation und Qualitätsmanagement
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Ebert, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.10.2009
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.11.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag stimmt dem Abschluss der beiden öffentlich-rechtlichen Verträge über
die Übertragung des vorbeugenden Brandschutzes auf die Stadt Norderstedt
(Anlage 1) und dem Vertrag über die Übertragung sonstiger Aufgaben auf alle
Städte, Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg (Anlage 2) zu.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis
Segeberg hat ab dem 01.01.2000 (sonstige Aufgaben/Anlage 2) und dem 01.01.2002
(vorbeugender Brandschutz/Stadt Norderstedt/Anlage 1) durch
öffentlich-rechtliche Verträge Zuständigkeiten und Aufgaben auf die
kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter übertragen. Diese beiden Verträge
laufen zum 31.12.2009 aus. Seitens der hauptamtlichen Verwaltung wird ein
Neuabschluss für sinnvoll und erforderlich gehalten.
Der mit der
Stadt Norderstedt neu abzuschließende öffentlich-rechtliche Vertrag über die
Übertragung des vorbeugenden Brandschutzes, entspricht inhaltlich dem bisher
noch gültigen Vertrag.
Der mit
allen Städten, Gemeinden und Ämtern des Kreises Segeberg abzuschließende öffentlich-rechtliche
Vertrag wurde inhaltlich den gesetzlichen Änderungen angepasst, die vom
01.01.2000 bis dato eingetreten sind. Das inhaltliche Gesamtvolumen dieses
Vertrages hat sich gegenüber dem ersten Vertrag deutlich verringert. Diese
Tatsache ist kein neues Verhandlungsergebnis zwischen den Vertragspartnern,
sondern ausschließlich auf rechtliche Änderungen zurück zu führen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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33,4 kB
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