Bericht der Verwaltung - DrS/2009/131
Grunddaten
- Betreff:
-
Denkmalrechtliche Situation der EVAK - Stand 091015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR
- Bearbeitung:
- Rüdiger Wulf
- Verfasser 1:
- Wulf, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
27.10.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das GMSE
wurde in der Hauptausschusssitzung vom 06.10.2009 beauftragt, einen Bericht zur
aktuellen denkmalschutzrechtlichen Situation in der ehemaligen Evangelischen
Akademie, künftig JugendAkademie, zu erstellen. Der Bericht soll der Politik in
der Hauptausschusssitzung am 27.10.2009 vorliegen.
Bericht:
Am
02.10.2009 brachte Herr Helmut Behrens vom Landesamt für Denkmalpflege eine
Email in Umlauf, die für Irritation beim künftigen Nutzer des Objekts und beim
Käufer sorgte. Herr Behrens nahm darin zu einem Protokoll (Protokollentwurf)
vom 20.09.09 von Herrn Fiesinger Stellung. Er machte deutlich, dass
·
sowohl
das gesamte Gebäude, die Außenanlagen und die Originalausstattung unter
Denkmalschutz stehen
·
seine
Ausführungen beim Ortstermin im April 2009 nicht mit einer denkmalrechtlichen
Zustimmung zu verwechseln seien
und
empfiehlt
·
das
denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren sehr ernst zu nehmen
·
die
Kontaktaufnahme mit dem Architekt Prof. Dr.-Ing. Striffler.
Diese Email
beinhaltet keine grundlegenden Neuheiten. Allen am Erwerbsprozess Beteiligten
ist die Unterschutzstellung des Gebäudes im gesamten Umfang bekannt. Dies wurde
bereits in einem Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege am 19.03.2009 an
die Nordelbische Kirche und an die Landrätin des Kreises Segeberg umfassend
dargelegt. Die Politik wurde in den Sitzungen informiert.
Herr
Fiesinger antwortet unverzüglich per Email. Er ist der Ansicht, dass die unter
Denkmalschutzstellung nicht alle Gebäudeteile betrifft, und Räume verändert
werden dürfen. Hier nennt er beispielhaft
·
Farbgestaltung
·
Schaffung
von Mehrbettzimmern
·
Zusammenlegung
von Büros
·
Schaffung
eines Backstagebereiches
·
Umbau
der Kapelle zu einem Theater
·
Ausstattung
eines Tagungsraumes mit Holzfussboden
Am
04.10.2009 hat sich Herr Fiesinger dann auch per Email an Herrn Prof. Dr.-Ing.
Striffler gewandt und um Prüfung der geplanten Maßnahmen aus Urhebersicht
gebeten.
Am
08.10.2009 hat Herr Prof. Striffler per Brief darauf geantwortet.
Am
07.10.2009 führte Herr Wulf von der GMSE Telefonate mit Herrn Behrens und Herrn
Prof. Striffler. Die Gesprächsnotizen
sind als Anhang dem Bericht beigefügt.
AM
13.10.2009 gab es ein Meeting im Kreishaus, an dem Herr Behrens (Landesamt für
Denkmalschutz), Frau Fehrenz (untere Denkmalschutzbehörde), Frau Schröder
(Leiterin TGM der GMSE), Herr Hollensteiner (Architekt der GMSE) und Herr Wulf
(Geschäftsführer der GMSE) teilnahmen. Das Protokoll, das neben den Beteiligten
auch an Herrn Fiesinger, Herrn Knoche (Bauamt des Kreises), Frau Hass (Zentrale
Steuerung des Kreises) und an die Landrätin versandt wurde, ist als Anhang dem
Bericht beigefügt.
Fazit:
Herr
Behrens stellt zu Recht fest, dass für alle vorgesehenen Maßnahmen
grundsätzlich die denkmalschutzrechtlichen Belange berücksichtigt werden müssen.
Dies unterschreibt auch Herr Prof.Dr.-Ing. Striffler. Ebenfalls wird darauf
verwiesen, dass grundsätzlich die Umsetzungsnotwendigkeit und
–möglichkeit innerhalb einer professionellen Planung eines auch
hinsichtlich Denkmalschutz fachkundigen Architekten erfolgen muss.
Auch aus
der Sicht der GMSE-Architekten gibt es Umbauvorstellungen, die absurd sind und
nicht umgesetzt werden müssen, was zudem noch finanzielle Mittel spart.
Es muss
maßvoll und mit Augenmaß saniert werden. Dies ist nicht gleichbedeutend damit,
dass das Objekt ein Museum wird und dass keine Veränderungen bzw. Anpassungen
vorgenommen werden dürfen. So kann beispielsweise auch die Farbgestaltung
angegangen werden. Hier muss aber zunächst geprüft werden, ob eine Reinigung
ausreichend wäre und wenn ein neuer Anstrich erfolgen muss, ist der Verlauf in
den weiteren Räumlichkeiten als ganze Einheit zu betrachten.
Nicht
genehmigungsfähig ist auf jeden Fall:
·
Umbau
Bettenhaus hinter der Kapelle zu einem Backstagebereich
·
Abriss
Glockenturm
·
Abriss
Kiosk
·
Bodenbelag
im Foyer auf Holzboden austauschen
·
Zusätzliche
Fenster im Foyer Nordseite einbauen
·
Abriss
des Kamins im Foyer
Grundsätzlich
wird:
·
Von
dem GMSE ein Architekt mit Erfahrung mit Denkmalschutzgebäuden ausgewählt
·
Von
der GMSE ständige Rücksprache in der Planung und Umsetzung mit der
Denkmalschutzbehörde gehalten
·
Von
der GMSE die Deckelung der Ausgaben beachtet
·
Von
der GMSE der Ursprungs-Architekt Prof. Dr.-Ing. Striffler in die Entscheidungen
eingebunden
Weiteres
Vorgehen:
- Termin GMSE – VJKA zur
Abstimmung über den Sanierungsumfang hinsichtlich Denkmalschutz und
Finanzmittel an Hand der von Herrn Fiesinger erstellten Liste und den
Anmerkungen des Denkmalschutzes dazu
- Termin GMSE – Architekt
(wenn dieser fest steht) zur Abstimmung über die Sanierungsmaßnahmen
- Termin GMSE – Architekt
– VJKA zur Abstimmung über die zu planenden Maßnahmen vor dem
Hintergrund: Finanzierbarkeit – Denkmalschutz – Sinnhaftigkeit
- Termin GMSE – Architekt
– VJKA – Denkmalschutz zur Abstimmung der geplanten und
kalkulierten Maßnahmen des Architekten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
26,1 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
33,5 kB
|
