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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2009/131

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das GMSE wurde in der Hauptausschusssitzung vom 06.10.2009 beauftragt, einen Bericht zur aktuellen denkmalschutzrechtlichen Situation in der ehemaligen Evangelischen Akademie, künftig JugendAkademie, zu erstellen. Der Bericht soll der Politik in der Hauptausschusssitzung am 27.10.2009 vorliegen.

 

Bericht:

 

Am 02.10.2009 brachte Herr Helmut Behrens vom Landesamt für Denkmalpflege eine Email in Umlauf, die für Irritation beim künftigen Nutzer des Objekts und beim Käufer sorgte. Herr Behrens nahm darin zu einem Protokoll (Protokollentwurf) vom 20.09.09 von Herrn Fiesinger Stellung. Er machte deutlich, dass

·         sowohl das gesamte Gebäude, die Außenanlagen und die Originalausstattung unter Denkmalschutz stehen

·         seine Ausführungen beim Ortstermin im April 2009 nicht mit einer denkmalrechtlichen Zustimmung zu verwechseln seien

und empfiehlt

·         das denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren sehr ernst zu nehmen

·         die Kontaktaufnahme mit dem Architekt Prof. Dr.-Ing. Striffler.

 

Diese Email beinhaltet keine grundlegenden Neuheiten. Allen am Erwerbsprozess Beteiligten ist die Unterschutzstellung des Gebäudes im gesamten Umfang bekannt. Dies wurde bereits in einem Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege am 19.03.2009 an die Nordelbische Kirche und an die Landrätin des Kreises Segeberg umfassend dargelegt. Die Politik wurde in den Sitzungen informiert.

 

Herr Fiesinger antwortet unverzüglich per Email. Er ist der Ansicht, dass die unter Denkmalschutzstellung nicht alle Gebäudeteile betrifft, und Räume verändert werden dürfen. Hier nennt er beispielhaft

·         Farbgestaltung

·         Schaffung von Mehrbettzimmern

·         Zusammenlegung von Büros

·         Schaffung eines Backstagebereiches

·         Umbau der Kapelle zu einem Theater

·         Ausstattung eines Tagungsraumes mit Holzfussboden

 

Am 04.10.2009 hat sich Herr Fiesinger dann auch per Email an Herrn Prof. Dr.-Ing. Striffler gewandt und um Prüfung der geplanten Maßnahmen aus Urhebersicht gebeten.

Am 08.10.2009 hat Herr Prof. Striffler per Brief darauf geantwortet.

 

Am 07.10.2009 führte Herr Wulf von der GMSE Telefonate mit Herrn Behrens und Herrn Prof. Striffler.  Die Gesprächsnotizen sind als Anhang dem Bericht beigefügt.

 

AM 13.10.2009 gab es ein Meeting im Kreishaus, an dem Herr Behrens (Landesamt für Denkmalschutz), Frau Fehrenz (untere Denkmalschutzbehörde), Frau Schröder (Leiterin TGM der GMSE), Herr Hollensteiner (Architekt der GMSE) und Herr Wulf (Geschäftsführer der GMSE) teilnahmen. Das Protokoll, das neben den Beteiligten auch an Herrn Fiesinger, Herrn Knoche (Bauamt des Kreises), Frau Hass (Zentrale Steuerung des Kreises) und an die Landrätin versandt wurde, ist als Anhang dem Bericht beigefügt.

 

Fazit:

Herr Behrens stellt zu Recht fest, dass für alle vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich die denkmalschutzrechtlichen Belange berücksichtigt werden müssen. Dies unterschreibt auch Herr Prof.Dr.-Ing. Striffler. Ebenfalls wird darauf verwiesen, dass grundsätzlich die Umsetzungsnotwendigkeit und –möglichkeit innerhalb einer professionellen Planung eines auch hinsichtlich Denkmalschutz fachkundigen Architekten erfolgen muss.

Auch aus der Sicht der GMSE-Architekten gibt es Umbauvorstellungen, die absurd sind und nicht umgesetzt werden müssen, was zudem noch finanzielle Mittel spart.

Es muss maßvoll und mit Augenmaß saniert werden. Dies ist nicht gleichbedeutend damit, dass das Objekt ein Museum wird und dass keine Veränderungen bzw. Anpassungen vorgenommen werden dürfen. So kann beispielsweise auch die Farbgestaltung angegangen werden. Hier muss aber zunächst geprüft werden, ob eine Reinigung ausreichend wäre und wenn ein neuer Anstrich erfolgen muss, ist der Verlauf in den weiteren Räumlichkeiten als ganze Einheit zu betrachten.

 

Nicht genehmigungsfähig ist auf jeden Fall:

·         Umbau Bettenhaus hinter der Kapelle zu einem Backstagebereich

·         Abriss Glockenturm

·         Abriss Kiosk

·         Bodenbelag im Foyer auf Holzboden austauschen

·         Zusätzliche Fenster im Foyer Nordseite einbauen

·         Abriss des Kamins im Foyer

 

Grundsätzlich wird:

·         Von dem GMSE ein Architekt mit Erfahrung mit Denkmalschutzgebäuden ausgewählt

·         Von der GMSE ständige Rücksprache in der Planung und Umsetzung mit der Denkmalschutzbehörde gehalten

·         Von der GMSE die Deckelung der Ausgaben beachtet

·         Von der GMSE der Ursprungs-Architekt Prof. Dr.-Ing. Striffler in die Entscheidungen eingebunden

 

Weiteres Vorgehen:

  1. Termin GMSE – VJKA zur Abstimmung über den Sanierungsumfang hinsichtlich Denkmalschutz und Finanzmittel an Hand der von Herrn Fiesinger erstellten Liste und den Anmerkungen des Denkmalschutzes dazu
  2. Termin GMSE – Architekt (wenn dieser fest steht) zur Abstimmung über die Sanierungsmaßnahmen
  3. Termin GMSE – Architekt – VJKA zur Abstimmung über die zu planenden Maßnahmen vor dem Hintergrund: Finanzierbarkeit – Denkmalschutz – Sinnhaftigkeit
  4. Termin GMSE – Architekt – VJKA – Denkmalschutz zur Abstimmung der geplanten und kalkulierten Maßnahmen des Architekten

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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