Bericht der Verwaltung - DrS/2009/132
Grunddaten
- Betreff:
-
Situation ARGE Leistungszentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
27.10.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Personalsituation:
In der ARGE Segeberg sind aktuell 147 Personen beschäftigt. Dies
entspricht ca. 146 von 163 Vollzeitstellen. Der Personalbestand in der ARGE
Segeberg ist seit 2005 durch eine hohe Fluktuation in allen Bereichen geprägt.
Die Ursachen hierzu liegen zum einen in persönlichen (Weiter-) Entwicklungen
und regionalen Veränderungen der Mitarbeiter zum anderen jedoch in der
unsicheren Gesamtperspektive aufgrund des Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes aus Dezember 2007 und der späten
ARGE-Vertragsverlängerung im Frühjahr 2009. Seit Beginn des Jahres haben
bereits 43 Beschäftigte die ARGE Segeberg verlassen.
Während Herbst 2007 nahezu jeder 2. Beschäftigte in der ARGE Segeberg
einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, konnte die Quote durch die Umwandlung
in Dauerbeschäftigung bei den Agenturen für Arbeit zwischenzeitlich auf ca. 25%
reduziert werden. Der Anteil der kommunal Beschäftigten reduzierte sich von 45%
im Januar 2005 auf aktuell 20%. Die Verteilung im Einzelnen ist der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Kommune |
01.01.2005 |
01.09.2007 |
01.01.2008 |
01.01.2009 |
01.10.2009 |
Kreis
Segeberg |
17 |
27 |
27 |
30 |
16 |
Stadt Bad
Bramstedt |
3 |
3 |
1 |
1 |
1 |
Stadt Bad
Segeberg |
1 |
1 |
0 |
0 |
0 |
Stadt
Kaltenkirchen |
5 |
5 |
5 |
5 |
3 |
Stadt
Norderstedt |
10 |
10 |
10 |
11 |
6 |
Stadt
Wahlstedt |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
Gemeinde
Henstedt-Ulzburg |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Gemeinde
Trappenkamp |
1 |
1 |
0 |
0 |
0 |
Gemeinde
Ellerau |
1 |
1 |
1 |
0 |
0 |
Amt Bad
Bramstedt-Land |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
Amt
Kaltenkirchen-Land |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Amt
Kisdorf |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Amt
Leezen |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Amt
Rickling |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Gesamt |
48 |
58 |
54 |
57 |
35 |
Anteil
am Gesamtpersonal der ARGE |
45% |
33% |
31% |
31% |
20% |
Kostenentwicklung
in der ARGE:
Die
Wirtschaftskrise ist im Bereich SGB II im Jahre 2009 noch nicht angekommen. So
werden die Leistungen für die Kosten der Unterkunft nach derzeitigen
Erkenntnisstand 1.5Mio € unter den geplanten Aufwendungen von 34.041.000,-€
liegen. Für den Kreis bedeutet dies eine Verbesserung im Teilplan 3121
gegenüber der Planung um 726.000,-€. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist von
7.555 im November 2008 auf 7.237 (noch nicht revidiert) im September 2009
leicht gesunken.
Die
sinkende Anzahl der Bedarfsgemeinschaften führt für 2010 zu einer sinkenden
Bundesbeteiligung. Die Bundesregierung hat im Oktober 2009 einen Gesetzentwurf
zur Neufestsetzung der Bundesbeteiligung für das Jahr 2010 beschlossen. Auf der
Grundlage der gesetzlichen Anpassungsformel soll der Bundesanteil für
Schleswig-Holstein von 25,4 auf 23 % gesenkt werden. Die im Haushaltserlass des
Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2010
prognostizierte Bundesbeteiligung von 23,2 % ist damit schon wieder überholt.
Für den Kreis ergibt sich allein dadurch eine Verschlechterung von 53.800,-€,
die bisher nicht im Haushalt berücksichtigt ist.
Der
Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat vor
diesem Hintergrund am 06.10.2009 folgende Erklärung abgegeben:
„ Die
Kommunen erwarten 2010 einen dramatischen Anstieg bei den Unterkunftskosten im
SGB II. Die Höhe der Bundesbeteiligung muss sich an der tatsächlichen
Ausgabenentwicklung orientieren und nicht an der Entwicklung der Zahl der
Bedarfsgemeinschaften. Der Gesamtvorstand wehrt sich daher entschieden dagegen,
dass durch die fehlerhafte Anpassungsformel zur Festlegung der
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für 2010 eine Reduzierung des
Bundesanteils erfolgt.“
Die Planung
der Aufwendungen für Kosten der
Unterkunft und Heizung im Teilplan 3121 für 2010 erfolgt auf der Grundlage der
Prognose für 2009 von 31.715.203,-€. Dieser Betrag wurde um 10 % erhöht.
Grundlage hierfür ist der Planungsbrief 2010 der Bundesagentur für Arbeit vom
18.09.2009. Danach wird nach einer aktuellen Einschätzung der Rahmenbedingungen
für 2010 eine Steigerung der Ausgaben auf Bundesebene von 13,5 % in 2010 für
die passiven Leistungen im Vergleich zum Jahr 2009 erwartet. Während sich
Entlassungen zuerst im Rechtskreis des Arbeitslosengeldes I bemerkbar machen
und die SGB II Quote sinkt, wird mit andauernder Wachstumsschwäche mehr und
mehr der Rechtskreis SGB II in Mitleidenschaft gezogen. Denn es fällt nun
schwerer, innerhalb der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I eine Stelle zu bekommen,
und umso schwieriger, aus dem SGB II in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln.
Dem
Szenario von einer Kostensteigerung von 13,5 % wurde durch die Kreisverwaltung
nicht im vollem Umfang gefolgt, sondern eine Steigerung von 10 % im Haushalt
eingeplant.
Die
Gemeinden sind mit 23 % an den Kosten der Unterkunft nach Abzug der
Bundesbeteilung und der Zuweisung des Landes beteiligt.
Die
weiteren Ansätze sind der Anlage zu entnehmen.
Vorbereitungen
der Kreisverwaltung auf eine getrennte Trägerschaft:
Es gibt
zurzeit keine Vorbereitungen des Kreises in diese Richtung.
Der Kreis
hat sich im Strategischen Management zum Ziel gesetzt, dass Leistungen nach dem
SGB II unter Wahrung der Kostenneutralität nach 2010 aus einer Hand erbracht
werden. Allein durch diese Zielsetzung ist eine getrennte Trägerschaft
sicher nicht auszuschließen. Der
Kreis ist abhängig von den Entscheidungen in der Bundespolitik. Sofern es zu
Beginn des Jahres 2010 keine Rechtssicherheit gibt, ist es notwendig, Planungen
für eine getrennte Trägerschaft aufzunehmen. Es sind hierfür keine finanziellen
bzw. personellen Ressourcen eingeplant.
Bewertung
des bisherigen Modells ARGE aus Sicht der Verwaltung:
Die ARGE
hat für Menschen, die früher im Sozialhilfebezug keine Perspektiven hatten,
ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen zu bestreiten, neue Chancen auf dem
Arbeitsmarkt eröffnet. Das Zusammenwirken der Träger Bundesagentur für Arbeit
und Kommunen führt zu Schnittstellen, die einen hohen Steuerungsaufwand
erfordern. Ganz sicher ist eine getrennte Trägerschaft, d.h. die Zuständigkeit
des Kreises für die Kosten der Unterkunft in einer Behörde und die
Zuständigkeit der Bundesagentur für die Vermittlung und die Leistungen für den
Lebensunterhalt in einer anderen Behörde, die teuerste und für die betroffenen
Menschen die schlechteste Lösung.
Aus den
Erfahrungen der letzten viereinhalb Jahre wird deutlich, dass
Qualitätssicherung im Interesse der Kostenträger und Kunden nur mit
qualifiziertem Personal, das sich mit der Aufgabe identifiziert und eine
Perspektive für die Zukunft hat, möglich ist.
Sofern für
den Kreis die Möglichkeit bestünde zu optieren, wäre dies mit erheblichen
finanziellen Risiken verbunden. Gerade der Umgang des Bundes mit seiner
Beteiligung an den Kosten der Unterkunft macht deutlich, dass eine
Kostenneutralität für den Kreis nicht wahrscheinlich ist.
Erst nach
der Entscheidung der Bundesregierung wird deutlich werden, welcher
Gestaltungsrahmen auf Kreisebene überhaupt besteht.
Weitere
Erkenntnisse zum ARGE-Leistungszentrum:
Es liegt
ein vertraulicher Entwurf einer Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes
Schleswig-Holstein den Kreisen vor. Im Kreis Segeberg wurden hierzu in der Zeit
vom 15. bis 24.07.2008 35 Leistungsakten geprüft. Der Bericht wurde aufgrund
der Vertraulichkeit noch nicht zur Stellungnahme der Geschäftsführung der ARGE
zugeleitet.
Die Prüfung
des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises (RPA) erfolgte in der Zeit vom 18.02.
bis 19.03.2008 und umfasst daher sowohl inhaltlich als auch zeitlich einen
nahezu identisches Prüfungsspektrum und führt zu einer konkreten Beurteilung
der Aufgabenwahrnehmung durch die ARGE. Der Bericht des RPA vom 06.05.2008 und
die entsprechende Stellungnahme der ARGE kann in der Kreisverwaltung eingesehen
werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,8 kB
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