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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2009/132

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Personalsituation:

 

In der ARGE Segeberg sind aktuell 147 Personen beschäftigt. Dies entspricht ca. 146 von 163 Vollzeitstellen. Der Personalbestand in der ARGE Segeberg ist seit 2005 durch eine hohe Fluktuation in allen Bereichen geprägt. Die Ursachen hierzu liegen zum einen in persönlichen (Weiter-) Entwicklungen und regionalen Veränderungen der Mitarbeiter zum anderen jedoch in der unsicheren Gesamtperspektive aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus Dezember 2007 und der späten ARGE-Vertragsverlängerung im Frühjahr 2009. Seit Beginn des Jahres haben bereits 43 Beschäftigte die ARGE Segeberg verlassen.

Während Herbst 2007 nahezu jeder 2. Beschäftigte in der ARGE Segeberg einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, konnte die Quote durch die Umwandlung in Dauerbeschäftigung bei den Agenturen für Arbeit zwischenzeitlich auf ca. 25% reduziert werden. Der Anteil der kommunal Beschäftigten reduzierte sich von 45% im Januar 2005 auf aktuell 20%. Die Verteilung im Einzelnen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Kommune

01.01.2005

01.09.2007

01.01.2008

01.01.2009

01.10.2009

Kreis Segeberg

17

27

27

30

16

Stadt Bad Bramstedt

3

3

1

1

1

Stadt Bad Segeberg

1

1

0

0

0

Stadt Kaltenkirchen

5

5

5

5

3

Stadt Norderstedt

10

10

10

11

6

Stadt Wahlstedt

2

2

2

2

2

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

1

1

1

1

1

Gemeinde Trappenkamp

1

1

0

0

0

Gemeinde Ellerau

1

1

1

0

0

Amt Bad Bramstedt-Land

3

3

3

3

2

Amt Kaltenkirchen-Land

1

1

1

1

1

Amt Kisdorf

1

1

1

1

1

Amt Leezen

1

1

1

1

1

Amt Rickling

1

1

1

1

1

Gesamt

48

58

54

57

35

Anteil am Gesamtpersonal der ARGE

45%

33%

31%

31%

20%

 

Kostenentwicklung in der ARGE:

Die Wirtschaftskrise ist im Bereich SGB II im Jahre 2009 noch nicht angekommen. So werden die Leistungen für die Kosten der Unterkunft nach derzeitigen Erkenntnisstand 1.5Mio € unter den geplanten Aufwendungen von 34.041.000,-€ liegen. Für den Kreis bedeutet dies eine Verbesserung im Teilplan 3121 gegenüber der Planung um 726.000,-€. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist von 7.555 im November 2008 auf 7.237 (noch nicht revidiert) im September 2009 leicht gesunken.

 

Die sinkende Anzahl der Bedarfsgemeinschaften führt für 2010 zu einer sinkenden Bundesbeteiligung. Die Bundesregierung hat im Oktober 2009 einen Gesetzentwurf zur Neufestsetzung der Bundesbeteiligung für das Jahr 2010 beschlossen. Auf der Grundlage der gesetzlichen Anpassungsformel soll der Bundesanteil für Schleswig-Holstein von 25,4 auf 23 % gesenkt werden. Die im Haushaltserlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein für das Jahr 2010 prognostizierte Bundesbeteiligung von 23,2 % ist damit schon wieder überholt. Für den Kreis ergibt sich allein dadurch eine Verschlechterung von 53.800,-€, die bisher nicht im Haushalt berücksichtigt ist.

 

Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat vor diesem Hintergrund am 06.10.2009 folgende Erklärung abgegeben:

„ Die Kommunen erwarten 2010 einen dramatischen Anstieg bei den Unterkunftskosten im SGB II. Die Höhe der Bundesbeteiligung muss sich an der tatsächlichen Ausgabenentwicklung orientieren und nicht an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Der Gesamtvorstand wehrt sich daher entschieden dagegen, dass durch die fehlerhafte Anpassungsformel zur Festlegung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für 2010 eine Reduzierung des Bundesanteils erfolgt.“

 

Die Planung der Aufwendungen für  Kosten der Unterkunft und Heizung im Teilplan 3121 für 2010 erfolgt auf der Grundlage der Prognose für 2009 von 31.715.203,-€. Dieser Betrag wurde um 10 % erhöht. Grundlage hierfür ist der Planungsbrief 2010 der Bundesagentur für Arbeit vom 18.09.2009. Danach wird nach einer aktuellen Einschätzung der Rahmenbedingungen für 2010 eine Steigerung der Ausgaben auf Bundesebene von 13,5 % in 2010 für die passiven Leistungen im Vergleich zum Jahr 2009 erwartet. Während sich Entlassungen zuerst im Rechtskreis des Arbeitslosengeldes I bemerkbar machen und die SGB II Quote sinkt, wird mit andauernder Wachstumsschwäche mehr und mehr der Rechtskreis SGB II in Mitleidenschaft gezogen. Denn es fällt nun schwerer, innerhalb der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I eine Stelle zu bekommen, und umso schwieriger, aus dem SGB II in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln.

Dem Szenario von einer Kostensteigerung von 13,5 % wurde durch die Kreisverwaltung nicht im vollem Umfang gefolgt, sondern eine Steigerung von 10 % im Haushalt eingeplant.

Die Gemeinden sind mit 23 % an den Kosten der Unterkunft nach Abzug der Bundesbeteilung und der Zuweisung des Landes beteiligt.

Die weiteren Ansätze sind der Anlage zu entnehmen.

 

Vorbereitungen der Kreisverwaltung auf eine getrennte Trägerschaft:

Es gibt zurzeit keine Vorbereitungen des Kreises in diese Richtung.

Der Kreis hat sich im Strategischen Management zum Ziel gesetzt, dass Leistungen nach dem SGB II unter Wahrung der Kostenneutralität nach 2010 aus einer Hand erbracht werden. Allein durch diese Zielsetzung ist eine getrennte Trägerschaft sicher  nicht auszuschließen. Der Kreis ist abhängig von den Entscheidungen in der Bundespolitik. Sofern es zu Beginn des Jahres 2010 keine Rechtssicherheit gibt, ist es notwendig, Planungen für eine getrennte Trägerschaft aufzunehmen. Es sind hierfür keine finanziellen bzw. personellen Ressourcen eingeplant.

 

Bewertung des bisherigen Modells ARGE aus Sicht der Verwaltung:

Die ARGE hat für Menschen, die früher im Sozialhilfebezug keine Perspektiven hatten, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen zu bestreiten, neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet. Das Zusammenwirken der Träger Bundesagentur für Arbeit und Kommunen führt zu Schnittstellen, die einen hohen Steuerungsaufwand erfordern. Ganz sicher ist eine getrennte Trägerschaft, d.h. die Zuständigkeit des Kreises für die Kosten der Unterkunft in einer Behörde und die Zuständigkeit der Bundesagentur für die Vermittlung und die Leistungen für den Lebensunterhalt in einer anderen Behörde, die teuerste und für die betroffenen Menschen die schlechteste Lösung.

Aus den Erfahrungen der letzten viereinhalb Jahre wird deutlich, dass Qualitätssicherung im Interesse der Kostenträger und Kunden nur mit qualifiziertem Personal, das sich mit der Aufgabe identifiziert und eine Perspektive für die Zukunft hat, möglich ist.

Sofern für den Kreis die Möglichkeit bestünde zu optieren, wäre dies mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Gerade der Umgang des Bundes mit seiner Beteiligung an den Kosten der Unterkunft macht deutlich, dass eine Kostenneutralität für den Kreis nicht wahrscheinlich ist.

Erst nach der Entscheidung der Bundesregierung wird deutlich werden, welcher Gestaltungsrahmen auf Kreisebene überhaupt besteht.

 

Weitere Erkenntnisse zum ARGE-Leistungszentrum:

Es liegt ein vertraulicher Entwurf einer Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein den Kreisen vor. Im Kreis Segeberg wurden hierzu in der Zeit vom 15. bis 24.07.2008 35 Leistungsakten geprüft. Der Bericht wurde aufgrund der Vertraulichkeit noch nicht zur Stellungnahme der Geschäftsführung der ARGE zugeleitet.

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises (RPA) erfolgte in der Zeit vom 18.02. bis 19.03.2008 und umfasst daher sowohl inhaltlich als auch zeitlich einen nahezu identisches Prüfungsspektrum und führt zu einer konkreten Beurteilung der Aufgabenwahrnehmung durch die ARGE. Der Bericht des RPA vom 06.05.2008 und die entsprechende Stellungnahme der ARGE kann in der Kreisverwaltung eingesehen werden.

 

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Anlagen

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