Drucksache - DrS/2009/075
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Ausschreibung Strombezug ab 01.01.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Rüdiger Wulf
- Verfasser 1:
- Wulf, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.07.2009
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.07.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
empfiehlt, der Kreistag beschließt:
01. Der Strombezug muss für 2011 bis 2012/2013 neu
ausgeschrieben werden. Um einen möglichst günstigen Bezugspreis zu erhalten,
soll die Ausschreibung, wie in der Vergangenheit, im Rahmen der durch die KUBUS
Kommunalberatung und Service GmbH Schleswig-Holstein weit durchgeführten Ausschreibung,
erfolgen.
02. Der Klimaschutz spielt für den Kreis Segeberg eine
wichtige Rolle. Um Finanzmittel dafür zielgerichtet und sinnvoll in der Region
für die Region einzusetzen, soll auf die Ausschreibung von Ökostrom verzichtet
werden und stattdessen im Haushalt ein Investitionsbetrag für
Energiesparanlagen an kreiseigenen Liegenschaften eingeplant werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die KUBUS GmbH wurde für die
Abnahmestellen des Kreises Segeberg im Jahr 2007 vom Kreis Segeberg mit der
Durchführung der VOL-Ausschreibung
für die Lieferung von Strom für die Jahre 2009/2010 beauftragt. Auf diesen
externen Dienstleister hatte man sich bereits auf der Länderkonferenz im Jahre
2004 verständigt. Der Strombezug war EU-weit nach VOL auszuschreiben. Diese
Ausschreibung wurde wie für die Versorgungsjahre 2005/2006 und 2007/2008 durch
den Fachdienst 81, heute GMSE technisches Gebäudemanagement, betreut.
Der aus dem Vergabeverfahren
resultierende Stromversorgungsvertrag mit der E.ON Hanse begann am 01.01.2009
und endet am 31.12.2010. Der Vertrag sieht eine einseitige Kündigung ohne Haftung des kündigen
Vertragspartners erst zu Vertragsende vor, sodass ein neuer Stromliefervertrag
frühestens zum 01.01.2011 möglich ist.
Die KUBUS Kommunalberatung
und Service GmbH führt auch diesmal wieder eine zentrale Ausschreibung für
Kommunen und Kreise durch. Die Ausschreibung soll diesmal auch über eine
Online-Plattform laufen. Verhandlungsgespräche und unvergleichbare Angebote,
wie bei der letzten Ausschreibung, sollen damit vermieden werden. Folgender
Ablauf ist vorgesehen:
- 01. Juli 2009: Informationsveranstaltung KUBUS
zum neuen Online-Ausschreibungsverfahren, Ablauf und Zeitplan
- Voraussichtlich im September 2009:
Zusammentragen der Daten (Zähler, Verbräuche)
- Ende 2009 / Anfang 2010: Ausschreibung
- Februar 2010 Online-Abfrage aktueller Daten und
Preisfestsetzung / Auswahl / Neuer Vertrag
- Juni 2010: Kündigung Altvertrag zum 31.12.2010
Anmerkung „Ökostrom“:
Im Rahmen der Ausschreibung für die
Jahre 2009/2010 lag ein Angebot für die Versorgung mit Öko-Strom vor. Dieses Angebot
war 63.286,67 € ( 12,82 % ) teurer als das Angebot, dem der Zuschlag
erteilt wurde. Unter allen seinerzeit teilnehmenden Kreisen und Kommunen haben
sich lediglich Zwei für den Bezug von Ökostrom entschieden.
Gegenwärtig wird von vielen
Seiten die Transparenz des Energiemarktes bemängelt. Auch der Handel von
Ökostrom ist in diesen Markt eingebunden. Die Bilanz von produziertem,
zugekauftem und verkauften Ökostrom muss ausgeglichen sein. Eine Kontrolle ist
allerdings schwerlich möglich. Kein Verbraucher hat die Gewähr, dass der von
ihm verbrauchte Strom Ökostrom ist. Dies ist schlicht nicht nachweisbar.
Damit stellt sich für den
Kreis Segeberg zu mindest die Frage, ob ein nicht unerhebliches finanzielles
Engagement in Form von Fixkosten für Strombezug das Risiko birgt, nicht oder
nur teilweise zur Förderung von regenerativer Energieerzeugung in der Region
beizutragen.
Grundsätzlich muss geklärt
sein,
- wie die Losgröße für die Ausschreibung definiert
sein soll?
Bisher wurden auch die Abnahmestellen des VJKA, der Kreisfeuerwehrzentrale und der ARGE Bauhof in die Ausschreibung einbezogen. Aus der Beschlussfassung resultierende Mehrkosten könnten von den Betroffenen ggfs. nicht akzeptiert werden. - ob der Kreis Segeberg sich auch diesmal wieder
an der Gesamtausschreibung mit den anderen Kreisen beteiligen?
- ob bei der nächsten EU-weiten Ausschreibung
Kriterien wie CO2-Ausstoß u.ä. Vorrang vor dem günstigsten Preis haben
sollen?
- ob das Risiko eines nicht zielgerechten Mittelabflusses,
eingegangen werden soll?
Empfehlung:
Teilnahme an der
Ausschreibung durch den kommunalen Dienstleister KUBUS GmbH.
Einbeziehen aller
Liegenschaften des Kreises und, auf Wunsch, der Liegenschaften des VJKA, der
Kreisfeuerwehrzentrale und der ARGE Bauhof.
Verzicht darauf, explizit
Ökostrom auszuschreiben.
Stattdessen Bereitstellung
von zusätzlichen Finanzmitteln für die energetische Sanierung bzw. die
Investition in regenerative Energieerzeugungsanlagen zur Versorgung
kreiseigener Liegenschaften (Solaranlagen, Erdwärmetechnik, BHKW etc.).
Begründung:
Durch die Teilnahme an der
Ausschreibung durch KUBUS GmbH profitiert der Kreis durch
- übergreifende Nachfragebündelung
- fachliche Ausschreibungsbegleitung
- Entlastung der eigenen Organisationseinheiten
- Nutzung der Kompetenzen und Erfahrungen
vergangener Ausschreibungsprozesse.
- Nutzung neuer Ausschreibungsverfahren (Online-Plattform)
Die Entscheidung, durch
gebündelten Stromeinkauf über den Kreis günstigere Konditionen zu erhalten,
obliegt den Externen vollständig selbst.
Jährliche wiederkehrenden
Mehrkosten für den Einkauf von Ökostrom würden einmalige Kosten für die
Investition in Energiesparanlagen mit jährlicher Senkung der Energiekosten
gegenüber stehen. Es wäre sichergestellt, dass die finanziellen Mittel
zweifelsfrei im vollen Umfang der Förderung des regenerativen Energieeinsatzes
zu Gute kommen. Des Weiteren erfolgt eine ökologische Energieerzeugung
unmittelbar in der Region für die Region und auch das regionale Handwerk
partizipiert durch Aufträge in die Investition. Durch dieses
Investitionsvorgehen wird der Kreis auch seiner Verpflichtung gemäß der Agenda-21
(Prinzip der Nachhaltigkeit und Senkung des Co2-Ausstoßes) gerecht und leistet
einen wichtigen und beispielhaften Beitrag zum Klimaschutz.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
Ökostrom würde Mehrkosten von
ca. 65.000 Euro p.a. verursachen. (Ergebnis der letzten Ausschreibung.) Hierfür
könnten Investitionen in Energiesparanlagen unsere Immobilien vorgenommen
werden.
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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