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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

 

01.  Der Strombezug muss für 2011 bis 2012/2013 neu ausgeschrieben werden. Um einen möglichst günstigen Bezugspreis zu erhalten, soll die Ausschreibung, wie in der Vergangenheit, im Rahmen der durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Schleswig-Holstein weit durchgeführten Ausschreibung, erfolgen.

02.  Der Klimaschutz spielt für den Kreis Segeberg eine wichtige Rolle. Um Finanzmittel dafür zielgerichtet und sinnvoll in der Region für die Region einzusetzen, soll auf die Ausschreibung von Ökostrom verzichtet werden und stattdessen im Haushalt ein Investitionsbetrag für Energiesparanlagen an kreiseigenen Liegenschaften eingeplant werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die KUBUS GmbH wurde für die Abnahmestellen des Kreises Segeberg im Jahr 2007 vom Kreis Segeberg mit der Durchführung  der VOL-Ausschreibung für die Lieferung von Strom für die Jahre 2009/2010 beauftragt. Auf diesen externen Dienstleister hatte man sich bereits auf der Länderkonferenz im Jahre 2004 verständigt. Der Strombezug war EU-weit nach VOL auszuschreiben. Diese Ausschreibung wurde wie für die Versorgungsjahre 2005/2006 und 2007/2008 durch den Fachdienst 81, heute GMSE technisches Gebäudemanagement, betreut.

 

Der aus dem Vergabeverfahren resultierende Stromversorgungsvertrag mit der E.ON Hanse begann am 01.01.2009 und endet am 31.12.2010. Der Vertrag sieht eine einseitige  Kündigung ohne Haftung des kündigen Vertragspartners erst zu Vertragsende vor, sodass ein neuer Stromliefervertrag frühestens zum 01.01.2011 möglich ist.

 

Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH führt auch diesmal wieder eine zentrale Ausschreibung für Kommunen und Kreise durch. Die Ausschreibung soll diesmal auch über eine Online-Plattform laufen. Verhandlungsgespräche und unvergleichbare Angebote, wie bei der letzten Ausschreibung, sollen damit vermieden werden. Folgender Ablauf ist vorgesehen:

  • 01. Juli 2009: Informationsveranstaltung KUBUS zum neuen Online-Ausschreibungsverfahren, Ablauf und Zeitplan
  • Voraussichtlich im September 2009: Zusammentragen der Daten (Zähler, Verbräuche)
  • Ende 2009 / Anfang 2010: Ausschreibung
  • Februar 2010 Online-Abfrage aktueller Daten und Preisfestsetzung / Auswahl / Neuer Vertrag
  • Juni 2010: Kündigung Altvertrag zum 31.12.2010

 

Anmerkung „Ökostrom“:
Im Rahmen der Ausschreibung für die Jahre 2009/2010 lag ein Angebot für die Versorgung mit Öko-Strom vor. Dieses Angebot war 63.286,67 € ( 12,82 % ) teurer als das Angebot, dem der Zuschlag erteilt wurde. Unter allen seinerzeit teilnehmenden Kreisen und Kommunen haben sich lediglich Zwei für den Bezug von Ökostrom entschieden.

 

Gegenwärtig wird von vielen Seiten die Transparenz des Energiemarktes bemängelt. Auch der Handel von Ökostrom ist in diesen Markt eingebunden. Die Bilanz von produziertem, zugekauftem und verkauften Ökostrom muss ausgeglichen sein. Eine Kontrolle ist allerdings schwerlich möglich. Kein Verbraucher hat die Gewähr, dass der von ihm verbrauchte Strom Ökostrom ist. Dies ist schlicht nicht nachweisbar.

Damit stellt sich für den Kreis Segeberg zu mindest die Frage, ob ein nicht unerhebliches finanzielles Engagement in Form von Fixkosten für Strombezug das Risiko birgt, nicht oder nur teilweise zur Förderung von regenerativer Energieerzeugung in der Region beizutragen.

 

Grundsätzlich muss geklärt sein,

  • wie die Losgröße für die Ausschreibung definiert sein soll?
    Bisher wurden auch die Abnahmestellen des VJKA, der Kreisfeuerwehrzentrale und der ARGE Bauhof in die Ausschreibung einbezogen. Aus der Beschlussfassung resultierende Mehrkosten könnten von den Betroffenen ggfs. nicht akzeptiert werden.
  • ob der Kreis Segeberg sich auch diesmal wieder an der Gesamtausschreibung mit den anderen Kreisen beteiligen?
  • ob bei der nächsten EU-weiten Ausschreibung Kriterien wie CO2-Ausstoß u.ä. Vorrang vor dem günstigsten Preis haben sollen?
  • ob das Risiko eines nicht zielgerechten Mittelabflusses, eingegangen werden soll?

 

Empfehlung:

 

Teilnahme an der Ausschreibung durch den kommunalen Dienstleister KUBUS GmbH.

 

Einbeziehen aller Liegenschaften des Kreises und, auf Wunsch, der Liegenschaften des VJKA, der Kreisfeuerwehrzentrale und der ARGE Bauhof.

 

Verzicht darauf, explizit Ökostrom auszuschreiben.

Stattdessen Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln für die energetische Sanierung bzw. die Investition in regenerative Energieerzeugungsanlagen zur Versorgung kreiseigener Liegenschaften (Solaranlagen, Erdwärmetechnik, BHKW etc.).

 

Begründung:

 

Durch die Teilnahme an der Ausschreibung durch KUBUS GmbH profitiert der Kreis durch

  • übergreifende Nachfragebündelung
  • fachliche Ausschreibungsbegleitung
  • Entlastung der eigenen Organisationseinheiten
  • Nutzung der Kompetenzen und Erfahrungen vergangener Ausschreibungsprozesse.
  • Nutzung neuer Ausschreibungsverfahren (Online-Plattform)

 

Die Entscheidung, durch gebündelten Stromeinkauf über den Kreis günstigere Konditionen zu erhalten, obliegt den Externen vollständig selbst.

 

Jährliche wiederkehrenden Mehrkosten für den Einkauf von Ökostrom würden einmalige Kosten für die Investition in Energiesparanlagen mit jährlicher Senkung der Energiekosten gegenüber stehen. Es wäre sichergestellt, dass die finanziellen Mittel zweifelsfrei im vollen Umfang der Förderung des regenerativen Energieeinsatzes zu Gute kommen. Des Weiteren erfolgt eine ökologische Energieerzeugung unmittelbar in der Region für die Region und auch das regionale Handwerk partizipiert durch Aufträge in die Investition. Durch dieses Investitionsvorgehen wird der Kreis auch seiner Verpflichtung gemäß der Agenda-21 (Prinzip der Nachhaltigkeit und Senkung des Co2-Ausstoßes) gerecht und leistet einen wichtigen und beispielhaften Beitrag zum Klimaschutz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

       Ökostrom würde Mehrkosten von ca. 65.000 Euro p.a. verursachen. (Ergebnis der letzten Ausschreibung.) Hierfür könnten Investitionen in Energiesparanlagen unsere Immobilien vorgenommen werden.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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