Drucksache - DrS/2009/072
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Zuwendungsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der pro familia für die Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten sowie die Fortsetzung der Zuwendungsvereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und pro familia für die Abwicklung der Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Bearbeitung:
- Gabriele Schiefke
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Sabine Maletz-Diestelkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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07.07.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Fortsetzung der Zuwendungsvereinbarungen mit pro familia.
Die bestehende Zuwendungsvereinbarung wird um 3 % aufgrund von Tariferhöhungen zuzüglich der umzugsbedingten erhöhten Mietkosten für den Standort Segeberg in Höhe von 2.866,68 € p. a. auf einen Betrag von 70.765,00 € festgelegt und für 2 Jahre geschlossen. Es müssen mindestens 1700 Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz stattfinden und es muss mit mindestens 1600 Teilnehmenden im Rahmen der sexualpädagogischen Angebote gearbeitet werden.
Für die Vergabe der Mittel aus der Bundesstiftung „Mutter
und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ werden von 2010 bis 2011
einschließlich 7.158 Euro pro Jahr bereitgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Ende des Jahres 2009 läuft die Zuwendungsvereinbarung zwischen der pro familia und dem Kreis Segeberg über die Durchführung von gesetzlichen Aufgaben nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) und die Zuwendungsvereinbarung zwischen der pro familia und dem Kreis Segeberg für die Abwicklung der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ aus. Um diese Aufgaben weiterhin erfüllen zu können, werden erneute Vereinbarungen mit dem Träger angestrebt.
Gesetzliche
Grundlagen
Das im August 1992 in Kraft getretene Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten zielt darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche durch eine umfassende Beratungs- und Präventionsarbeit zu verhindern. Artikel 1 des Gesetzes macht die Beratung zu einer gesetzlich begründeten Pflichtaufgabe, nach der jede Frau und jeder Mann das Recht hat, sich informieren und beraten zu lassen.
Mit der Änderung des Gesetzes fand eine erhebliche Aufgabenerweiterung der §-218 Beratungsstellen statt, so dass der Beratungsauftrag neben Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung auch die Information und Beratung über Familien fördernde Leistungen und Hilfe enthält. Ebenso werden soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere geleistet, die Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Betreuung, Arbeits- und Ausbildungsplatz umfassen. Die Nachbetreuung nach dem Schwangerschaftsabbruch oder nach dem Austragen der Schwangerschaft und Informationen zu Lösungsmöglichkeiten über psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft werden gewährleistet.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat das Land Anerkennungsrichtlinien für Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erlassen, die Vorgaben bezüglich der
täglichen telefonischen Erreichbarkeit und der Öffnungszeiten während mehrerer Tage in der Woche enthalten. Des Weiteren muss qualifiziertes Personal mit Beratungserfahrung, das sich regelmäßig fortbildet, in für die Beratung geeigneten Räumlichkeiten bereit gestellt werden (Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Anerkennung und Förderung von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz).
Das Gesetz sieht vor, dass auf 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner mindestens eine Beratungskraft in Vollzeitbeschäftigung vorhanden sein muss. (Gegenwärtig werden die Aufgaben im Kreis Segeberg mit 3,08 Vollzeitstellen geleistet).
Aktuell wird im Kreis Segeberg die Beratungs- und Präventionsarbeit in Bad Segeberg und Norderstedt sowie einer Außensprechstunde in Kaltenkirchen erfolgreich durchgeführt. Die Beratungsstelle in Norderstedt befindet sich in einem Haus, in dem weitere soziale Einrichtungen untergebracht sind, mit denen eine gute Zusammenarbeit besteht. Die Beratungsstelle Bad Segeberg war bis zum Jahre 2008 in den Räumen der AWO untergebracht. Diese kostengünstigen Räume wurden seitens der AWO aus Gründen des Eigenbedarfs gekündigt und es mussten andere adäquate Räume gesucht werden. Die Beratungsstelle ist jetzt in einem Wohnhaus untergebracht. Die Außensprechstunde in Kaltenkirchen findet in den Räumlichkeiten der Frauenfachberatungsstelle statt.
Seit 1998 übernimmt die pro familia die Vergabe der Mittel aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Dies beinhaltet die Bearbeitung und Auszahlung der bewilligten Anträge.
Finanzierung
Die pro familia Beratungsstellen sind gesetzlich anerkannt und erhalten deshalb Landesmittel. Sie werden zu über 2/3 aus Landesmitteln bzw. aus Eigenmitteln des Trägers finanziert, d. h. für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises wird ein qualitativ hochwertiges Angebot zu für den Kreis kostengünstigen Bedingungen vorgehalten.
Im Einzelnen setzt sich die Finanzierung der Beratungsstellen wie folgt zusammen:
Finanzierung 2008
Landesmittel für Beratung nach dem SchKG 114.672,40 €
Kreiszuschuss (Beratung und Bundesstiftung) 73.078,00 €
Eigenmittel 31.851,12 €
Zuschuss der Stadt Norderstedt 35.673,61 €
Arbeitsamtsmittel/Personalkosten-
Erstattungen (Altersteilzeit) 19.135,74 €
274.410,87 €
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
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Ja:X |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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2010 u.
2011 Erhöhung von 73.078,00 € auf 77.923,00 € (in der derzeitigen
mittelfristigen Planung ist ein Betrag von 76.800,00 € enthalten). |
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Mittelbereitstellung |
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x |
Teilplan:1113 |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
531760000 |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
x |
Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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