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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, dem VJKA für die baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Versorgungsgebäudes auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn einen Zuschuss in Höhe von bis zu 900.000.- EUR, verteilt auf die Haushaltsjahre 2009 und 2010, aus Kreismitteln zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderbescheid zu erlassen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat am 09.10.2008 dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) einen Zuschuss zum Bau eines Versorgungsgebäudes auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn in Höhe von 900.000,00 EUR unter Anwendung der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg in Aussicht gestellt.

Daraufhin erfolgte die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in Teilbeträgen von je 450.000.- EUR für die Haushalte 2009 und 2010 unter Teilplan 366, Einrichtungen der Jugendarbeit.

Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist gemäß Kreistagbeschluss die Vorlage eines Umsetzungskonzepts sowie eines Antrags durch den VJKA, mit dem die auskömmliche Finanzierung der Gesamtbaumaßnahme unter Einbeziehung von Drittmitteln nachgewiesen wird. Auf Basis dieses Antrags entscheidet der Kreistag endgültig über die Vergabe des Zuschusses.

Mit Schreiben vom 04.06.2009 hat der VJKA seine aktuellen Kosten- und Finanzierungsplanung für die geplanten Baumaßnahmen auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn übersandt (sh. Anlagen). Demnach ist auf Basis von Berechnungen des Architekten Kölbel von Gesamtkosten in Höhe von 1.293.570 EUR auszugehen.

Laut Finanzierungsplan sind davon zurzeit 1.103.570 EUR durch vorliegende Zusagen von Geldgebern, einschließlich des Kreiszuschusses, gedeckt. Weitere 190.000 EUR sollen gem. Finanzierungsplan durch Spenden bzw. geldwerte Sachspenden sichergestellt werden, die zum Teil bereits ebenfalls zugesagt sind (siehe Anlage). Unter diesen Voraussetzungen ist die Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn als gesichert zu bezeichnen und der Zuschuss kann gewährt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Investiver Zuschuss 900.000.- EUR, davon je 450.000.- EUR in 2009 und 2010

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 366, Einrichtungen der Jugendarbeit

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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