Drucksache - DrS/2009/053
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerbeförderung zu den Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung - Trave-Schule, Janusz-Korczak-Schule und Moorbek-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Entscheidung
|
|
|
09.06.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die drei
genannten Förderzentren stehen in der Trägerschaft des Kreises Segeberg. Sie
werden im laufenden Schuljahr von insgesamt 234 Schülerinnen und Schülern
besucht, und zwar
- 77 SchülerInnen in der
Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen
- 65 SchülerInnen in der
Moorbek-Schule in Norderstedt
- 92 SchülerInnen in der
Trave-Schule in Bad Segeberg.
Gem. §
114 Abs 1 Schulgesetz sind die Schulträger der in den Kreisen liegenden
öffentlichen Schulen Träger der Schülerbeförderung. Demnach hat der Kreis als
Träger der drei genannten Förderzentren die Schülerbeförderung für Schülerinnen
und Schüler dieser Schulen durch Organisation und Kostenträgerschaft sicher zu
stellen.
Diesem
gesetzlichen Auftrag entsprechend ist die Organisation der Schülerbeförderung
zu diesen Förderzentren seit Bestehen der Schulen durch eigenen Fuhrpark und
mit eigenen Fahrzeugführern sicher gestellt. Das bedeutet, dass an jedem
Förderzentrum eigene käuflich erworbene Kleinbusse eingesetzt sind, die von
Zivildienstleistenden und in einem Fall auch von einer Teilzeit beschäftigen
Fahrerin gefahren werden. Der derzeitige Fahrzeugbestand stellt sich wie folgt
dar:
- Janusz-Korczak-Schule = 12
Fahrzeuge
- Moorbek-Schule = 7 Fahrzeuge
- Trave-Schule = 11
Fahrzeuge
zusammen = 30 Fahrzeuge
Darüber
hinaus sind an allen drei Förderzentren Touren morgens und mittags an
Taxiunternehmen vergeben.
Die
Verwaltung ist durch den Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und
Sport vom 25.11.2008 aufgefordert zu prüfen, ob die Organisation der
Schülerbeförderung bei Beibehaltung der bisherigen Qualität wirtschaftlicher
und damit kostengünstiger als bisher durchgeführt werden kann. Es sollten dazu
folgende Möglichkeiten untersucht werden:
·
Einsatz
von gebrauchten Fahrzeugen, z. B. Jahreswagen
·
Beschaffung
von Kleinbussen im Rahmen von Leasingverträgen
·
Übertragung
der Schülerbeförderung auf Dritte
·
Kooperation
mit Dritten
Gleichzeitig
sollten Vergleiche mit den Nachbarkreisen bezüglich der dortigen Organisation
der Schülerbeförderung zu den Förderzentren angestellt werden.
Die
Ermittlungen der Verwaltung haben ergeben:
1. Abgleich
mit den Nachbarkreisen
Kreis
Stormarn
Anzahl
der Förderzentren 1
Art
der Beförderung vergeben
an ein Hamburger Busunternehmen
Abrechnung
nach gefahrenen Kilometern
Kosten
der Beförderung pro Jahr 1.201.000
€
zuzüglich
Extratouren 10.000 €
Kosten
pro Schüler pro Jahr 9.105 €
Kreis
Plön
Anzahl
der Förderzentren 1
Art
der Beförderung vergeben
an karitative Unternehmen und Taxen
Kosten
pro Schüler pro Jahr 2.433
€
Kreis
Pinneberg
Anzahl
der Förderzentren 2
Art
der Beförderung mit
eigenem Fuhrpark (Kleinbusse) und Taxen
Kosten
der Beförderung pro Jahr 475.000
€
Kosten
pro Schüler pro Jahr 2.384 €
Kreis
Segeberg
Anzahl
der Förderzentren 3
Art
der Beförderung mit
eigenem Fuhrpark (Kleinbusse) und Taxen
Kosten
der Beförderung pro Jahr 520.822
€
Kosten
pro Schüler pro Jahr 2.315 €
2. Kosten
der Beförderung mit Leasingfahrzeugen
Nach
vorliegendem Leasingangebot über 30 Kleinbusse mit einer Vertragslaufzeit von
3
Jahren errechnen sich die jährlichen Beförderungskosten wie folgt:
22
Fahrzeuge mit mtl. Leasingrate von 537,61 € x 12 Monate 141.929,04
€
8 Rollstuhlbusse mtl. Leasingrate von 593,43 € x 12 Monate 56.969,28 €
zzgl. 19% MWSt. 37.790,68 €
zuzüglich
Treibstoffkosten 64.000,00 €
Versicherung 14.250,00 €
sonst. Kosten 4.000,00 €
Personalkosten für
Fahrer 148.313,02
€
Kosten für fremd
vergebene Touren 110.649,55
€
insgesamt
pro Jahr 577.901,57
€
ergibt
Kosten pro Schüler pro Jahr von 2.568,45 €
3. Kosten
der Beförderung bei Vergabe an Dritte
Nach
vorliegendem Angebot eines Beförderungsunternehmens ergeben sich folgende
Kosten
pro Jahr:
Angebotssumme
für 225 SchülerInnen bei 190 Schultagen 490.342,50
€
zzgl.
7% MWSt. 34.323,98 €
zuzüglich
Kosten für Busbegleitungen
berechnet
mit 4,11 € + 7% MWSt. pro Schüler/Tag 188.100,00
€
insgesamt
pro Jahr 712.766,48
€
ergibt
Kosten pro Schüler pro Jahr von 3.167,85 €
4. Kosten
der Beförderung mit eigenen Bussen (Ergebnis 2008)
Kosten
der Fahrzeughaltung 83.811,77 €
Treibstoffe 63.804,45 €
Versicherung 14.243,73 €
Personalkosten 148.313,02
€
Busbeschaffungskosten 100.000,00
€
Kosten
für fremd vergebene Touren 110.649,55
€
insgesamt
pro Jahr 520.822,52
€
ergibt
Kosten pro Schüler pro Jahr von 2.314,77 €
Aus den
vorstehend dargestellten Abgleichungen ist aus Sicht der Verwaltung als Resümee
festzuhalten, dass sich das beim Kreis Segeberg eingeführte Beförderungssystem
an den Förderzentren zum einen durch ein hohes Maß an Flexibilität bewährt hat
und dass es sich zum anderen sowohl im Vergleich mit den Nachbarkreisen als
auch im Vergleich mit anderen Organisationsvarianten (Nr. 2 und 3) als die
kostengünstigste Beförderungsart darstellt. Die Beförderungskosten von
durchschnittlich 2.314,77 € pro Schüler und Jahr liegen im Vergleich mit den
anderen vorgestellten Varianten an der untersten Stelle und diese Kosten lassen
sich weiter reduzieren, wenn mit der Busbeschaffung nicht Neufahrzeuge, sondern
- wie auch schon mit guter Erfahrung praktiziert - Jahres- oder
Zweijahresfahrzeuge zum Einsatz kommen.
Die
Verwaltung schlägt vor, es bei der bisherigen Organisation der
Schülerbeförderung zu den Förderzentren zu belassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
|
Ja: |
|
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
|
Mittelbereitstellung |
|
|
Teilplan: |
|
|
In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
|
In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe
von |
|
Euro |
|
(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
|
