Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/043

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stellt als Startfinanzierung für die anfallenden Typisierungskosten einen Betrag bis zu 10.000 € zur Verfügung.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei ist eine gemeinnützige Gesellschaft mbH und wurde 1991 gegründet. Innerhalb weniger Jahre entwickelte sich die DKMS zur weltweit größten Stammzellenspenderdatei mit derzeit über 1,8 Millionen potenziellen Spendern.

 

Die DKMS sucht mit Hilfe von Typisierungsaktionen bundesweit Stammzellenspender, um Leukämiepatienten eine Chance auf Heilung und Überleben zu geben. Alle 45 Minuten erkrankt in Deutschland ein Mensch an Leukämie (Blutkrebs). Viele Betroffene sind Kinder und Jugendliche. Einem Teil der Patienten kann mit Chemo- oder Strahlentherapie geholfen werden. Für viele ist die Stammzellenspende jedoch die einzige Möglichkeit, zu überleben.

 

Die Wahrscheinlichkeit, einen passenden Spender zu finden, ist gering. Aus diesem Grunde ist es wichtig, so viele Menschen wie möglich als Stammzellenspender zu gewinnen. Die Suche nach einem geeigneten Stammzellenspender ist mit der Suche nach einem „genetischen Zwilling“ vergleichbar. Für jeden fünften Leukämiekranken, der eine Transplantation benötigt, bleibt die Hoffnung auf ein neues Leben unerfüllt.

 

Die Kreisverwaltung möchte die Arbeit der DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei unterstützen. Am 12. Juni 2009 wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die ehrenamtlich Tätigen des Kreises die Möglichkeit bestehen, sich durch eine Blutspende als potenziellen Stammzellenspender in die Knochenmarkspenderdatei aufnehmen zu lassen. Spenden kann grundsätzlich jeder gesunde Erwachsene im Alter von 18 bis 55 Jahren.

 

Aus medizinischer Sicht soll mit dieser Aktion die Aufklärungsarbeit zur Bekämpfung der Leukämie unterstützt sowie auf die Bedeutung der Stammzellenspende hingewiesen werden. Den potenziellen Spendern werden 5 ml Blut zur Bestimmung der Gewebemerkmale entnommen und im Speziallabor untersucht.

 

Die Merkmale werden in der DKMS gespeichert und zusammen mit den anonymisierten Daten nationalen und internationalen Knochenmarkspenderegistern übermittelt. Für den Fall einer Übereinstimmung zwischen den Gewebemerkmalen eines potentiellen Spenders und denen eines Patienten werden bei dem Spender detailliertere Typisierungen vorgenommen. Stellt sich nach weiteren Untersuchungen heraus, dass diese Person tatsächlich als Stammzellenspender in Frage kommt, erhält er/sie einen Gesundheitsfragebogen und entscheidet, ob er/sie tatsächlich als Spender für den Patienten/die Patientin zur Verfügung stehen will. Es folgen eine Bestätigungstypisierung sowie ein detailliertes Aufklärungsgespräch. Erst nach einem gründlichen Gesundheits-Check-up wird die Entnahme in der Klinik vorbereitet.

 

Die Stammzellenspende kann durch zwei unterschiedliche Verfahren erfolgen: 1. direkt über die periphere Blutstammzellentnahme, bei der die Stammzellen direkt aus dem fließenden Blut gewonnen werden oder 2. durch eine Knochenmarkentnahme aus dem Beckenkamm. Welches Verfahren angewendet wird, richtet sich nach den Belangen des Patienten. Nach Möglichkeit wird auf die Wünsche des Spenders Rücksicht genommen.

 

Die Registrierung kostet 50,00 € pro Blutentnahme. Der Großteil entfällt auf die Laborkosten, da die Analyse nur in Speziallabors durchgeführt werden kann. Die Krankenkassen können durch rechtliche Bestimmungen (SBG V) nicht für die Kosten der Aufnahme als Stammzellenspender aufkommen, sondern tragen nur die Behandlungskosten zur Genesung der Versicherten. Bis 1994 wurde die DKMS durch die Deutsche Krebshilfe und das Bundesministerium für Gesundheit finanziell unterstützt. Nach dem Auslaufen der Anfangsförderung ist die DKMS für den Ausbau der Datei auf Spendengelder angewiesen (Quelle DKMS).

 

Die geplante Typisierungsaktion wird in erster Linie für die MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung Segeberg sowie für die ehrenamtlich tätigen PolitikerInnen des Kreistages und seiner Gremien angeboten.

 

Bei guter Resonanz und vorliegenden Anfragen von Bürgern oder anderen Institutionen wird der Kreis Segeberg sein gesammeltes Erfahrungswissen zur Verfügung stellen und ggf. eine zweite Typisierungsaktion organisieren. Langfristig könnte dies ein regelmäßiges Angebot werden. Die Finanzierung soll dann durch Sponsoren erfolgen. Die erstmalige Finanzierung aus dem Haushalt des Kreises kann so als Startfinanzierung zur Gesundheitsförderung bezeichnet werden.

 

Bei einer dreistündigen Aktion in der Kreisverwaltung könnten insgesamt 192 Blutentnahmen erfolgen. In diesem Fall ist mit Kosten in Höhe von 9.600 € zu rechnen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Der Beschluss führt zu einer außerplanmäßigen Aufwendung bis zu 10.000 €. In der Folge kommt es zu einer Überschreitung des Budgets im FB IV – Teilplan 412.

Eine Aussage, ob die Kosten durch überplanmäßige Erträge im Rahmen des Gesamtbudgets aufgefangen werden können, kann nicht getroffen werden.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Loading...