Drucksache - DrS/2009/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung der Typisierungsaktion des Kreises Segeberg am 12.06.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro des FB I
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beteiligt:
- Amtsärztlicher und Jugendmedizinischer Dienst; Gremien, Kommunikation, Controlling; Gesundheit für Mensch und Tier; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Marks, Miriam
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.05.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die DKMS Deutsche
Knochenmarkspenderdatei ist eine gemeinnützige Gesellschaft mbH und wurde 1991
gegründet. Innerhalb weniger Jahre entwickelte sich die DKMS zur weltweit größten
Stammzellenspenderdatei mit derzeit über 1,8 Millionen potenziellen Spendern.
Die DKMS sucht mit Hilfe von
Typisierungsaktionen bundesweit Stammzellenspender, um Leukämiepatienten eine
Chance auf Heilung und Überleben zu geben. Alle 45 Minuten erkrankt in
Deutschland ein Mensch an Leukämie (Blutkrebs). Viele Betroffene sind Kinder
und Jugendliche. Einem Teil der Patienten kann mit Chemo- oder Strahlentherapie
geholfen werden. Für viele ist die Stammzellenspende jedoch die einzige
Möglichkeit, zu überleben.
Die Wahrscheinlichkeit, einen
passenden Spender zu finden, ist gering. Aus diesem Grunde ist es wichtig, so
viele Menschen wie möglich als Stammzellenspender zu gewinnen. Die Suche nach
einem geeigneten Stammzellenspender ist mit der Suche nach einem „genetischen
Zwilling“ vergleichbar. Für jeden fünften Leukämiekranken, der eine
Transplantation benötigt, bleibt die Hoffnung auf ein neues Leben unerfüllt.
Die Kreisverwaltung möchte die
Arbeit der DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei unterstützen. Am 12. Juni 2009
wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die ehrenamtlich
Tätigen des Kreises die Möglichkeit bestehen, sich durch eine Blutspende als
potenziellen Stammzellenspender in die Knochenmarkspenderdatei aufnehmen zu
lassen. Spenden kann grundsätzlich jeder gesunde Erwachsene im Alter von 18 bis
55 Jahren.
Aus medizinischer Sicht soll mit
dieser Aktion die Aufklärungsarbeit zur Bekämpfung der Leukämie unterstützt
sowie auf die Bedeutung der Stammzellenspende hingewiesen werden. Den
potenziellen Spendern werden 5 ml Blut zur Bestimmung der Gewebemerkmale
entnommen und im Speziallabor untersucht.
Die Merkmale werden in der DKMS
gespeichert und zusammen mit den anonymisierten Daten nationalen und
internationalen Knochenmarkspenderegistern übermittelt. Für den Fall einer
Übereinstimmung zwischen den Gewebemerkmalen eines potentiellen Spenders und
denen eines Patienten werden bei dem Spender detailliertere Typisierungen
vorgenommen. Stellt sich nach weiteren Untersuchungen heraus, dass diese Person
tatsächlich als Stammzellenspender in Frage kommt, erhält er/sie einen
Gesundheitsfragebogen und entscheidet, ob er/sie tatsächlich als Spender für
den Patienten/die Patientin zur Verfügung stehen will. Es folgen eine
Bestätigungstypisierung sowie ein detailliertes Aufklärungsgespräch. Erst nach
einem gründlichen Gesundheits-Check-up wird die Entnahme in der Klinik
vorbereitet.
Die Stammzellenspende kann durch
zwei unterschiedliche Verfahren erfolgen: 1. direkt über die periphere
Blutstammzellentnahme, bei der die Stammzellen direkt aus dem fließenden Blut
gewonnen werden oder 2. durch eine Knochenmarkentnahme aus dem Beckenkamm.
Welches Verfahren angewendet wird, richtet sich nach den Belangen des
Patienten. Nach Möglichkeit wird auf die Wünsche des Spenders Rücksicht
genommen.
Die Registrierung kostet 50,00 € pro
Blutentnahme. Der Großteil entfällt auf die Laborkosten, da die Analyse nur in
Speziallabors durchgeführt werden kann. Die Krankenkassen können durch
rechtliche Bestimmungen (SBG V) nicht für die Kosten der Aufnahme als
Stammzellenspender aufkommen, sondern tragen nur die Behandlungskosten zur
Genesung der Versicherten. Bis 1994 wurde die DKMS durch die Deutsche
Krebshilfe und das Bundesministerium für Gesundheit finanziell unterstützt.
Nach dem Auslaufen der Anfangsförderung ist die DKMS für den Ausbau der Datei
auf Spendengelder angewiesen (Quelle DKMS).
Die geplante Typisierungsaktion wird
in erster Linie für die MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung Segeberg sowie für
die ehrenamtlich tätigen PolitikerInnen des Kreistages und seiner Gremien
angeboten.
Bei guter Resonanz und vorliegenden
Anfragen von Bürgern oder anderen Institutionen wird der Kreis Segeberg sein
gesammeltes Erfahrungswissen zur Verfügung stellen und ggf. eine zweite
Typisierungsaktion organisieren. Langfristig könnte dies ein regelmäßiges
Angebot werden. Die Finanzierung soll dann durch Sponsoren erfolgen. Die
erstmalige Finanzierung aus dem Haushalt des Kreises kann so als
Startfinanzierung zur Gesundheitsförderung bezeichnet werden.
Bei einer dreistündigen Aktion in
der Kreisverwaltung könnten insgesamt 192 Blutentnahmen erfolgen. In diesem
Fall ist mit Kosten in Höhe von 9.600 € zu rechnen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Der
Beschluss führt zu einer außerplanmäßigen Aufwendung bis zu 10.000 €. In der
Folge kommt es zu einer Überschreitung des Budgets im FB IV – Teilplan 412. Eine
Aussage, ob die Kosten durch überplanmäßige Erträge im Rahmen des
Gesamtbudgets aufgefangen werden können, kann nicht getroffen werden. |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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