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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt,

der Hauptausschuss beschließt:

 

Der von der Verwaltung für das Landesschulbauprogramm 2009 bis 2011 vorgeschlagenen Prioritätenliste (Anlage 3) wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach den erneut aufgelegten Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Schulbau (Landesschulbauprogramm) vom April 2009 gewährt das Land für Schulbauvorhaben von Trägern öffentlicher Schulen nach Maßgabe der Richtlinien Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften. Danach werden an öffentlichen allgemein bildenden und Berufs bildenden Schulen Investitionen in die Schulinfrastruktur (Neubauten, Erweiterungen, Umbauten, Ersatzbauten, Sanierungen, Außenanlagen und Ausstattung) gefördert, wenn und soweit auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung ein langfristiger Bedarf besteht.

 

Gefördert werden können Vorhaben, die ab dem 01. Januar 2009 begonnen wurden. Die Zuwendungen werden gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mindestens 50.000 € betragen.

 

Die als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben werden mit Zuwendungen in Höhe von bis zu 75 Prozent gefördert. Insgesamt stehen für das Landesschulbauprogramm 42,5 Mio EURO zur Verfügung, die über die Förderjahre 2009 – 2011 bereit gesellt werden sollen.

 

Das Land hat die besagten Schulbaufördermittel analog der Regelung zum Konjunkturpaket II unter Berücksichtigung der Schülerzahlen der Kreise und kreisfreien Städte kontingentiert. Danach entfallen auf den Kreis Segeberg Fördermittel in Höhe von 3.658.310 €, die finanzabschnittsweise in den Jahren 2009 – 2011 zur Verfügung stehen.

 

Bis zum 15.05.2009 benennen die Kreise dem MBF die Vorhaben der Schulträger, für die in den Jahren 2009 bis 2011 Zuwendungen bereit gestellt werden sollen. Die einzelnen Vorhaben sind nach Dringlichkeit und mit geschätzten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu benennen. Dabei sollen nur Vorhaben benannt werden, für die der langfristige Bedarf im Rahmen der Schulentwicklungsplanung bereits anerkannt ist.

 

Das MBF entscheidet auf Grundlage der Prioritätenlisten über die Aufnahme der zu fördernden Vorhaben in das Landesschulbauprogramm und leitet dieses anerkannte Programm dann der Investitionsbank zur finanztechnischen Abwicklung zu.

 

Die Anmeldungen der kommunalen Schulträger aus dem Kreis Segeberg und auch die Anmeldung für eigene Maßnahmen des Kreises liegen vor. Die zur Förderung angemeldeten Vorhaben entsprechen alle den Kriterien der Förderrichtlinien und könnten somit in eine Prioritätenliste aufgenommen werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen dieser angemeldeten Maßnahmen beträgt allerdings rd. 67,2 Mio EURO und es übersteigt damit das für den Kreis vorgesehene Kontingent um ein Vielfaches. Sollten alle angemeldeten Vorhaben in die Förderung kommen, so würde dies eine Förderquote von 5,45% bedeuten – eine Förderquote, mit der keinem Antragsteller ernsthaft geholfen werden könnte.

 

Die Verwaltung hat sechs Förderungsvarianten geprüft, deren Ergebnis in den Anlagen 1 – 6 dargestellt ist:

 

Variante A (Anlage 1)

 

  • hat nur auf Gemeinschafts- und Regionalschulen bezogene Vorhaben zum Inhalt
  • berücksichtigt nur finanzschwache Gemeinden (Fehlbetrag bzw. Jahresfehlbetrag)
  • Gesamtinvestitionsvolumen   6.806.000 €
  • Förderquote   53,75%

 

Variante B (Anlage 2)

 

  • gleichen Inhalts wie Variante A zuzüglich Jürgen-Fuhlendorf-Schule
  • Gesamtinvestitionsvolumen   11.306.000 €
  • Förderquote   32,36%

 

Variante C (Anlage 3)

 

  • gleichen Inhalts wie Variante A zuzüglich Jürgen-Fuhlendorf-Schule und andere Gymnasien
  • Gesamtinvestitionsvolumen   16.066.000 €
  • Förderquote   22,77%

 

Variante D (Anlage 4)

 

  • hat alle Gemeinschafts- und Regionalschulen sowie die Gymnasien zum Inhalt
  • berücksichtigt alle Antragsteller
  • Gesamtinvestitionsvolumen   44.548.700 €
  • Förderquote   8,21%

 

Variante E (Anlage 5)

 

  • hat alle Erweiterung- und Umbaumaßnahmen mit Ausnahme der Sanierungen zum Inhalt
  • berücksichtigt alle Antragsteller
  • Gesamtinvestitionsvolumen   58.307.400 €
  • Förderquote   6,27%

 

Variante F (Anlage 6)

 

Kontingentierung der für den Kreis Segeberg vorgesehenen Fördermittel von 3.658.310 € unter Berücksichtigung der nach der Septemberstatistik 2008 vorhandenen Schülerzahl auf die Schulträger im Kreis analog der Regelung zum Konjunkturpaket II.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Vorhaben in die Prioritätenliste aufzunehmen, die anlassbezogen Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen an Regional- und Gemeinschaftsschulen sowie an Gymnasien und IGS zum Inhalt haben und dabei die finanzschwachen Kommunen zu berücksichtigen. Dies würde der Variante C – Anlage 3 entsprechen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Sicherstellung der Finanzierung der kreiseigenen Schulbauvorhaben

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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