Drucksache - DrS/2009/044
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesschulbauprogramm 2009 - 2011 hier: Prioritätenliste des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Verfasser 1:
- Jankowski, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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12.05.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.05.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach den
erneut aufgelegten Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Schulbau
(Landesschulbauprogramm) vom April 2009 gewährt das Land für Schulbauvorhaben
von Trägern öffentlicher Schulen nach Maßgabe der Richtlinien Zuwendungen zur
Projektförderung an kommunale Körperschaften. Danach werden an öffentlichen
allgemein bildenden und Berufs bildenden Schulen Investitionen in die
Schulinfrastruktur (Neubauten, Erweiterungen, Umbauten, Ersatzbauten,
Sanierungen, Außenanlagen und Ausstattung) gefördert, wenn und soweit auf
Grundlage der Schulentwicklungsplanung ein langfristiger Bedarf besteht.
Gefördert
werden können Vorhaben, die ab dem 01. Januar 2009 begonnen wurden. Die
Zuwendungen werden gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
mindestens 50.000 € betragen.
Die als
zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben werden mit Zuwendungen in Höhe von
bis zu 75 Prozent gefördert. Insgesamt stehen für das Landesschulbauprogramm
42,5 Mio EURO zur Verfügung, die über die Förderjahre 2009 – 2011 bereit
gesellt werden sollen.
Das Land
hat die besagten Schulbaufördermittel analog der Regelung zum Konjunkturpaket
II unter Berücksichtigung der Schülerzahlen der Kreise und kreisfreien Städte
kontingentiert. Danach entfallen auf den Kreis Segeberg Fördermittel in Höhe
von 3.658.310 €, die finanzabschnittsweise in den Jahren 2009 – 2011 zur
Verfügung stehen.
Bis zum
15.05.2009 benennen die Kreise dem MBF die Vorhaben der Schulträger, für die in
den Jahren 2009 bis 2011 Zuwendungen bereit gestellt werden sollen. Die
einzelnen Vorhaben sind nach Dringlichkeit und mit geschätzten
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu benennen. Dabei sollen nur Vorhaben benannt
werden, für die der langfristige Bedarf im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
bereits anerkannt ist.
Das MBF
entscheidet auf Grundlage der Prioritätenlisten über die Aufnahme der zu
fördernden Vorhaben in das Landesschulbauprogramm und leitet dieses anerkannte
Programm dann der Investitionsbank zur finanztechnischen Abwicklung zu.
Die
Anmeldungen der kommunalen Schulträger aus dem Kreis Segeberg und auch die
Anmeldung für eigene Maßnahmen des Kreises liegen vor. Die zur Förderung
angemeldeten Vorhaben entsprechen alle den Kriterien der Förderrichtlinien und
könnten somit in eine Prioritätenliste aufgenommen werden. Das
Gesamtinvestitionsvolumen dieser angemeldeten Maßnahmen beträgt allerdings rd. 67,2
Mio EURO und es übersteigt damit das für den Kreis vorgesehene Kontingent
um ein Vielfaches. Sollten alle angemeldeten Vorhaben in die Förderung kommen,
so würde dies eine Förderquote von 5,45% bedeuten – eine Förderquote,
mit der keinem Antragsteller ernsthaft geholfen werden könnte.
Die
Verwaltung hat sechs Förderungsvarianten geprüft, deren Ergebnis in den Anlagen
1 – 6 dargestellt ist:
Variante
A (Anlage 1)
- hat nur auf Gemeinschafts- und
Regionalschulen bezogene Vorhaben zum Inhalt
- berücksichtigt nur
finanzschwache Gemeinden (Fehlbetrag bzw. Jahresfehlbetrag)
- Gesamtinvestitionsvolumen 6.806.000 €
- Förderquote 53,75%
Variante
B (Anlage 2)
- gleichen Inhalts wie Variante A
zuzüglich Jürgen-Fuhlendorf-Schule
- Gesamtinvestitionsvolumen 11.306.000 €
- Förderquote 32,36%
Variante
C (Anlage 3)
- gleichen Inhalts wie Variante A
zuzüglich Jürgen-Fuhlendorf-Schule und andere Gymnasien
- Gesamtinvestitionsvolumen 16.066.000 €
- Förderquote 22,77%
Variante
D (Anlage 4)
- hat alle Gemeinschafts- und
Regionalschulen sowie die Gymnasien zum Inhalt
- berücksichtigt alle
Antragsteller
- Gesamtinvestitionsvolumen 44.548.700 €
- Förderquote 8,21%
Variante
E (Anlage 5)
- hat alle Erweiterung- und
Umbaumaßnahmen mit Ausnahme der Sanierungen zum Inhalt
- berücksichtigt alle
Antragsteller
- Gesamtinvestitionsvolumen 58.307.400 €
- Förderquote 6,27%
Variante
F (Anlage 6)
Kontingentierung
der für den Kreis Segeberg vorgesehenen Fördermittel von 3.658.310 € unter
Berücksichtigung der nach der Septemberstatistik 2008 vorhandenen Schülerzahl
auf die Schulträger im Kreis analog der Regelung zum Konjunkturpaket II.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Vorhaben in die Prioritätenliste aufzunehmen, die
anlassbezogen Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen an Regional- und
Gemeinschaftsschulen sowie an Gymnasien und IGS zum Inhalt haben und dabei die
finanzschwachen Kommunen zu berücksichtigen. Dies würde der Variante C – Anlage
3 entsprechen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Sicherstellung
der Finanzierung der kreiseigenen Schulbauvorhaben |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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13,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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16,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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21,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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25,6 kB
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6
|
(wie Dokument)
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12,2 kB
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