Drucksache - DrS/2009/040
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Schulleiterwahlausschusses zur Wahl des Leiters / der Leiterin der Trave-Schule in Bad Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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28.04.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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18.06.2009
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.07.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der
Trave-Schule in Bad Segeberg – Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige
Entwicklung – ist nach dem Ausscheiden des jetzigen Schulleiters die
Schulleiterstelle neu zu besetzen. Dies soll zum 01.08.2009 geschehen.
Gem. §§
37 ff. Schulgesetz wirken bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen
und Schulleiter an öffentlichen Schulen der Schulträger, die Lehrkräfte, die
Eltern und die Schülerinnen und Schüler in der Form eines Wahlverfahrens mit.
Für dieses Wahlverfahren wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss
gebildet, der sich hier wie folgt zusammensetzt:
a)
10 Vertreter des Schulträgers, die von
der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Dabei kann jede Fraktion in der
Vertretungskörperschaft verlangen, dass die Mitglieder im
Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden. Die gewählten
Mitglieder dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats sein.
b)
5 Vertreter der Lehrkräfte
c)
5 Vertreter der Eltern
Die
Schülerinnen und Schüler sind im Schulleiterwahlausschuss erst ab der
Sekundarstufe II vertreten.
Die
Mitglieder wählenden Institutionen sollen sicherstellen, dass mindestens 40%
der Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss Frauen sind.
Bei der
Entsendung zur Besetzung des Schulleiterwahlausschusses durch Verhältniswahl
würde sich folgende Verteilung ergeben:
CDU-Fraktion = 5
VertreterInnen
SPD-Faktion = 3
VertreterInnen
FDP-Faktion = 1
VertreterIn
Bündnis
90 / Die Grünen = 1
VertreterIn
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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