Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/036

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag (mit Herrn Kraft am 01.04.09 abgestimmt):

Der Hauptausschuss beschließt:

In Erweiterung des Kreistagsbeschlusses vom 11.12.2008 und der Delegation des Kreistages vom 26.03.2009 auf den Hauptausschuss erklärt sich der Kreis Segeberg im Rahmen seiner Patronatserklärung bereit, an die BQS mbH einen Mietzuschuss von höchstens 3.000,-€ monatlich zu zahlen. Das SozialHauses ist als Modellprojekt mit Vorbildcharakter ausgerichtet.

Dieser Beschluss erfolgt unter folgenden Bedingungen:

a)     Die BQS mbH wird Dachträger. Sie schließt einen  Mietvertrag mit dem Eigentümer ab  01. 04. 2009 für die Dauer von mindestens12,5 Jahren unter der Voraussetzung, dass der Kreis Segeberg und die Stadt Bad Segeberg ihr Patronat aufrechterhalten zu einem mtl. Mietzins in Höhe von  6.000,-€. Im Mietvertrag wird eine Wertsicherungsklausel (zur Inflationsbereinigung) vorgesehen.

b)     Die Stadt Bad Segeberg und die weiteren Umlandgemeinden bestätigen  ihre Beschlüsse zu einer Beteiligung von 50% an den Mietkosten von zurzeit 6.000,-€.

 

c)     Die BQS mbH nimmt die Koordinierungsfunktion als Dachträger in Abstimmung mit dem Beirat dieser Vorlage wahr.

 

d)     Die BQS mbH eröffnet weiteren Trägern die Teilhabe am soziokulturellen Zentrum unter dem Patronat von Kreis und Stadt.

e)     Die BQS mbH berichtet zweimal pro Jahr über die Entwicklungen im SozialHaus im Sozialausschuss des Kreises.

 

f)    Eine Förderung als Leuchtturmprojekt wird angestrebt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Patronatserklärung des Kreises Segeberg um das

Projekt „SozialHaus in Bad Segeberg“ durch ein langfristiges Mietverhältnis zu sichern

 

 

Die Stadt Bad Segeberg, vertreten durch Herrn Bürgermeister Hampel, wird in Form einer Patronatserklärung die Beteilung der Umlandgemeinden sicherstellen.

 

Durch einen Mietvertrag zwischen der BQS und dem Eigentümer über 12,5 Jahre wird Planungssicherheit für alle weiteren möglichen Mieter geschaffen und eine der Voraussetzungen  für eine mögliche Förderung als Modellprojekt erfüllt.

 

Die BQS fungiert als Dachträger für die jeweiligen einzelnen Träger der unterschiedlichen sozialen Angebote, d.h. es gibt nicht einen Träger, sondern jeder Träger hat im Rahmen seiner Finanzierungsstränge die eigenen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen: Die Finanzierung der Kindertagestätte für die unter Dreijährigen steht auf einer ganz anderen Grundlage wie die Segeberger Tafel, die sich im Wesentlichen aus Spenden und ehrenamtlichen Einsatz finanziert. Für  Frau und Beruf zahlt der Kreis zurzeit die Miete, so dass ein Umzug in das SozialHaus die Kosten reduzieren würde.

 

Die BQS als Dachträger erhält eine Koordinierungsfunktion.

 

Die Entwicklung des SozialHauses zu einem soziokulturellen Zentrum und zu einem Modellprojekt wird durch einen Beirat gesichert.

Mitglieder: (Vorschläge, Personen sind noch nicht angefragt)

Unterstützerseite IHK                                       Herr Jorkisch o.V.

Interessenvertretung Handwerker                 Herr Arp oder Herr Specht o.V.

ARGE Leistungszentrum                               Frau Baum o.V.

Kreisverwaltung                                              Frau Andrasch o.V.

Selbstverwaltung Kreis                         N.N.

Stadt Bad Segeberg und Umland                        Herr Greßmann o.V.

Selbstverwaltung Stadt und Umland                        N.N.

Kalkbergring / Interessenvertretung               Herr Merkel o.V.

Dachträger                                                      Herr Dumke o.V.

Eigentümer (Vermieter)                              Herr G. Kraft o.V.

 

Ein außerordentliches Kündigungsrecht, falls die Qualifizierung von Arbeitslosen wegfällt, ist nicht vorgesehen und wird von Herrn G. Kraft nicht gewünscht.. Die BQS mbH nimmt zwei  Funktionen wahr. Sie ist Dienstleister für die ARGE Leistungszentrum und Dachträger für ein soziales Zentrum. Der Kreis ist Träger für die Kosten der Unterkunft in der Rechtsform der ARGE Leistungszentrum und auch in künftigen, gesetzlich noch nicht geklärten Rechtsformen. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft durch Integrationsleistungen Kosten der Unterkunft eingespart werden können. Selbst, wenn eine Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen wegfallen sollte, wird das SozialHaus mit seinen Dienstleistungen gebraucht.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 X

Nein

Die Mittel werden im Rahmen der eingesparten Kosten der Unterkunft aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Loading...