Drucksache - DrS/2009/036
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialhaus Bad Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Elke Andrasch
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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03.04.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
(mit Herrn Kraft am 01.04.09 abgestimmt):
Der
Hauptausschuss beschließt:
In Erweiterung des Kreistagsbeschlusses vom 11.12.2008 und
der Delegation des Kreistages vom 26.03.2009 auf den Hauptausschuss erklärt
sich der Kreis Segeberg im Rahmen seiner Patronatserklärung bereit, an die BQS
mbH einen Mietzuschuss von höchstens 3.000,-€ monatlich zu zahlen. Das
SozialHauses ist als Modellprojekt mit Vorbildcharakter ausgerichtet.
Dieser
Beschluss erfolgt unter folgenden Bedingungen:
a)
Die
BQS mbH wird Dachträger. Sie schließt einen Mietvertrag mit dem Eigentümer ab 01. 04. 2009 für die
Dauer von mindestens12,5 Jahren unter der Voraussetzung, dass der Kreis
Segeberg und die Stadt Bad Segeberg ihr Patronat aufrechterhalten zu einem mtl.
Mietzins in Höhe von 6.000,-€. Im
Mietvertrag wird eine Wertsicherungsklausel (zur Inflationsbereinigung) vorgesehen.
b)
Die
Stadt Bad Segeberg und die weiteren Umlandgemeinden bestätigen ihre Beschlüsse zu einer Beteiligung
von 50% an den Mietkosten von zurzeit 6.000,-€.
c)
Die
BQS mbH nimmt die Koordinierungsfunktion als Dachträger in Abstimmung mit dem
Beirat dieser Vorlage wahr.
d)
Die
BQS mbH eröffnet weiteren Trägern die Teilhabe am soziokulturellen Zentrum
unter dem Patronat von Kreis und Stadt.
e)
Die
BQS mbH berichtet zweimal pro Jahr über die Entwicklungen im SozialHaus im
Sozialausschuss des Kreises.
f) Eine Förderung als
Leuchtturmprojekt wird angestrebt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Patronatserklärung
des Kreises Segeberg um das
Projekt
„SozialHaus in Bad Segeberg“ durch ein langfristiges Mietverhältnis zu sichern
Die Stadt
Bad Segeberg, vertreten durch Herrn Bürgermeister Hampel, wird in Form einer
Patronatserklärung die Beteilung der Umlandgemeinden sicherstellen.
Durch einen
Mietvertrag zwischen der BQS und dem Eigentümer über 12,5 Jahre wird
Planungssicherheit für alle weiteren möglichen Mieter geschaffen und eine der
Voraussetzungen für eine mögliche
Förderung als Modellprojekt erfüllt.
Die BQS
fungiert als Dachträger für die jeweiligen einzelnen Träger der
unterschiedlichen sozialen Angebote, d.h. es gibt nicht einen Träger, sondern
jeder Träger hat im Rahmen seiner Finanzierungsstränge die eigenen
Fördermöglichkeiten auszuschöpfen: Die Finanzierung der Kindertagestätte für
die unter Dreijährigen steht auf einer ganz anderen Grundlage wie die
Segeberger Tafel, die sich im Wesentlichen aus Spenden und ehrenamtlichen
Einsatz finanziert. Für Frau und
Beruf zahlt der Kreis zurzeit die Miete, so dass ein Umzug in das SozialHaus
die Kosten reduzieren würde.
Die BQS als Dachträger erhält eine Koordinierungsfunktion.
Die Entwicklung des SozialHauses zu einem soziokulturellen
Zentrum und zu einem Modellprojekt wird durch einen Beirat gesichert.
Mitglieder: (Vorschläge, Personen sind noch nicht angefragt)
Unterstützerseite IHK Herr
Jorkisch o.V.
Interessenvertretung Handwerker Herr
Arp oder Herr Specht o.V.
ARGE Leistungszentrum Frau
Baum o.V.
Kreisverwaltung Frau
Andrasch o.V.
Selbstverwaltung Kreis N.N.
Stadt Bad Segeberg und Umland Herr
Greßmann o.V.
Selbstverwaltung Stadt und Umland N.N.
Kalkbergring / Interessenvertretung Herr
Merkel o.V.
Dachträger Herr
Dumke o.V.
Eigentümer (Vermieter) Herr
G. Kraft o.V.
Ein
außerordentliches Kündigungsrecht, falls die Qualifizierung von Arbeitslosen
wegfällt, ist nicht vorgesehen und wird von Herrn G. Kraft nicht gewünscht..
Die BQS mbH nimmt zwei Funktionen
wahr. Sie ist Dienstleister für die ARGE Leistungszentrum und Dachträger für
ein soziales Zentrum. Der Kreis ist Träger für die Kosten der Unterkunft in der
Rechtsform der ARGE Leistungszentrum und auch in künftigen, gesetzlich noch
nicht geklärten Rechtsformen. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft
durch Integrationsleistungen Kosten der Unterkunft eingespart werden können.
Selbst, wenn eine Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen wegfallen sollte,
wird das SozialHaus mit seinen Dienstleistungen gebraucht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
Die
Mittel werden im Rahmen der eingesparten Kosten der Unterkunft aus dem
laufenden Haushalt bereitgestellt.
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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