Drucksache - 496
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg vom 04.01.1973, zuletzt geändert am 15.07.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse
- Bearbeitung:
- Siegmar Packleppa
- Verfasser 1:
- Packleppa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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16.02.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.02.2009
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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26.03.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der §§ 47 und 51 des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961, zuletzt geändert durch
Artikel 28 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28.06.1990 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 08.08.1990 in Verbindung mit der Verordnung über die
Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem PBefG vom 15.03.1966, sind Kreise
verpflichtet, Kreisverordnungen über Beförderungsentgelte für den
Gelegenheitsverkehr mit Taxen zu erlassen.
Die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den
Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg ist seit dem 04.01.1973 in
Kraft. Zuletzt geändert wurde diese durch die 10. Verordnung vom 15.07.2006.
Am 18.05.2008 wurde von einzelnen Taxenunternehmern
ein Antrag gestellt, die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit
Taxen um ca. 12 % zu erhöhen. Dieser Antrag wurde folgendermaßen begründet:
„Die derzeitigen Beförderungsentgelte sind seit
dem 15.07.2006 unverändert in Kraft. Sie müssen dringend an die inzwischen
drastisch eingetretenen Kostensteigerungen angepasst werden. Die Betriebskosten
jeder Taxifahrt sind allein durch die enorm gestiegenen Dieselkosten deutlich
angestiegen. Hinzu kommen gestiegene Versicherungsbeiträge, wie z.B. im
Haftpflicht- und Kaskobereich, Gebührenerhebung bei Fahrzeuguntersuchungen,
Werkstattkosten, etc. Die von uns beantragte Erhöhung liegt im Bereich dieser
nachweisbaren Kostensteigerungen. So würde sich der reine Fahrpreis gemäß
unseres Antrages im am häufigsten nachgefragten Bereich von 5 – 7 Km um ca. 13%
verteuern. Da unser Gewerbe im Gegensatz zum Großraum ÖPNV keinerlei
finanzielle Unterstützung erhält, sehen wir die beantragte Tariferhöhung als
zwingend notwendig an, um zumindest kostendeckende Erlöse erziele zu können.
Laut ADAC liegt der Autokosten-Index, der alle Preise rund um das Auto
zusammenfasst bei 110.4 Punkten. Preistreiber Nummer Eins waren die Kraftstoffpreise,
die binnen eines Jahres um 12,3% gestiegen sind. Ihr Index beträgt jetzt 118,9
Punkte, das sind knapp 19% mehr als im Jahr 2005. Die Kostensteigerungen bei
Reparaturen und Inspektionen betragen 2,1 %. Die Ausgaben für Kfz-Steuern sind
um 2,8% gestiegen für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter. Laut Prognose des
ADAC ist allein für die Kraftstoffpreise kein Rückgang zu erwarten.“
In der Sitzung am 15.09.2008 wurde dem Ausschuss für
Ordnung, Verkehr und Gesundheit die Vorlage erläutert.
Der Ausschuss verständigte sich abschließend darauf
die Vorlage auf die nächste Sitzung zu verschieben, damit die Verwaltung
genauere Zahlen zur Tariferhöhung vorlegen kann.
In der
Sitzung vom 17.11.2008 wurde durch die Verwaltung die Begründung für die vom
18.05.2008 beantragte Tariferhöhung folgendermaßen ergänzt:
Die von den Taxenunternehmen beantragte Anpassung der
Beförderungsentgelte entspricht einer Erhöhung von durchschnittlich 12 %. Die
angeführten Kostensteigerungen sind über die amtlichen Statistiken
nachvollziehbar. So stieg der Verbraucherpreisindex seit der letzten
Tariffestsetzung um mehr als 5 %. Als ein wesentlicher Kostenfaktor ist bei den
Taxenunternehmen die Preisentwicklung rund um das Auto anzusehen. Vor allem die
Preise für Dieselkraftstoff sind in der Zeit seit der letzten Anpassung der
Beförderungsentgelte extrem gestiegen und lagen zum Zeitpunkt der
Antragstellung um mehr als 10 % über dem Niveau des Vorjahres. Gestiegen sind
ebenfalls die ohnehin sehr hohen Versicherungsprämien für Taxen, die Beiträge
zur Berufsgenossenschaft und zur Sozialversicherung. Zu beachten sind bei der
Entscheidungsfindung auch die enorm gestiegenen allgemeinen
Lebenshaltungskosten. So sind laut statistischem Bundesamt allein die
Energiekosten in weniger als einem Jahr um ca. 25 % gestiegen. Dies trifft
insbesondere auch das relativ einkommensschwache Fahrpersonal. Den
Taxenunternehmern bleibt nur die marktverträgliche Weitergabe von
Kostensteigerungen an den Endverbraucher, da das Gewerbe im Gegensatz zum Großraum-ÖPNV
keinerlei finanzielle Unterstützung durch den Steuerzahler erhält und somit das
gesamte unternehmerische Risiko bei den Taxenunternehmern liegt. Für die
Taxenunternehmer ist es notwendig, dass nicht nur kostendeckende Erlöse erzielt
werden, sondern auch ein angemessener Unternehmerlohn kalkulatorisch einbezogen
wird. Ebenso sollte es möglich sein, gewisse Rücklagen, insbesondere für die
Altersvorsorge zu bilden.
Der
Ausschuss verständigte sich darauf, aufgrund der nun vorgelegten Zahlen und der
mittlerweile stark gesunkenen Treibstoffpreise die Vorlage zu vertagen. Die
Verwaltung wurde beauftragt, die Taxenunternehmer nochmals anzuhören ob eine
Gebührenerhöhung überhaupt notwendig sei, wenn ja in welchem Umfang und ob eine
Erhöhung um 6 % ausreicht.
Die erneute
Anhörung ergab, dass sich die Mehrzahl der Taxenunternehmer für eine
Tariferhöhung aussprach. Das Ergebnis der Anhörung im Einzelnen lautete:
Keine
Tariferhöhung:
17 Unternehmer
Eine
Erhöhung um 6 %: 15
Unternehmer
Eine
Erhöhung um ca. 10 %:
9 Unternehmer
Keine
Antwort:
1 Unternehmer
Im Zuge
dieser erneuten Anhörung wurde uns vom Taxenbetrieb Süfke eine erweiterte
Antragsbegründung zugesandt, die als Anlage 1 beigefügt ist.
Des
Weiteren ist von einem Unternehmen aus Norderstedt die betriebswirtschaftliche
Auswertung sowie die Kalkulation zur wirtschaftlichen Lage beigefügt (Anlage
2).
Aus Sicht
der Verwaltung ist – aufgrund der vorstehend aufgeführten Fakten - eine maßvolle Tariferhöhung von mindestens
6% erforderlich, um die Aufrechterhaltung
eines
ausreichenden Taxenangebotes gerade in den ländlich strukturierten Bereichen
des Kreises Segeberg zu erhalten. Denn als Bestandteil des ÖPNV bilden sie
gerade in diesen Bereichen eine wichtige Ergänzung zu dem bestehenden
Linienverkehr.
Im
Gegensatz zum Linienverkehr werden Taxenunternehmen jedoch nicht bezuschusst
sondern tragen zu 100% das unternehmerische Risiko ihrer Tätigkeit.
Somit ist
es auch die Aufgabe der zuständigen Stellen, dafür sorge zu tragen, dass die
festgelegten Beförderungsentgelte auskömmlich sind.
Hinzu
kommt, dass auch in den Nachbarkreisen bereits Tariferhöhungen durchgeführt
wurden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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594,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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24 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
9,8 kB
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