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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - 496

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die vorgelegte Verordnung zur Änderung der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg wird befürwortet.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der §§ 47 und 51 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961, zuletzt geändert durch Artikel 28 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28.06.1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.1990 in Verbindung mit der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem PBefG vom 15.03.1966, sind Kreise verpflichtet, Kreisverordnungen über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen zu erlassen.

 

Die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg ist seit dem 04.01.1973 in Kraft. Zuletzt geändert wurde diese durch die 10. Verordnung vom 15.07.2006.

 

Am 18.05.2008 wurde von einzelnen Taxenunternehmern ein Antrag gestellt, die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen um ca. 12 % zu erhöhen. Dieser Antrag wurde folgendermaßen begründet:

 

„Die derzeitigen Beförderungsentgelte sind seit dem 15.07.2006 unverändert in Kraft. Sie müssen dringend an die inzwischen drastisch eingetretenen Kostensteigerungen angepasst werden. Die Betriebskosten jeder Taxifahrt sind allein durch die enorm gestiegenen Dieselkosten deutlich angestiegen. Hinzu kommen gestiegene Versicherungsbeiträge, wie z.B. im Haftpflicht- und Kaskobereich, Gebührenerhebung bei Fahrzeuguntersuchungen, Werkstattkosten, etc. Die von uns beantragte Erhöhung liegt im Bereich dieser nachweisbaren Kostensteigerungen. So würde sich der reine Fahrpreis gemäß unseres Antrages im am häufigsten nachgefragten Bereich von 5 – 7 Km um ca. 13% verteuern. Da unser Gewerbe im Gegensatz zum Großraum ÖPNV keinerlei finanzielle Unterstützung erhält, sehen wir die beantragte Tariferhöhung als zwingend notwendig an, um zumindest kostendeckende Erlöse erziele zu können. Laut ADAC liegt der Autokosten-Index, der alle Preise rund um das Auto zusammenfasst bei 110.4 Punkten. Preistreiber Nummer Eins waren die Kraftstoffpreise, die binnen eines Jahres um 12,3% gestiegen sind. Ihr Index beträgt jetzt 118,9 Punkte, das sind knapp 19% mehr als im Jahr 2005. Die Kostensteigerungen bei Reparaturen und Inspektionen betragen 2,1 %. Die Ausgaben für Kfz-Steuern sind um 2,8% gestiegen für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter. Laut Prognose des ADAC ist allein für die Kraftstoffpreise kein Rückgang zu erwarten.“

 

 

In der Sitzung am 15.09.2008 wurde dem Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit die Vorlage erläutert.

 

Der Ausschuss verständigte sich abschließend darauf die Vorlage auf die nächste Sitzung zu verschieben, damit die Verwaltung genauere Zahlen zur Tariferhöhung vorlegen kann.

 

In der Sitzung vom 17.11.2008 wurde durch die Verwaltung die Begründung für die vom 18.05.2008 beantragte Tariferhöhung folgendermaßen ergänzt:

 

Die von den Taxenunternehmen beantragte Anpassung der Beförderungsentgelte entspricht einer Erhöhung von durchschnittlich 12 %. Die angeführten Kostensteigerungen sind über die amtlichen Statistiken nachvollziehbar. So stieg der Verbraucherpreisindex seit der letzten Tariffestsetzung um mehr als 5 %. Als ein wesentlicher Kostenfaktor ist bei den Taxenunternehmen die Preisentwicklung rund um das Auto anzusehen. Vor allem die Preise für Dieselkraftstoff sind in der Zeit seit der letzten Anpassung der Beförderungsentgelte extrem gestiegen und lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung um mehr als 10 % über dem Niveau des Vorjahres. Gestiegen sind ebenfalls die ohnehin sehr hohen Versicherungsprämien für Taxen, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und zur Sozialversicherung. Zu beachten sind bei der Entscheidungsfindung auch die enorm gestiegenen allgemeinen Lebenshaltungskosten. So sind laut statistischem Bundesamt allein die Energiekosten in weniger als einem Jahr um ca. 25 % gestiegen. Dies trifft insbesondere auch das relativ einkommensschwache Fahrpersonal. Den Taxenunternehmern bleibt nur die marktverträgliche Weitergabe von Kostensteigerungen an den Endverbraucher, da das Gewerbe im Gegensatz zum Großraum-ÖPNV keinerlei finanzielle Unterstützung durch den Steuerzahler erhält und somit das gesamte unternehmerische Risiko bei den Taxenunternehmern liegt. Für die Taxenunternehmer ist es notwendig, dass nicht nur kostendeckende Erlöse erzielt werden, sondern auch ein angemessener Unternehmerlohn kalkulatorisch einbezogen wird. Ebenso sollte es möglich sein, gewisse Rücklagen, insbesondere für die Altersvorsorge zu bilden.

Der Ausschuss verständigte sich darauf, aufgrund der nun vorgelegten Zahlen und der mittlerweile stark gesunkenen Treibstoffpreise die Vorlage zu vertagen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Taxenunternehmer nochmals anzuhören ob eine Gebührenerhöhung überhaupt notwendig sei, wenn ja in welchem Umfang und ob eine Erhöhung um 6 % ausreicht.

 

 

Die erneute Anhörung ergab, dass sich die Mehrzahl der Taxenunternehmer für eine Tariferhöhung aussprach. Das Ergebnis der Anhörung im Einzelnen lautete:

 

Keine Tariferhöhung:              17 Unternehmer

Eine Erhöhung um 6 %:          15 Unternehmer

Eine Erhöhung um ca. 10 %:    9 Unternehmer

Keine Antwort:                           1 Unternehmer

 

 

Im Zuge dieser erneuten Anhörung wurde uns vom Taxenbetrieb Süfke eine erweiterte Antragsbegründung zugesandt, die als Anlage 1 beigefügt ist.

Des Weiteren ist von einem Unternehmen aus Norderstedt die betriebswirtschaftliche Auswertung sowie die Kalkulation zur wirtschaftlichen Lage beigefügt (Anlage 2).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist – aufgrund der vorstehend aufgeführten Fakten - eine  maßvolle Tariferhöhung von mindestens 6% erforderlich, um die Aufrechterhaltung

eines ausreichenden Taxenangebotes gerade in den ländlich strukturierten Bereichen des Kreises Segeberg zu erhalten. Denn als Bestandteil des ÖPNV bilden sie gerade in diesen Bereichen eine wichtige Ergänzung zu dem bestehenden Linienverkehr.

Im Gegensatz zum Linienverkehr werden Taxenunternehmen jedoch nicht bezuschusst sondern tragen zu 100% das unternehmerische Risiko ihrer Tätigkeit.

Somit ist es auch die Aufgabe der zuständigen Stellen, dafür sorge zu tragen, dass die festgelegten Beförderungsentgelte auskömmlich sind.

Hinzu kommt, dass auch in den Nachbarkreisen bereits Tariferhöhungen durchgeführt wurden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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