Drucksache - DrS/2009/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Konjunkturpaket II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro des FB I
- Bearbeitung:
- Stefanie Kordts
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR
- Verfasser 1:
- Haß, Meike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.03.2009
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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26.03.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem
Kreistag folgenden Beschluss:
Die Verteilung der Mittel für die
Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur erfolgt auf Basis der
Schülerzahlen und der Zahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen (3 bis 14
Jahre). Weitere Verteilungskriterien sind Planreife, Schnelligkeit der
Umsetzung, Zukunftsfähigkeit und Finanzschwäche.
Die Priorisierung der kreiseigenen
Maßnahmen wird entsprechend der Anlage 2 beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 13.02.2009 besteht eine
kreisinterne Projektgruppe (taskforce quick and clean), die sich mit den Fragen
der Beratung und Abwicklung des Konjunkturpaktes II befasst. Ziel der taskforce
ist es, eine optimale Ausschöpfung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II in den
Jahren 2009 und 2010 sowie eine angemessene Verteilung der zu fördernden
Projekte im Kreisgebiet einschließlich der Kreisprojekte zu gewährleisten.
Die taskforce ist beauftragt, die
Antragsteller bei allen Förderanträgen so zu beraten, dass die Richtlinien des
Landes erfüllt werden können oder - falls das Konjunkturpaket II nicht greift -
eine Förderung durch andere Programme, z.B. Zukunftsprogramm Wirtschaft und
ELER , U3-Investitionen von Bund und Land, möglich wird.
Die Förderrichtlinien des Landes zum
Konjunkturpaket II liegen nunmehr im Entwurf vor (siehe Anlage 1).
In den Kreisen sollen nach in der
bisherigen Schulbauförderung bewährtem Muster Prioritätenlisten erstellt
werden. Dabei wirken Verwaltung und Selbstverwaltung wie gewohnt eng zusammen.
In dem zurzeit laufenden Anmeldeverfahren melden alle Träger ihre Maßnahmen
beim Kreis an. In dieses Anmeldeverfahren und in die Prioritätenlisten sind die
kommunalen und gemeinnützigen Einrichtungen der allgemeinen, kulturellen und
politischen Weiterbildung (etwa Volkshochschulen und Musikschulen)
einzubeziehen, da sie aus demselben Fördertopf Mittel erhalten. Die Aussage
gilt auch für Kita ‘s in freier Trägerschaft.
Die taskforce hat am 13.03.2009 in
Abstimmung mit den Vertretern des Städtebundes und des Gemeindetages, OB Grote,
BM Dornquast und BM Diedrichsen, einvernehmlich erwogen, für die Investitionen
mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur von dem gleichen Verfahren Gebrauch zu
machen, wie es das Land Schleswig-Holstein für die Mittelverteilung auf Kreise
und kreisfreie Städte angewendet hat.
Danach wurden die Fördermittel für
Schule und KiTa auf Basis der Schülerzahlen und der Zahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen
(ü 3 - 14 Jahre) auf die Kreise verteilt. Dieses Verfahren soll nunmehr auch im
Kreis Segeberg angewendet werden - ergänzt um die Kriterien Planreife,
Schnelligkeit der Umsetzung, Zukunftsfähigkeit und Finanzschwäche.
Dem Kreis Segeberg obliegt die
Verpflichtung, dem Ministerium für Bildung und Frauen bis zum 30.04.2009 eine
Prioritätenliste vorzuschlagen, in der neben den Maßnahmen der Städte, Ämter
und amtsfreien Gemeinden auch die kreiseigenen Maßnahmen (siehe Anlagen 2 und
3) enthalten sein werden.
Aus den von den Kreisen
eingereichten Prioritätenlisten wird dann ein Förderprogramm für die gesamte
Laufzeit (2009 - 2010/2011) aufgelegt. Das Förderprogramm für den Kreis
Segeberg wird anschließend bekannt
gegeben und der Investitionsbank zur finanztechnischen Abwicklung zugeleitet.
Dies umfasst die Bescheiderteilung und die Mittelauszahlung. Ziel des
Ministeriums ist es, dies in zwei bis drei Wochen auf Landesebene zu schaffen,
d.h. bis ca. 21.05.2009.
Änderung der Vergabeordnung:
Durch
Landesverordnung vom 12.02.2009 ist die Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung
geändert worden. Mit dem neu eingefügten § 8 a „Angepasste Wertgrenzen,
Transparenz“ sind dadurch mit Wirkung vom 26.02.2009 bei Freihändigen Vergaben
und Beschränkten Ausschreibungen die Wertgrenzen erhöht worden.
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alt |
neu |
Freihändige
Vergabe bis (VOL) |
25 TEUR |
100 TEUR |
Freihändige
Vergabe bis (VOB) |
30 TEUR |
100 TEUR |
Beschränkte
Ausschreibung bis (VOL) |
50 TEUR |
100 TEUR |
Beschränkte
Ausschreibung bis (VOB) |
100 TEUR |
1 Mio.
EUR |
Die
Regelung ist bis zum 24.11.2010 gültig.
Der Kreis
Segeberg wird seine Ausschreibungs- und Vergabeordnung entsprechend anpassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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18,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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23,3 kB
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