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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2009/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

Die Verteilung der Mittel für die Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur erfolgt auf Basis der Schülerzahlen und der Zahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen (3 bis 14 Jahre). Weitere Verteilungskriterien sind Planreife, Schnelligkeit der Umsetzung, Zukunftsfähigkeit und Finanzschwäche.

Die Priorisierung der kreiseigenen Maßnahmen wird entsprechend der Anlage 2 beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem 13.02.2009 besteht eine kreisinterne Projektgruppe (taskforce quick and clean), die sich mit den Fragen der Beratung und Abwicklung des Konjunkturpaktes II befasst. Ziel der taskforce ist es, eine optimale Ausschöpfung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II in den Jahren 2009 und 2010 sowie eine angemessene Verteilung der zu fördernden Projekte im Kreisgebiet einschließlich der Kreisprojekte zu gewährleisten.

Die taskforce ist beauftragt, die Antragsteller bei allen Förderanträgen so zu beraten, dass die Richtlinien des Landes erfüllt werden können oder - falls das Konjunkturpaket II nicht greift - eine Förderung durch andere Programme, z.B. Zukunftsprogramm Wirtschaft und ELER , U3-Investitionen von Bund und Land, möglich wird.

 

Die Förderrichtlinien des Landes zum Konjunkturpaket II liegen nunmehr im Entwurf vor (siehe Anlage 1).

 

In den Kreisen sollen nach in der bisherigen Schulbauförderung bewährtem Muster Prioritätenlisten erstellt werden. Dabei wirken Verwaltung und Selbstverwaltung wie gewohnt eng zusammen. In dem zurzeit laufenden Anmeldeverfahren melden alle Träger ihre Maßnahmen beim Kreis an. In dieses Anmeldeverfahren und in die Prioritätenlisten sind die kommunalen und gemeinnützigen Einrichtungen der allgemeinen, kulturellen und politischen Weiterbildung (etwa Volkshochschulen und Musikschulen) einzubeziehen, da sie aus demselben Fördertopf Mittel erhalten. Die Aussage gilt auch für Kita ‘s in freier Trägerschaft.

 

Die taskforce hat am 13.03.2009 in Abstimmung mit den Vertretern des Städtebundes und des Gemeindetages, OB Grote, BM Dornquast und BM Diedrichsen, einvernehmlich erwogen, für die Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur von dem gleichen Verfahren Gebrauch zu machen, wie es das Land Schleswig-Holstein für die Mittelverteilung auf Kreise und kreisfreie Städte angewendet hat.

Danach wurden die Fördermittel für Schule und KiTa auf Basis der Schülerzahlen und der Zahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen (ü 3 - 14 Jahre) auf die Kreise verteilt. Dieses Verfahren soll nunmehr auch im Kreis Segeberg angewendet werden - ergänzt um die Kriterien Planreife, Schnelligkeit der Umsetzung, Zukunftsfähigkeit und Finanzschwäche.

 

Dem Kreis Segeberg obliegt die Verpflichtung, dem Ministerium für Bildung und Frauen bis zum 30.04.2009 eine Prioritätenliste vorzuschlagen, in der neben den Maßnahmen der Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden auch die kreiseigenen Maßnahmen (siehe Anlagen 2 und 3) enthalten sein werden. 

 

Aus den von den Kreisen eingereichten Prioritätenlisten wird dann ein Förderprogramm für die gesamte Laufzeit (2009 - 2010/2011) aufgelegt. Das Förderprogramm für den Kreis Segeberg  wird anschließend bekannt gegeben und der Investitionsbank zur finanztechnischen Abwicklung zugeleitet. Dies umfasst die Bescheiderteilung und die Mittelauszahlung. Ziel des Ministeriums ist es, dies in zwei bis drei Wochen auf Landesebene zu schaffen, d.h. bis ca. 21.05.2009. 

 

 

Änderung der Vergabeordnung:

Durch Landesverordnung vom 12.02.2009 ist die Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung geändert worden. Mit dem neu eingefügten § 8 a „Angepasste Wertgrenzen, Transparenz“ sind dadurch mit Wirkung vom 26.02.2009 bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen die Wertgrenzen erhöht worden.

 

 

alt

neu

Freihändige Vergabe bis (VOL)

25 TEUR

100 TEUR

Freihändige Vergabe bis (VOB)

30 TEUR

100 TEUR

Beschränkte Ausschreibung bis (VOL)

50 TEUR

100 TEUR

Beschränkte Ausschreibung bis (VOB)

100 TEUR

1 Mio. EUR

 

Die Regelung ist bis zum 24.11.2010 gültig.

 

Der Kreis Segeberg wird seine Ausschreibungs- und Vergabeordnung entsprechend anpassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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