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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2009/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom Dezember 2008 festgestellt, dass die Auftragsvergabe rettungsdienstlicher Leistungen an Dritte vorher bundesweit auszuschreiben sei. Entgegen der bisherigen Rechtsprechungspraxis verschiedener Oberlandesgerichte hat das oberste deutsche Zivilgericht damit die Übertragung der Notfallrettung sowie von Krankentransporten auf private Dritte gegen Entgelt als einen vergaberechtspflichtigen Dienstleistungsauftrag bewertet.

Wichtige Punkte:

 

-          Rettungsdienstleistungen sind in Zukunft bundesweit auszuschreiben.

-          Eine europaweite Ausschreibung sei nach Ansicht des BGH jedoch nicht erforderlich.

-          Die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung könnte jedoch durch eine noch ausstehende Entscheidung des EuGH erfolgen.

-          Die Neuausrichtung des Rettungsdienstes im Kreis Segeberg ab 2011 steht somit unter der Prämisse der Einhaltung des deutschen Vergaberechts; Zeitumfang einer Ausschreibung: 1 Jahr für Vorbereitung und Durchführung.

-          Diese Problematik sollte bei den nächsten Kooperationsgesprächen mit RZ und OD thematisiert werden. Eine mögliche Kooperation im Bereich Rettungswesen könnte nach dem jetzigen BGH Beschluss vergaberechtliche Schwierigkeiten mit sich bringen; dies bleibt jedoch einer weiteren rechtlichen Prüfung vorbehalten.

-          Die Ausschreibungspflicht könnte nur umgangen werden, wenn der Kreis selbst Träger und Durchführer des Rettungsdienstes würde. Die alleinige Trägerschaft des Kreises bedeutete aber, dass man –  zumindest formal - das gesamte Rettungsdienstpersonal und die Rettungsdienstmittel der jetzigen beiden Durchführer (KBA, DRK) übernähme.

 

Fazit:

 

Die Art der Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen - wie sie bisher im Kreis Segeberg praktiziert wurde - ist für die Zukunft nicht mehr möglich. Wenn die Rettungsdienstverträge mit dem DRK und KBA im Jahr 2011 auslaufen, müssten – vorbehaltlich der rechtlichen Fragen einer Kooperation – Rettungsdienstleistungen bundesweit ausgeschrieben werden. An dieser Ausschreibung können sich auch DRK und KBA beteiligen.

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