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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2009/012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anfrage aus dem Sozialausschuss: „Steht jetzt und in Zukunft insbesondere für Geringverdiener ausreichend kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung?“

 

Der Kreis Segeberg hat bezüglich der Schaffung von kostengünstigem Wohnraum kaum Einflussmöglichkeiten, da öffentliche Wohnraumförderung nicht durch den Kreis erfolgt. Durch Zusammenarbeit zwischen der ARGE und den Fachbereichen Jugend, Familie, Soziales und Kultur sowie Umwelt, Planen und Bauen konnte folgende Informationen ermittelt werden:

 

Beim FD Räumliche Planung und Entwicklung liegen Bestandsdaten über den Wohnungsmarkt in den Gemeinden vor zur:

§          Gesamtzahl der Wohnungen (116.958[1])

-  darunter Wohnungen in Ein- u. Zweifamilienhäusern (68.5531)

§          Wohnungen nach Zahl der Räume

§          Einwohnerzahl (258.3361)

§          Belegungsdichte der Wohnungen.

 

Hierbei handelt es sich vorrangig um Daten, die quantitative Aspekte des Wohnungsmarktes abbilden. Daten, die auch qualitative Aspekte abbilden (z.B. eigengenutzte oder Mietwohnungen, Alter/Ausstattung/Zustand der Wohnungen, Mietpreisniveau etc.) liegen hier nicht vor. Prognosedaten liegen auf Kreisebene vor zur Entwicklung der Bevölkerung einschl. der unterschiedlichen Altersgruppen, der Haushalte, der Erwerbspersonen und des Wohnungsneubaubedarfs.

 

Planerischen Einfluss auf den Wohnungsmarkt hat insbesondere die jeweilige Standortgemeinde über ihre Stadtentwicklungsplanung und die Bauleitplanung. Nach den landesplanerischen Vorgaben (Landesraumordnungsplan, künftig Landesentwicklungsplan) ist es insbesondere Aufgabe der sog. Zentralen Orte (Norderstedt, Bad Segeberg/Wahlstedt, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Bornhöved/Trappenkamp, Leezen, Nahe/Itzstedt) aber auch der weiteren Gemeinden auf der Siedlungsachse Hamburg-Kaltenkirchen (H-U, Ellerau, Kisdorf), die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs sicherzustellen und über den örtlichen Bedarf hinaus Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Die übrigen Gemeinden sind in Ihrer wohnbaulichen Entwicklung beschränkt auf den örtlichen Bedarf.

 

Gleichwohl ist es Aufgabe aller Gemeinden, für die Weiterentwicklung ihres Wohnungsbestandes insbesondere auch qualitative Aspekte zu berücksichtigen, wie z.B. den Wohnungsbedarf unterschiedlicher Alters- und Einkommensgruppen oder die Lage und Beschaffenheit der Wohnungen. Hierfür können sog. kommunale Wohnungsmarktkonzepte (WMK) eine wichtige Hilfestellung leisten. Sie sind wichtiger Bestandteil einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklungsplanung. WMK sollen ein Bild des aktuellen und künftigen Wohnungsmarktes einer Kommune einschl. seiner Verflechtungen mit dem Umland aufzeigen und Strategie- und Handlungsempfehlungen zu Rückbau, Neubau, Bestandsentwicklung und der sozialen Wohnraumversorgung entwickeln. Hierfür stellt das Innenministerium S-H in Zusammenarbeit mit dem Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik Berlin (IFS) eine umfangreiche Arbeitshilfe zur Verfügung.

WMK als Bestandteil integrierter Stadtentwicklungskonzepte werden aktuell in Norderstedt und in Kürze auch in Bad Segeberg erarbeitet.

 

 

Aus der „Wohnungsmarktprognose für Schleswig-Holstein bis 2020[2] liegen für den Kreis Segeberg folgende Daten vor:

Ø      Zahl der Haushalte 2003-2020:

+12911 (= +11,4 %)

Ø      Stärkste Zuwächse in den Altersgruppen:

ð     45-60 Jahre – alle Haushaltsgrößten betreffend

ð     >60 Jahre – hier vor allem 1-2 Personenhaushalte

Ø      Neubaubedarf 2004-2020:

ð     17500 = 16 % des Gesamtbestands (= zweithöchster Wert in SH)

davon in Mehrfamilienhäuser 7600; in 1-2 Familienhäuser 9900

ð     regionale Neubaubedarfe:

Bad Segeberg 7 %; Norderstedt 11%; Kaltenkirchen 23 %;

Ø      Sozialmitwohnungen:

ð     Anteil Sozialmietwohnungen am Gesamtwohnungsbestand:

2004: 6,2 %;   2014: 5,1 %

ð     Entwicklung 2000-2004: -10 %; 2004-2014: -19 %

absolut: 2000: 7917;   2004: 7125;   2007: 6984[3];   2014: 5777

ð     regionale Entwicklung 2004-2014:

Norderstedt -22 %; Kaltenkirchen –40 %; Bad Segeberg -6 %; Wahlstedt -2 %;

Ø      Geförderte Mietwohnungen 2000-2004:

898 (= 3,5/1000 Einw.; SH 1,7/1000)

 

 

Aus dem FD Soziale Sicherung sowie den Auswertungen der ARGE ergeben sich folgende Datengrundlagen:

 

Zum Stichtag 31.12.2007 gab es im Kreis Segeberg 16.366 Leistungsempfänger nach dem SGB II bzw. 7.386 Bedarfsgemeinschaften, 1.845 Leistungsempfänger nach dem SGB XII (III. und IV. Kapitel, außerhalb von Einrichtungen) sowie ca. 450 Fälle aus dem Bereich Eingliederungshilfe für Behinderte. Zu berücksichtigen ist bei den SGB XII Empfängern und der Eingliederungshilfe, dass es auch hier Bedarfsgemeinschaften gibt – so dass die Zahl der Haushalte, die Leistungen empfangen, auf 8.700 Haushalte schätzt wird.

 

Es gab 2.592 Wohngeldempfänger, die aufgrund des Wohngeldbezuges nicht auf weitere Transferleistungen angewiesen sind und somit ihren Lebensunterhalt decken können. Durch die Wohngeldnovelle wurde das Wohngeld zum 01.01.2009 erhöht, so dass die Zahl der Wohngeldempfänger ansteigen wird.

 

Das Leistungszentrum Segeberg betreute zum Ende des dritten Quartals 2008 insgesamt 7.689 Bedarfsgemeinschaften (BG). Hiervon hatten 7.374 einen Anspruch auf Leistungen für Unterkunft (Quelle: Kreisreport September 2008).

Differenziert man diese BG nach ihrer Größe, stellt man fest, dass nahezu die Hälfte 1-Personen-BG sind. Der Bedarf an Wohnraum für diesen Personenkreis ist gekennzeichnet durch die Wohnungsgröße von ca. 50 qm. Der Anteil der 1-Personen-BG an allen BG liegt seit Gründung des Leistungszentrums bei ca. 50%.

Der Anteil der Alleinerziehenden an allen BG liegt bei annähernd 25%. Auch hier ist ein Bedarf an kostengünstigem Wohnraum gegeben.

Betrachtet man die BG unter finanziellen Aspekten, stellt man fest, dass ca. 35% einen Anspruch auf Leistungen für Unterkunft zwischen 100,- € und 300,- € haben, annähernd 55% einen Anspruch zwischen 300,- € und 600,- € (Quelle: Kreisreport September 2008).

Unter regionalen Aspekten betrachtet stellt man fest, dass knapp ¾ der BG mit Anspruch auf Leistungen für Unterkunft in den Städten Bad Bramstedt (8%), Bad Segeberg (12%), Henstedt-Ulzburg (7%), Kaltenkirchen (11%), Norderstedt (27%) und Wahlstedt (7%) wohnen.

Im Rahmen der Überprüfung der Mietobergrenzen für Transferleistungsbezieher wurden für den Bereich Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Wahlstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Trappenkamp und Bornhöved ohne Norderstedt 3.978 Wohnungen von 42.661, also 9,33 % des Wohnbestandes ausgewertet.

Der Wohnungsbestand zeigt, dass kostengünstiger Wohnraum bewohnt wird. Allerdings lassen sich die Mietpreisentwicklungen nach einem Auszug nicht prognostizieren. Aus diesem Grund wird die Bestandsanalyse regelmäßig erneuert.

 

Zusammenfassende Bewertung:

 

Der geschätzten Zahl der Leistungsempfänger-Haushalte von 8700 steht die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen von 6482 gegenüber.[4]

Während es weniger öffentlich geförderte Wohnungen geben wird – die Prognose liegt bis zum Jahr 2014 bei dann nur noch 5777– ist mit einen Anstieg der Bedarfshaushalte alleine durch den demographische Faktor gekoppelt mit einen zu erwartenden sinkenden Rentenniveau zu rechnen. Ferner wird die Anzahl der Personen mit niedrigem Einkommen und damit mit einem Bedarf an kostengünstigem Wohnraum steigen, wenn die derzeitige Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt durchschlägt.

 

Kommunale Einflussmöglichkeiten:

 

Die Gemeinden können durch ihre Wohnungsmarktplanungen im Hinblick auf die Schaffung von Wohnungsbauflächen sowie die Entwicklung von kommunalen Wohnungsmarktkonzepten auf das Geschehen Einfluss nehmen.

 

Wohnraumsuchende mit niedrigen Einkommen haben in den Kommunen mit sozialem Wohnungsbau die Möglichkeit, sich bei der Gemeinde als wohnungssuchend zu melden. Die Gemeinden haben dann ein Vorschlagsrecht für frei werdende Wohnungen.

Im Rahmen der kommunalen Begleitmaßnahmen wird die Beratungsstelle für Wohnungsnotlagen des Diakonischen Werkes NMS gefördert. Beratungen werden in Bad Segeberg, Wahlstedt und Kaltenkirchen angeboten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bezüglich der Mieten ein Verhandlungsspielraum besteht.

 

Ein zunehmendes Augenmerk der Politik sollte auch im Bereich der steigenden Energiepreise liegen. Der Anstieg der Energiekosten wird für die nächsten Jahre auf 100 % prognostiziert, so dass allein aus diesem Grund mehr Menschen auf staatliche Leistungen angewiesen sein werden. Wünschenswert sind weitere Anstrengungen in den Bereichen Wärmedämmung, Heiztechnik und erneuerbare Energien.



[1] 31.12.2007, Quelle: Statistikamt Nord

[2] IfS – Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH (2005), im Auftrag des Innenministeriums  des Landes Schleswig Holstein Download

[3] Quelle: Investitionsbank Schleswig- Holstein

[4] Es liegen allerdings keine Zahlen von nicht öffentlich geförderten Wohnungen zu kostengünstigen Mieten vor.

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