Bericht der Verwaltung - DrS/2009/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnraumanalyse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Kerder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
12.02.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anfrage
aus dem Sozialausschuss: „Steht jetzt und in Zukunft insbesondere für
Geringverdiener ausreichend kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung?“
Der Kreis
Segeberg hat bezüglich der Schaffung von kostengünstigem Wohnraum kaum
Einflussmöglichkeiten, da öffentliche Wohnraumförderung nicht durch den Kreis
erfolgt. Durch Zusammenarbeit zwischen der ARGE und den Fachbereichen Jugend,
Familie, Soziales und Kultur sowie Umwelt, Planen und Bauen konnte folgende
Informationen ermittelt werden:
Beim FD
Räumliche Planung und Entwicklung liegen Bestandsdaten über den
Wohnungsmarkt in den Gemeinden vor zur:
§
Gesamtzahl
der Wohnungen (116.958[1])
- darunter
Wohnungen in Ein- u. Zweifamilienhäusern (68.5531)
§
Wohnungen
nach Zahl der Räume
§
Einwohnerzahl
(258.3361)
§
Belegungsdichte
der Wohnungen.
Hierbei
handelt es sich vorrangig um Daten, die quantitative Aspekte des
Wohnungsmarktes abbilden. Daten, die auch qualitative Aspekte abbilden (z.B.
eigengenutzte oder Mietwohnungen, Alter/Ausstattung/Zustand der Wohnungen,
Mietpreisniveau etc.) liegen hier nicht vor. Prognosedaten liegen auf
Kreisebene vor zur Entwicklung der Bevölkerung einschl. der unterschiedlichen
Altersgruppen, der Haushalte, der Erwerbspersonen und des
Wohnungsneubaubedarfs.
Planerischen
Einfluss auf den Wohnungsmarkt hat insbesondere die jeweilige Standortgemeinde
über ihre Stadtentwicklungsplanung und die Bauleitplanung. Nach den
landesplanerischen Vorgaben (Landesraumordnungsplan, künftig
Landesentwicklungsplan) ist es insbesondere Aufgabe der sog. Zentralen Orte
(Norderstedt, Bad Segeberg/Wahlstedt, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt,
Bornhöved/Trappenkamp, Leezen, Nahe/Itzstedt) aber auch der weiteren Gemeinden
auf der Siedlungsachse Hamburg-Kaltenkirchen (H-U, Ellerau, Kisdorf), die
Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs sicherzustellen und über den örtlichen
Bedarf hinaus Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Die übrigen Gemeinden
sind in Ihrer wohnbaulichen Entwicklung beschränkt auf den örtlichen Bedarf.
Gleichwohl
ist es Aufgabe aller Gemeinden, für die Weiterentwicklung ihres
Wohnungsbestandes insbesondere auch qualitative Aspekte zu berücksichtigen, wie
z.B. den Wohnungsbedarf unterschiedlicher Alters- und Einkommensgruppen oder
die Lage und Beschaffenheit der Wohnungen. Hierfür können sog. kommunale
Wohnungsmarktkonzepte (WMK) eine wichtige Hilfestellung leisten. Sie sind
wichtiger Bestandteil einer integrierten und nachhaltigen
Stadtentwicklungsplanung. WMK sollen ein Bild des aktuellen und künftigen
Wohnungsmarktes einer Kommune einschl. seiner Verflechtungen mit dem Umland
aufzeigen und Strategie- und Handlungsempfehlungen zu Rückbau, Neubau,
Bestandsentwicklung und der sozialen Wohnraumversorgung entwickeln. Hierfür
stellt das Innenministerium S-H in Zusammenarbeit mit dem Institut für
Stadtforschung und Strukturpolitik Berlin (IFS) eine umfangreiche Arbeitshilfe
zur Verfügung.
WMK als
Bestandteil integrierter Stadtentwicklungskonzepte werden aktuell in
Norderstedt und in Kürze auch in Bad Segeberg erarbeitet.
Aus der „Wohnungsmarktprognose
für Schleswig-Holstein bis 2020“[2]
liegen für den Kreis Segeberg folgende Daten vor:
Ø
Zahl
der Haushalte 2003-2020:
+12911 (= +11,4 %)
Ø
Stärkste
Zuwächse in den Altersgruppen:
ð
45-60
Jahre – alle Haushaltsgrößten betreffend
ð
>60
Jahre – hier vor allem 1-2 Personenhaushalte
Ø
Neubaubedarf
2004-2020:
ð
17500
= 16 % des Gesamtbestands (= zweithöchster Wert in SH)
davon in Mehrfamilienhäuser 7600; in 1-2 Familienhäuser 9900
ð
regionale
Neubaubedarfe:
Bad Segeberg 7 %; Norderstedt 11%; Kaltenkirchen 23 %;
Ø
Sozialmitwohnungen:
ð
Anteil
Sozialmietwohnungen am Gesamtwohnungsbestand:
2004: 6,2 %;
2014: 5,1 %
ð
Entwicklung
2000-2004: -10 %; 2004-2014: -19 %
absolut: 2000: 7917; 2004: 7125; 2007: 6984[3]; 2014: 5777
ð
regionale
Entwicklung 2004-2014:
Norderstedt -22 %; Kaltenkirchen –40 %; Bad Segeberg -6 %;
Wahlstedt -2 %;
Ø
Geförderte
Mietwohnungen 2000-2004:
898 (= 3,5/1000 Einw.; SH 1,7/1000)
Aus dem FD
Soziale Sicherung sowie den Auswertungen der ARGE ergeben sich
folgende Datengrundlagen:
Zum Stichtag
31.12.2007 gab es im Kreis Segeberg 16.366 Leistungsempfänger nach dem SGB II
bzw. 7.386 Bedarfsgemeinschaften, 1.845 Leistungsempfänger nach dem SGB XII
(III. und IV. Kapitel, außerhalb von Einrichtungen) sowie ca. 450 Fälle aus dem
Bereich Eingliederungshilfe für Behinderte. Zu berücksichtigen ist bei den SGB
XII Empfängern und der Eingliederungshilfe, dass es auch hier
Bedarfsgemeinschaften gibt – so dass die Zahl der Haushalte, die Leistungen
empfangen, auf 8.700 Haushalte schätzt wird.
Es gab 2.592
Wohngeldempfänger, die aufgrund des Wohngeldbezuges nicht auf weitere
Transferleistungen angewiesen sind und somit ihren Lebensunterhalt decken
können. Durch die Wohngeldnovelle wurde das Wohngeld zum 01.01.2009 erhöht, so
dass die Zahl der Wohngeldempfänger ansteigen wird.
Das Leistungszentrum Segeberg betreute zum Ende des dritten
Quartals 2008 insgesamt 7.689 Bedarfsgemeinschaften (BG). Hiervon hatten 7.374
einen Anspruch auf Leistungen für Unterkunft (Quelle: Kreisreport September
2008).
Differenziert man diese BG nach ihrer Größe, stellt man
fest, dass nahezu die Hälfte 1-Personen-BG sind. Der Bedarf an Wohnraum für
diesen Personenkreis ist gekennzeichnet durch die Wohnungsgröße von ca. 50 qm.
Der Anteil der 1-Personen-BG an allen BG liegt seit Gründung des
Leistungszentrums bei ca. 50%.
Der Anteil der Alleinerziehenden an allen BG liegt bei
annähernd 25%. Auch hier ist ein Bedarf an kostengünstigem Wohnraum gegeben.
Betrachtet man die BG unter finanziellen Aspekten, stellt
man fest, dass ca. 35% einen Anspruch auf Leistungen für Unterkunft zwischen
100,- € und 300,- € haben, annähernd 55% einen Anspruch zwischen 300,- € und
600,- € (Quelle: Kreisreport September 2008).
Unter regionalen Aspekten betrachtet stellt man fest, dass
knapp ¾ der BG mit Anspruch auf Leistungen für Unterkunft in den Städten Bad
Bramstedt (8%), Bad Segeberg (12%), Henstedt-Ulzburg (7%), Kaltenkirchen (11%),
Norderstedt (27%) und Wahlstedt (7%) wohnen.
Im Rahmen
der Überprüfung der Mietobergrenzen für Transferleistungsbezieher wurden für
den Bereich Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Wahlstedt, Kaltenkirchen,
Henstedt-Ulzburg, Trappenkamp und Bornhöved ohne Norderstedt 3.978 Wohnungen
von 42.661, also 9,33 % des Wohnbestandes ausgewertet.
Der
Wohnungsbestand zeigt, dass kostengünstiger Wohnraum bewohnt wird. Allerdings
lassen sich die Mietpreisentwicklungen nach einem Auszug nicht prognostizieren.
Aus diesem Grund wird die Bestandsanalyse regelmäßig erneuert.
Zusammenfassende
Bewertung:
Der geschätzten
Zahl der Leistungsempfänger-Haushalte von 8700 steht die Zahl der öffentlich
geförderten Wohnungen von 6482 gegenüber.[4]
Während es
weniger öffentlich geförderte Wohnungen geben wird – die Prognose liegt bis zum
Jahr 2014 bei dann nur noch 5777– ist mit einen Anstieg der Bedarfshaushalte
alleine durch den demographische Faktor gekoppelt mit einen zu erwartenden
sinkenden Rentenniveau zu rechnen. Ferner wird die Anzahl der Personen mit
niedrigem Einkommen und damit mit einem Bedarf an kostengünstigem Wohnraum
steigen, wenn die derzeitige Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt durchschlägt.
Kommunale
Einflussmöglichkeiten:
Die
Gemeinden können durch ihre Wohnungsmarktplanungen im Hinblick auf die
Schaffung von Wohnungsbauflächen sowie die Entwicklung von kommunalen
Wohnungsmarktkonzepten auf das Geschehen Einfluss nehmen.
Wohnraumsuchende
mit niedrigen Einkommen haben in den Kommunen mit sozialem Wohnungsbau die
Möglichkeit, sich bei der Gemeinde als wohnungssuchend zu melden. Die Gemeinden
haben dann ein Vorschlagsrecht für frei werdende Wohnungen.
Im Rahmen
der kommunalen Begleitmaßnahmen wird die Beratungsstelle für Wohnungsnotlagen
des Diakonischen Werkes NMS gefördert. Beratungen werden in Bad Segeberg,
Wahlstedt und Kaltenkirchen angeboten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass
bezüglich der Mieten ein Verhandlungsspielraum besteht.
Ein
zunehmendes Augenmerk der Politik sollte auch im Bereich der steigenden
Energiepreise liegen. Der Anstieg der Energiekosten wird für die nächsten Jahre
auf 100 % prognostiziert, so dass allein aus diesem Grund mehr Menschen auf
staatliche Leistungen angewiesen sein werden. Wünschenswert sind weitere
Anstrengungen in den Bereichen Wärmedämmung, Heiztechnik und erneuerbare
Energien.
[1] 31.12.2007, Quelle: Statistikamt Nord
[2] IfS – Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH (2005), im Auftrag des Innenministeriums des Landes Schleswig Holstein Download
[3] Quelle: Investitionsbank Schleswig- Holstein
[4] Es liegen allerdings keine Zahlen von nicht öffentlich geförderten Wohnungen zu kostengünstigen Mieten vor.
