Drucksache - DrS/2008/120
Grunddaten
- Betreff:
-
Personal Fachdienst Sozialpädagogische Hilfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Personalrat; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Verfasser 1:
- Herr Schneider; Fachdienstleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
09.12.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
11.12.2008
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den
letzten Jahren ist die Sicherstellung von Kinderschutz zum Schwerpunkt der
Aufgaben behördlicher Jugendhilfe geworden. Ursächlich dafür sind die veränderte
gesellschaftliche Wertigkeit von Kinderschutz, die damit zusammenhängenden
rechtlichen Veränderungen und die mediale Aufmerksamkeit.
Darüber
hinaus sind folgende rechtliche Änderungen in 2008 eingetreten oder werden in
2009 eintreten:
1.
das
Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und
Jugendlichen in Schleswig-Holstein vom 01.04.2008,
2.
das
Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des
Kindeswohls vom 11.07.2008,
3.
das
Gesetz in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird zum 01.09.2009
in Kraft treten.
Von
Bedeutung sind ferner:
4.
die
Einführung des vorrangigen Jugendstrafverfahrens,
5.
die
Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 01.04.2008,
hier: § 7 a Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder.
Folgen der
rechtlichen Veränderungen:
Zu 1.:
Der
Abschluss von ca. 180 Vereinbarungen mit Dienstleistern der Jugendhilfe nach
§ 8 a KJHG und § 9 des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung
des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein zieht eine
Zunahme an Mitteilungen in Kinderschutzangelegenheiten und Abklärungsbedarfe in
Einzelfällen nach sich.
Zu 2.:
Die
Familiengerichte sollen frühzeitiger und umfänglicher auf die Erziehung der
Eltern einwirken. Auch falls keine Beschlüsse seitens des Familiengerichtes
getroffen werden, muss ein Prüfverfahren seitens des Kreisjugendamtes zu Beginn
des Verfahrens und nach einer vom Gericht festgelegten Frist stattfinden. Der
Fachdienst muss frühzeitiger und zahlreicher auf gerichtliche Vorgaben
reagieren. Das Jugendamt soll an der Entscheidungsfindung immer beteiligt und
gehört werden. Damit verbunden ist die Forderung nach einem umfassenderen
Beratungsangebot im Einzelfall.
Zu 3.:
Das Gesetz
in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit schafft das Institut des
Umgangspflegers, eine neue Aufgabe für den Fachdienst.
Zu 4.:
Die
Jugendstrafverfahren bei Mehrfachtäterschaft werden zeitlich gestrafft, eine
Kommunikation zwischen den Beteiligten bereits im Vorfeld und im Zusammenhang
der Verfahren ist nunmehr standardisiert vorgegeben.
Zu 5.:
Alle Eltern
minderjähriger Kinder erhalten seitens des Landesamtes für Soziale Dienste - gegebenenfalls mehrfach - eine Aufforderung, die Teilnahme an
den Früherkennungsuntersuchungen zu belegen. Falls dies nicht erfolgt ist, wendet sich das
Kreisgesundheitsamt ebenfalls an die Eltern. Falls die Eltern immer noch nicht
die Teilnahme belegt haben, so ist der Fachdienst verpflichtet, zu prüfen, ob
eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies führt zu ca. 20 zusätzlichen
standardisierten Prüfungen und Hausbesuchen monatlich.
Zusammenfassung:
Die Zahlen
im Bereich der Jugendgerichtshilfe sind in den letzten fünf Jahren um ca.
200 % gestiegen. Die Fälle in der Familiengerichtshilfe sind seit den
letzten vier Jahren leicht ansteigend. Die o.g. rechtlichen Änderungen führen
zu zusätzlichen Fallsteigerungen. Seit der Stellenbemessung in 2003 ist im
Bereich der Beratungen und Betreuungen ein Plus von 45 % und im Bereich
der Hilfen zur Erziehung von 24 % an Fällen zu verzeichnen.
Je
intensiver trotz der Fallsteigerungen die Bedarfsfeststellung im Einzelfall
durch den Fachdienst erfolgen kann, desto eher steigt die Wahrscheinlichkeit,
eine geeignete Hilfe zu finden bzw. infolge einer frühen Unterstützung eine
Hilfe zur Erziehung zu verkürzen oder zu umgehen.
Die
Fallentwicklung und die aktuellen Veränderungen des Arbeitsfeldes behördlicher
Jugendhilfe infolge rechtlicher Änderungen beim Kinderschutz begründen aus
Sicht der Verwaltung den zusätzlichen Bedarf von einer 0,5-Stelle im
Allgemeinen Sozialen Dienst.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
|
Nein |
X |
Ja: |
Es fallen
jährlich 20.400,- EURO Personalkosten zusätzlich an, in 2009 sind dies jedoch
15.300,- EURO, da eine Einstellung nicht vor April 2009 erfolgen würde.
|
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
|
Mittelbereitstellung |
|
|
Teilplan: |
|
|
In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
|
In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe
von |
|
Euro |
|
(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
|
