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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Personal im Fachdienst 51.33 – Sozialpädagogische Hilfen – wird ab 2009 um eine 0,5-Stelle EG 9 erhöht.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den letzten Jahren ist die Sicherstellung von Kinderschutz zum Schwerpunkt der Aufgaben behördlicher Jugendhilfe geworden. Ursächlich dafür sind die veränderte gesellschaftliche Wertigkeit von Kinderschutz, die damit zusammenhängenden rechtlichen Veränderungen und die mediale Aufmerksamkeit.

 

Darüber hinaus sind folgende rechtliche Änderungen in 2008 eingetreten oder werden in 2009 eintreten:

 

1.      das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein vom 01.04.2008,

2.      das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 11.07.2008,

3.      das Gesetz in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird zum 01.09.2009 in Kraft treten.

 

Von Bedeutung sind ferner:

4.      die Einführung des vorrangigen Jugendstrafverfahrens,

5.      die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 01.04.2008, hier: § 7 a Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder.

 

Folgen der rechtlichen Veränderungen:

 

Zu 1.:

Der Abschluss von ca. 180 Vereinbarungen mit Dienstleistern der Jugendhilfe nach § 8 a KJHG und § 9 des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein zieht eine Zunahme an Mitteilungen in Kinderschutzangelegenheiten und Abklärungsbedarfe in Einzelfällen nach sich.

 

Zu 2.:

Die Familiengerichte sollen frühzeitiger und umfänglicher auf die Erziehung der Eltern einwirken. Auch falls keine Beschlüsse seitens des Familiengerichtes getroffen werden, muss ein Prüfverfahren seitens des Kreisjugendamtes zu Beginn des Verfahrens und nach einer vom Gericht festgelegten Frist stattfinden. Der Fachdienst muss frühzeitiger und zahlreicher auf gerichtliche Vorgaben reagieren. Das Jugendamt soll an der Entscheidungsfindung immer beteiligt und gehört werden. Damit verbunden ist die Forderung nach einem umfassenderen Beratungsangebot im Einzelfall.

 

Zu 3.:

Das Gesetz in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit schafft das Institut des Umgangspflegers, eine neue Aufgabe für den Fachdienst.

 

Zu 4.:

Die Jugendstrafverfahren bei Mehrfachtäterschaft werden zeitlich gestrafft, eine Kommunikation zwischen den Beteiligten bereits im Vorfeld und im Zusammenhang der Verfahren ist nunmehr standardisiert vorgegeben.

 

Zu 5.:

Alle Eltern minderjähriger Kinder erhalten seitens des Landesamtes für Soziale Dienste  - gegebenenfalls mehrfach  - eine Aufforderung, die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen zu belegen.  Falls dies nicht erfolgt ist, wendet sich das Kreisgesundheitsamt ebenfalls an die Eltern. Falls die Eltern immer noch nicht die Teilnahme belegt haben, so ist der Fachdienst verpflichtet, zu prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies führt zu ca. 20 zusätzlichen standardisierten Prüfungen und Hausbesuchen monatlich.

 

Zusammenfassung:

Die Zahlen im Bereich der Jugendgerichtshilfe sind in den letzten fünf Jahren um ca. 200 % gestiegen. Die Fälle in der Familiengerichtshilfe sind seit den letzten vier Jahren leicht ansteigend. Die o.g. rechtlichen Änderungen führen zu zusätzlichen Fallsteigerungen. Seit der Stellenbemessung in 2003 ist im Bereich der Beratungen und Betreuungen ein Plus von 45 % und im Bereich der Hilfen zur Erziehung von 24 % an Fällen zu verzeichnen.

Je intensiver trotz der Fallsteigerungen die Bedarfsfeststellung im Einzelfall durch den Fachdienst erfolgen kann, desto eher steigt die Wahrscheinlichkeit, eine geeignete Hilfe zu finden bzw. infolge einer frühen Unterstützung eine Hilfe zur Erziehung zu verkürzen oder zu umgehen.

Die Fallentwicklung und die aktuellen Veränderungen des Arbeitsfeldes behördlicher Jugendhilfe infolge rechtlicher Änderungen beim Kinderschutz begründen aus Sicht der Verwaltung den zusätzlichen Bedarf von einer 0,5-Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Es fallen jährlich 20.400,- EURO Personalkosten zusätzlich an, in 2009 sind dies jedoch 15.300,- EURO, da eine Einstellung nicht vor April 2009 erfolgen würde.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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