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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die beigefügten Anträge der Frauenfachberatungsstellen in der beantragten Höhe zu bewilligen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Budget für das Konto „Zuschuss zur Förderung der Gleichstellungsarbeit“ betrug im Jahr 2008 50.000,00 €. Es existieren die Richtlinien „Grundsätze zur Förderung der Unterstützung und Beratung von Frauen“ zur Vergabe der Mittel, nach denen die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Segeberg im Rahmen des Budgets die Anträge bewilligen kann.

 

Die Anträge für 2009 sind bei der Gleichstellungsbeauftragten form- und fristgemäß eingegangen.

 

Die beantragten Summen lauten wie folgt:

a) Frauenzimmer                                                                         21.339,00 €

b) Frauenberatungsstelle und Notruf Norderstedt                 21.339,00 €

c) Frauentreffpunkt Kaltenkirchen                                      21.339,00 €

                                                                                                64.017,00

 

Der von der Verwaltung im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung für das Jahr 2009 vorgeschlagene Budgetansatz in Höhe von 52.500,00  € für die Arbeit der Frauenfachberatungsstellen im Kreis Segeberg würde bei der Bewilligung der Anträge um 11.600,00 € (aufgerundet) überschritten.

 

Die Begründungen der Frauenfachberatungsstellen für die erhöhten Anträge fügen wir zusammen mit den Anträgen sowie eine numerische Übersicht in der Anlage bei.

 

Im Wesentlichen beziehen sich die Begründungen für die Erhöhungen bei

 

  1. der Frauenberatungsstelle und Notruf Norderstedt und dem Frauentreffpunkt Kaltenkirchen auf die angemessene Sachausstattung durch die Zusammenlegung der zwei Beratungsstellen und erhöhte Personalkosten.
  2. dem Frauenzimmer e. V. Bad Segeberg auf die Stundenerhöhung in der Beratungsarbeit von 21,5 Stunden auf 27,5 Stunden/Woche.

 

In der Anlage befindet sich eine Aufstellung über die Entwicklung des Zuschusses des Kreises für die Jahre 1998 – 2008.

 

Das Dilemma der Frauenfachberatungsstellen liegt in der Kürzung der Zuschüsse des Kreises Segeberg aus dem Jahre 2004 in Höhe von 11.400,00 € bei gleich bleibenden Ansprüchen des Landes Schleswig-Holstein an die quantitative und qualifizierte Ausstattung einer Fachberatungsstelle.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Das Budget muss bei Bewilligung der Anträge um 11.600,00 € erhöht werden.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 1113, Personalrat/Gleichstellung, Konto 53176 Zuschuss zur Förderung der

 

Gleichstellung

 

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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