Drucksache - DrS/2008/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg - Schuljahr 2008/09
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Vorberatung
|
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25.11.2008
| |||
●
Bereit
|
|
Hauptausschuss
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Vorberatung
|
|
●
Bereit
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der
Kreistag beschließt:
1. Dem
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr 2008/09 – in der Fassung
des
Entwurfs vom Oktober 2008
wird zugestimmt.
2. Die
Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf
der
Basis dieses Planes
abzugeben.
3. Der
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg ist jährlich fortzuschreiben.
4. Die
Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen am Text des Planes und
erläuternde Ergänzungen
vorzunehmen.
5. Der
Kreis Segeberg weist auf das nicht ausgewogene Schulangebot in den
Planungsräumen
1 und 2 hin und er bittet
das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-
Holstein, bei der
Genehmigung weiterer Schulartänderungen auf ein ausgewogenes
Schulangebot hinzuwirken.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Inkrafttreten des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein (SchulG) vom 24. Januar
2007 sind die Kreise nach § 51 SchulG verpflichtet, zur Sicherung eines
gleichmäßigen wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots unter
Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung eine Schulentwicklung für ihren
Zuständigkeitsbereich aufzustellen und fortzuschreiben. Die Schulentwicklungsplanung
ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen. Diesem
gesetzlichen Auftrag folgend ist der vorliegende Schulentwicklungsplan (SEP)
für den Kreis Segeberg als Einstieg in die kreisweite Schulentwicklung erstellt
worden. Er gilt für das Schuljahr 2008/09 und er wird jährlich fortgeschrieben.
Der SEP
hat vier Planungsräume zum Inhalt, deren Umfang und Inhalt auf Seite 4 des
Plans dargestellt ist. In den jeweiligen Planungsräumen sind Prognosen zur
Entwicklung der Schülerzahlen und sich daraus möglicherweise ergebende
Konsequenzen an den Grundschulen, den Regional- und Gemeinschaftsschulen sowie
zu den Gymnasien abgebildet. Der Prognosezeitraum umfasst die Schuljahre bis
2025/26.
Zum
Planungsraum 1:
a)
Grundschulen
Die Zahl der Grundschüler wird sich bis zum
Ende des Prognosezeitraums von derzeit rd.
3.150 Schülerinnen und Schüler auf rd.
2.050 Schülerinnen und Schüler reduziert haben. Dies
bedeutet einen Rückgang um rd. 34%. Ein
besonderes Augenmerk muss auf folgende
Grundschulen gelegt werden:
GS Sarau/Glasau
Hier ist die tatsächliche Schülerzahl mit
42 bereits deutlich unter der Mindestzahl für Grund-
schulen
(80) gelegen und als Konsequenz daraus ist zum Schuljahr 2008/09 unter Aufgabe
der
Eigenständigkeit dieser Schule eine organisatorische Verbindung mit der Grund-
und Hauptschule (zukünftig Gemeinschaftsschule) Ahrensbök eingegangen worden. Der
Schulstandort Glasau besteht zunächst noch fort.
GS
Warderfelde, Rohlstorf/Quaal
Die
Schülerzahl an dieser Schule wird sich bis zum Ende des Prognosezeitraums
ebenfalls deutlich unter die Mindestzahl von 80 entwickelt haben. Ab dem
Schuljahr 2016/17 wird sich hier die Frage nach Aufgabe der Eigenständigkeit
und Eingehen einer organisatorischen Verbindung mit einer anderen Schule
stellen müssen.
GS
Neuengörs / GS Fahrenkrug
Die
Ausführungen zur GS Warderfelde gelten hier gleichermaßen.
b)
Regional- und Gemeinschaftsschulen
Bei den weiterführenden Schulen soll auch
im ländlichen Raum ein Bildungsangebot mit mög-
lichst allen Schulabschlüssen
bereitgestellt werden. Dazu hat das neue Schulgesetz die Re-
gionalschule und die Gemeinschaftsschule
definiert. Hauptschulen und Realschulen werden
als diese Schularten nur noch bis zum Ende
des Schuljahres 2009/10 bestehen und spätes-
tens zum Schuljahr 2010/11 zur neuen
Schulart „Regionalschule“ zusammengeführt.
Im Planungsraum 1 haben alle
bisherigen Haupt- und Realschulen zum Schuljahr 2008/09
eine Schulartänderung erfahren. Zu
Gemeinschaftsschulen wurden:
Haupt- und
Realschule Bornhöved
Haupt- und
Realschule Wahlstedt
Haupt- und
Realschule im SZ Bad Segeberg
Realschule
Seminarweg in Bad Segeberg
Die Anträge der HS Leezen auf Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule und der HS Rickling
auf Einrichtung einer Regionalschule wurden
wegen nicht Erreichens der Mindestanmelde-
zahlen negativ beschieden.
c)
Gymnasien
Die beiden Gymnasien in Bad Segeberg sind
aus der Sicht des Kreises in ihrem Bestand
nicht gefährdet. Die prognostizierten
Schülerzahlen lassen an beiden Schulen einen Fortbe-
stand in mindestens Vierzügigkeit erkennen.
Zum
Planungsraum 2:
a)
Grundschulen
Hier wird sich die Schülerzahl an den
Grundschulen bis zum Ende des Prognosezeitraums
um etwa 42% reduzieren. Die Schülerzahl
wird von derzeit 1.535 auf rd. 890 absinken. Dazu
folgende Einzelbemerkungen:
GS Groß Kummerfeld
Die Schülerzahl wird sich hier bis zum
Schuljahr 2015/16 soweit reduziert haben, dass sie
unter die Mindestzahl von 80 sinkt. Wenn
derzeit akut noch kein Handlungsbedarf besteht, so
muss doch ab dem Schuljahr 2015/16 die
Frage nach dem Fortbestand der Eigenständigkeit
gestellt werden. Eine organisatorische
Verbindung mit der Grundschule Boostedt wäre denk-
bar.
GS Wiemersdorf
Auch hier zeichnet sich eine vergleichbare
Entwicklung wie bei der GS Groß Kummerfeld ab.
Mittelfristig stellt sich die Frage nach
Aufgabe der Selbständigkeit und Eingehen einer organi-
satorischen Verbindung zu einer
Nachbarschule.
b)
Regional- und Gemeinschaftsschulen
Im Planungsraum 2 ist zum Schuljahr 2008/09
die Hauptschule Boostedt in Verbindung mit
der Grundschule Boostedt zur „Grund-
und Gemeinschaftsschule der Gemeinde Boostedt in
Boostedt“ eingerichtet worden. Sie
steht in der Trägerschaft der Gemeinde Boostedt.
Für die Hauptschule Bad Bramstedt und die
Realschule Bad Bramstedt liegt inzwischen ein
Antrag auf Zusammenführung und Einrichtung
zur Gemeinschaftsschule zum Schuljahr
2009/10 vor.
Anzumerken ist, dass mit Genehmigung der
Gemeinschaftsschule Bad Bramstedt im gesam-
ten Planungsraum 2 keine
Regionalschule zur Verfügung stehen würde.
c)
Gymnasien
Das Gymnasium in Bad Bramstedt ist in
seinem Bestand nicht gefährdet. Es bleibt zu beob-
achten, wie sich dort zukünftig die
Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Gemeinschafts-
schulen in Bad Bramstedt und Kellinghusen
sowie der Privatschule in Hitzhusen entwickeln
werden.
Zum
Planungsraum 3:
a)
Grundschulen
Wie auch in den vorgenannten Planungsräumen
wird sich im Planungsraum 3 die Schülerzahl
im Vergleich zu heute um rd. 1.550 (38,10%)
deutlich reduzieren und dies wird sich bei den
Grundschulen merklich auswirken:
GS Hartenholm
Hier wird die Schülerzahl bereits ab dem
Schuljahr 2012/13 erstmals deutlich unter 80 sinken
und dieser Rückgang wird sich in den
Folgejahren kontinuierlich fortsetzen. Der Schulträger
hat sich dieser Entwicklung bereits
gestellt und er wird entsprechend handeln, in dem die or-
ganisatorische Verbindung zur Grundschule
Schmalfeld-Hasenmoor eingegangen wird. Da-
durch wird der Schulstandort Hartenholm
eventuell bis zum Ende des Prognosezeitraums
gehalten werden können.
GS Struvenhütten / GS Sievershütten / GS
Oering
Alle drei Grundschulen sind für sich
betrachtet in der Eigenständigkeit schon jetzt bzw. in rela-
tiv kurzer Zeit gefährdet. Hier stellt sich
der akute Bedarf nach organisatorischer Verbindung
und pädagogisch sinnvoller
Standortbestimmung.
GS Wakendorf II
Auch hier liegt die Schülerzahl heute schon
unter der Mindestgröße und der Schulträger ist
aufgefordert, handlungsaktiv zu werden. Der
SEP macht Aussagen zu möglichen organisato-
rischen Verbindungen.
GS Alveslohe
Vorgesagtes gilt hier gleichermaßen.
b)
Regional- und Gemeinschaftsschulen
Im Planungsraum 3 sind die Hauptschulen
Sülfeld und Nahe bereits zum Schuljahr 2007/08
zur „Gemeinschaftsschule mit
Grundschulteil im Amt Itzstedt“ umgewandelt worden. Die
Schule wird als offene Ganztagsschule
geführt und die beiden Schulstandorte Sülfeld und
Nahe bestehen fort. Die Grund-, Haupt-
und Realschule Kisdorf ist mit Beginn des Schul-
jahres 2008/09 Gemeinschaftsschule mit
Grundschulteil. Auch sie wird als offene Ganztags-
schule betrieben.
In Kaltenkirchen haben sich die Stadt und
der Schulverband auf eine gemeinsame Vorge-
hensweise hinsichtlich der Umgestaltung der
dortigen Schullandschaft verständigt. Beschlüs-
se der Gremien sind dazu inzwischen
ergangen. Danach werden zum Schuljahr 2009/10
·
die
Ralschule am Marschweg vierzügige Gemeinschaftsschule
·
die
Dietrich-Bonhoeffer-Schule (Realschule) Regionalschule
·
die
HS am Lakweg und die HS Geschwister-Scholl-Schule Regionalschule
Alle Schulen sind als offene Ganztagsschule
konzipiert.
Auch in Henstedt-Ulzburg liegen zur
Schulenwicklungsplanung Beschlüsse der dortigen Gre-
mien vor. Danach soll die Realschule Rhen
zur Gemeinschaftsschule (evtl. mit gymnasialer
Oberstufe) werden. Diese
Gemeinschaftsschule soll als offene Ganztagsschule geführt wer-
den. Darüber hinaus ist vorgesehen, die
Grund- und Hauptschule am Beckersberg unter Ein-
beziehung der Realschule im Schulzentrum ebenfalls
zur Gemeinschaftsschule mit gymnasia-
ler Oberstufe einzurichten.
c)
Gymnasien
Die beiden Gymnasien in Kaltenkirchen und
Henstedt-Ulzburg sind in ihrem Bestand nicht
gefährdet. An beiden Schulen dürfte bis zum
Ende des Berichtszeitraums die Vierzügigkeit
fort bestehen. Ob und in welchem Umfang
sich die Einrichtung gymnasialer Oberstufen an
den Gemeinschaftsschulen in
Henstedt-Ulzburg auf die Schülerzahl des Alstergymnasiums
auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Zum
Planungsraum 4:
a)
Grundschulen
Die Prognose hinsichtlich der Schülerzahlen
im Grundschulbereich zeigt auf, dass auch in
diesem Planungsraum mit rd. 34% ein
deutlicher Rückgang zu verzeichnen sein wird. Dieser
Rückgang lässt im Vergleich zu anderen
Grundschulen in den vorgenannten Planungsräumen
allerdings keine akute oder mittelfristige
Bestandsgefährdung für die Grundschulen in Norder-
stedt erkennen. Lediglich die Grundschulen
Glashütte und Glashütte-Süd sollten zum Ende
des Prognosezeitraums hinsichtlich der
Entwicklung der Schülerzahlen etwas genauer be-
trachtet werden, denn an diesen Schulen
könnte sich die Schülerzahl jeweils auf 100 oder
auch weniger verringern.
b)
Regional- und Gemeinschaftsschulen
Im Planungsraum bestehen derzeit 3
Hauptschulen und 4 Realschulen. Die Schulentwick-
lungsplanung der Stadt Norderstedt befindet
sich noch in der politischen Willensbildung. Zum
Teil finden noch Anhörungen statt und ein
endgültiger Beschluss der Gremien bleibt abzuwar-
ten.
c)
Gymnasien
Nach dem politischen Willen der Stadt
Norderstedt sollen alle vier Gymnasien bestehen blei-
ben. Dagegen erhebt sich aus der Sicht des
Kreises auch kein Widerspruch. Allerdings muss
die Schülerzahlenentwicklung des
Liese-Meitner-Gymnasiums beobachtet werden, denn nach
der Prognose wird sich die Schülerzahl zum
Ende des Prognosezeitraums auf unter 300 re-
duziert haben. Die Schule könnte also unter
die Mindestgröße von 300 im Sekundarbereich I
fallen.
Abschließend
bleibt festzustellen, dass die Einrichtung von Gemeinschaftsschule als flächendeckend
im Kreis Segeberg bezeichnet werden kann. Regionalschulen hingegen sind aus der
Sicht des Kreises nicht in ausgewogener wohnortnaher Anzahl vorhanden.
Regionalschulen werden lediglich im Westkreis angeboten und sie sind aufgrund
der gegebenen verkehrlichen Situation bezogen auf den ÖPNV für Schülerinnen und
Schüler aus den Gebieten des Ostkreises entweder gar nicht oder nur sehr
umständlich und zeitaufwendig zu erreichen. Insofern wird hier den Vorgaben des
Schulgesetzes hinsichtlich des wohnortnahen Vorhaltens der Schulen nicht in
ausreichendem Umfang Rechnung getragen. Auf diesen Umstand sollte das
Ministerium für Bildung und Frauen bei zukünftigen Antragstellungen auf
Einrichtung von Gemeinschaftsschulen hingewiesen werden.
Die
Schulaufsicht des Kreises Segeberg hat den SEP zur Kenntnis genommen und stimmt
diesem zu.
Die
örtlichen Schulträger und die umliegenden Kreise und kreisfreien Städte haben
den SEP zur Kenntnisnahme und zur Stellungnahme erhalten. Teilweise
eingegangene Stellungnahmen sind eingearbeitet.
Der
Schulentwicklungsplan des Kreises ist jährlich fortzuschreiben und bei der
nächsten Fortschreibung um die Entwicklung der Förderzentren zu ergänzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
|
Ja: |
|
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
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Mittelbereitstellung |
|
|
Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
|
In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
|
(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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|
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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