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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

1. Dem Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr 2008/09 – in der Fassung des

    Entwurfs vom Oktober 2008 wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf der

    Basis dieses Planes abzugeben.

 

3. Der Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg ist jährlich fortzuschreiben.

 

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen am Text des Planes und

    erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.

 

5. Der Kreis Segeberg weist auf das nicht ausgewogene Schulangebot in den Planungsräumen

    1 und 2 hin und er bittet das Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-

    Holstein, bei der Genehmigung weiterer Schulartänderungen auf ein ausgewogenes

    Schulangebot hinzuwirken.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für Schleswig-Holstein (SchulG) vom 24. Januar 2007 sind die Kreise nach § 51 SchulG verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung eine Schulentwicklung für ihren Zuständigkeitsbereich aufzustellen und fortzuschreiben. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen. Diesem gesetzlichen Auftrag folgend ist der vorliegende Schulentwicklungsplan (SEP) für den Kreis Segeberg als Einstieg in die kreisweite Schulentwicklung erstellt worden. Er gilt für das Schuljahr 2008/09 und er wird jährlich fortgeschrieben.

 

Der SEP hat vier Planungsräume zum Inhalt, deren Umfang und Inhalt auf Seite 4 des Plans dargestellt ist. In den jeweiligen Planungsräumen sind Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen und sich daraus möglicherweise ergebende Konsequenzen an den Grundschulen, den Regional- und Gemeinschaftsschulen sowie zu den Gymnasien abgebildet. Der Prognosezeitraum umfasst die Schuljahre bis 2025/26.

 

Zum Planungsraum 1:

 

a) Grundschulen

   

    Die Zahl der Grundschüler wird sich bis zum Ende des Prognosezeitraums von derzeit rd.

    3.150 Schülerinnen und Schüler auf rd. 2.050 Schülerinnen und Schüler reduziert haben. Dies       

    bedeutet einen Rückgang um rd. 34%. Ein besonderes Augenmerk muss auf folgende

    Grundschulen gelegt werden:

 

    GS Sarau/Glasau

    Hier ist die tatsächliche Schülerzahl mit 42 bereits deutlich unter der Mindestzahl für Grund-

    schulen (80) gelegen und als Konsequenz daraus ist zum Schuljahr 2008/09 unter Aufgabe

    der Eigenständigkeit dieser Schule eine organisatorische Verbindung mit der Grund- und Hauptschule (zukünftig Gemeinschaftsschule) Ahrensbök eingegangen worden. Der Schulstandort Glasau besteht zunächst noch fort.

 

     GS Warderfelde, Rohlstorf/Quaal

     Die Schülerzahl an dieser Schule wird sich bis zum Ende des Prognosezeitraums ebenfalls deutlich unter die Mindestzahl von 80 entwickelt haben. Ab dem Schuljahr 2016/17 wird sich hier die Frage nach Aufgabe der Eigenständigkeit und Eingehen einer organisatorischen Verbindung mit einer anderen Schule stellen müssen.

 

     GS Neuengörs / GS Fahrenkrug

     Die Ausführungen zur GS Warderfelde gelten hier gleichermaßen.

 

    

b) Regional- und Gemeinschaftsschulen

 

    Bei den weiterführenden Schulen soll auch im ländlichen Raum ein Bildungsangebot mit mög-

    lichst allen Schulabschlüssen bereitgestellt werden. Dazu hat das neue Schulgesetz die Re-

    gionalschule und die Gemeinschaftsschule definiert. Hauptschulen und Realschulen werden

    als diese Schularten nur noch bis zum Ende des Schuljahres 2009/10 bestehen und spätes-

    tens zum Schuljahr 2010/11 zur neuen Schulart „Regionalschule“ zusammengeführt.

           

    Im Planungsraum 1 haben alle bisherigen Haupt- und Realschulen zum Schuljahr 2008/09

    eine Schulartänderung erfahren. Zu Gemeinschaftsschulen wurden:

                                    Haupt- und Realschule Bornhöved

                                    Haupt- und Realschule Wahlstedt

                                    Haupt- und Realschule im SZ Bad Segeberg

                                    Realschule Seminarweg in Bad Segeberg

 

    Die Anträge der HS Leezen auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule und der HS Rickling

    auf Einrichtung einer Regionalschule wurden wegen nicht Erreichens der Mindestanmelde-

    zahlen negativ beschieden.

 

   

c) Gymnasien

 

    Die beiden Gymnasien in Bad Segeberg sind aus der Sicht des Kreises in ihrem Bestand

    nicht gefährdet. Die prognostizierten Schülerzahlen lassen an beiden Schulen einen Fortbe-

    stand in mindestens Vierzügigkeit erkennen.

 

 

 

Zum Planungsraum 2:

 

a) Grundschulen

 

    Hier wird sich die Schülerzahl an den Grundschulen bis zum Ende des Prognosezeitraums

    um etwa 42% reduzieren. Die Schülerzahl wird von derzeit 1.535 auf rd. 890 absinken. Dazu

    folgende Einzelbemerkungen:

 

    GS Groß Kummerfeld

    Die Schülerzahl wird sich hier bis zum Schuljahr 2015/16 soweit reduziert haben, dass sie

    unter die Mindestzahl von 80 sinkt. Wenn derzeit akut noch kein Handlungsbedarf besteht, so

    muss doch ab dem Schuljahr 2015/16 die Frage nach dem Fortbestand der Eigenständigkeit

    gestellt werden. Eine organisatorische Verbindung mit der Grundschule Boostedt wäre denk-

    bar.

 

    GS Wiemersdorf

    Auch hier zeichnet sich eine vergleichbare Entwicklung wie bei der GS Groß Kummerfeld ab.

    Mittelfristig stellt sich die Frage nach Aufgabe der Selbständigkeit und Eingehen einer organi-

    satorischen Verbindung zu einer Nachbarschule.

 

b) Regional- und Gemeinschaftsschulen

 

    Im Planungsraum 2 ist zum Schuljahr 2008/09 die Hauptschule Boostedt in Verbindung mit

    der Grundschule Boostedt zur „Grund- und Gemeinschaftsschule der Gemeinde Boostedt in

    Boostedt“ eingerichtet worden. Sie steht in der Trägerschaft der Gemeinde Boostedt.

 

    Für die Hauptschule Bad Bramstedt und die Realschule Bad Bramstedt liegt inzwischen ein

    Antrag auf Zusammenführung und Einrichtung zur Gemeinschaftsschule zum Schuljahr

    2009/10 vor.

 

    Anzumerken ist, dass mit Genehmigung der Gemeinschaftsschule Bad Bramstedt im gesam-

    ten Planungsraum 2 keine Regionalschule zur Verfügung stehen würde.

 

 

c) Gymnasien

 

    Das Gymnasium in Bad Bramstedt ist in seinem Bestand nicht gefährdet. Es bleibt zu beob-

    achten, wie sich dort zukünftig die Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Gemeinschafts-

    schulen in Bad Bramstedt und Kellinghusen sowie der Privatschule in Hitzhusen entwickeln

    werden.

 

 

Zum Planungsraum 3:

 

a) Grundschulen

 

    Wie auch in den vorgenannten Planungsräumen wird sich im Planungsraum 3 die Schülerzahl

    im Vergleich zu heute um rd. 1.550 (38,10%) deutlich reduzieren und dies wird sich bei den

    Grundschulen merklich auswirken:

 

    GS Hartenholm

    Hier wird die Schülerzahl bereits ab dem Schuljahr 2012/13 erstmals deutlich unter 80 sinken

    und dieser Rückgang wird sich in den Folgejahren kontinuierlich fortsetzen. Der Schulträger

    hat sich dieser Entwicklung bereits gestellt und er wird entsprechend handeln, in dem die or-

    ganisatorische Verbindung zur Grundschule Schmalfeld-Hasenmoor eingegangen wird. Da-

    durch wird der Schulstandort Hartenholm eventuell bis zum Ende des Prognosezeitraums

    gehalten werden können.

 

    GS Struvenhütten / GS Sievershütten / GS Oering

    Alle drei Grundschulen sind für sich betrachtet in der Eigenständigkeit schon jetzt bzw. in rela-

    tiv kurzer Zeit gefährdet. Hier stellt sich der akute Bedarf nach organisatorischer Verbindung

    und pädagogisch sinnvoller Standortbestimmung.

 

    GS Wakendorf II

    Auch hier liegt die Schülerzahl heute schon unter der Mindestgröße und der Schulträger ist

    aufgefordert, handlungsaktiv zu werden. Der SEP macht Aussagen zu möglichen organisato- 

    rischen Verbindungen.

 

    GS Alveslohe

    Vorgesagtes gilt hier gleichermaßen.

 

 

b) Regional- und Gemeinschaftsschulen

 

    Im Planungsraum 3 sind die Hauptschulen Sülfeld und Nahe bereits zum Schuljahr 2007/08

    zur „Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil im Amt Itzstedt“ umgewandelt worden. Die

    Schule wird als offene Ganztagsschule geführt und die beiden Schulstandorte Sülfeld und

    Nahe bestehen fort. Die Grund-, Haupt- und Realschule Kisdorf ist mit Beginn des Schul-

    jahres 2008/09 Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil. Auch sie wird als offene Ganztags-

    schule betrieben.

 

    In Kaltenkirchen haben sich die Stadt und der Schulverband auf eine gemeinsame Vorge-

    hensweise hinsichtlich der Umgestaltung der dortigen Schullandschaft verständigt. Beschlüs-

    se der Gremien sind dazu inzwischen ergangen. Danach werden zum Schuljahr 2009/10

·         die Ralschule am Marschweg vierzügige Gemeinschaftsschule

·         die Dietrich-Bonhoeffer-Schule (Realschule) Regionalschule

·         die HS am Lakweg und die HS Geschwister-Scholl-Schule Regionalschule

 

    Alle Schulen sind als offene Ganztagsschule konzipiert.

 

    Auch in Henstedt-Ulzburg liegen zur Schulenwicklungsplanung Beschlüsse der dortigen Gre-

    mien vor. Danach soll die Realschule Rhen zur Gemeinschaftsschule (evtl. mit gymnasialer

    Oberstufe) werden. Diese Gemeinschaftsschule soll als offene Ganztagsschule geführt wer-

    den. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Grund- und Hauptschule am Beckersberg unter Ein-

    beziehung der Realschule im Schulzentrum ebenfalls zur Gemeinschaftsschule mit gymnasia-

    ler Oberstufe einzurichten.

 

 

c) Gymnasien

 

    Die beiden Gymnasien in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg sind in ihrem Bestand nicht

    gefährdet. An beiden Schulen dürfte bis zum Ende des Berichtszeitraums die Vierzügigkeit

    fort bestehen. Ob und in welchem Umfang sich die Einrichtung gymnasialer Oberstufen an

    den Gemeinschaftsschulen in Henstedt-Ulzburg auf die Schülerzahl des Alstergymnasiums

    auswirken wird, bleibt abzuwarten.

 

 

 

Zum Planungsraum 4:

 

a) Grundschulen

 

    Die Prognose hinsichtlich der Schülerzahlen im Grundschulbereich zeigt auf, dass auch in

    diesem Planungsraum mit rd. 34% ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen sein wird. Dieser

    Rückgang lässt im Vergleich zu anderen Grundschulen in den vorgenannten Planungsräumen

    allerdings keine akute oder mittelfristige Bestandsgefährdung für die Grundschulen in Norder-

    stedt erkennen. Lediglich die Grundschulen Glashütte und Glashütte-Süd sollten zum Ende

    des Prognosezeitraums hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen etwas genauer be-

    trachtet werden, denn an diesen Schulen könnte sich die Schülerzahl jeweils auf 100 oder

    auch weniger verringern.

 

b) Regional- und Gemeinschaftsschulen

 

    Im Planungsraum bestehen derzeit 3 Hauptschulen und 4 Realschulen. Die Schulentwick-

    lungsplanung der Stadt Norderstedt befindet sich noch in der politischen Willensbildung. Zum

    Teil finden noch Anhörungen statt und ein endgültiger Beschluss der Gremien bleibt abzuwar-

    ten.

   

c) Gymnasien

 

    Nach dem politischen Willen der Stadt Norderstedt sollen alle vier Gymnasien bestehen blei-

    ben. Dagegen erhebt sich aus der Sicht des Kreises auch kein Widerspruch. Allerdings muss

    die Schülerzahlenentwicklung des Liese-Meitner-Gymnasiums beobachtet werden, denn nach

    der Prognose wird sich die Schülerzahl zum Ende des Prognosezeitraums auf unter 300 re-

    duziert haben. Die Schule könnte also unter die Mindestgröße von 300 im Sekundarbereich I

    fallen.

 

 

Abschließend bleibt festzustellen, dass die Einrichtung von Gemeinschaftsschule als flächendeckend im Kreis Segeberg bezeichnet werden kann. Regionalschulen hingegen sind aus der Sicht des Kreises nicht in ausgewogener wohnortnaher Anzahl vorhanden. Regionalschulen werden lediglich im Westkreis angeboten und sie sind aufgrund der gegebenen verkehrlichen Situation bezogen auf den ÖPNV für Schülerinnen und Schüler aus den Gebieten des Ostkreises entweder gar nicht oder nur sehr umständlich und zeitaufwendig zu erreichen. Insofern wird hier den Vorgaben des Schulgesetzes hinsichtlich des wohnortnahen Vorhaltens der Schulen nicht in ausreichendem Umfang Rechnung getragen. Auf diesen Umstand sollte das Ministerium für Bildung und Frauen bei zukünftigen Antragstellungen auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen hingewiesen werden.

 

Die Schulaufsicht des Kreises Segeberg hat den SEP zur Kenntnis genommen und stimmt diesem zu.

 

Die örtlichen Schulträger und die umliegenden Kreise und kreisfreien Städte haben den SEP zur Kenntnisnahme und zur Stellungnahme erhalten. Teilweise eingegangene Stellungnahmen sind eingearbeitet.

 

Der Schulentwicklungsplan des Kreises ist jährlich fortzuschreiben und bei der nächsten Fortschreibung um die Entwicklung der Förderzentren zu ergänzen.

   

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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