Drucksache - DrS/2008/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Begleitmaßnahmen für 2009 und 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Frau Rohwer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
30.10.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
11.11.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Es wird
empfohlen, die Förderung der kommunalen Begleitmaßnahmen mit den vorgegebenen
Budgets zu beschließen. Die Förderung für das Jahr 2010 ist an die Bedingung
geknüpft, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Gründung und
Ausgestaltung der ARGE verlängert wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen des SGB II können nach §
16 Abs. 2 Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden. Dazu gehören
insbesondere:
- die Betreuung minderjähriger oder behinderter
Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
- die Schuldnerberatung
- die psychosoziale Betreuung
- die Suchtberatung
Verantwortung und
Aufgabenwahrnehmung erfolgen durch den Kreis. Nach § 7 Abs. 2 des
öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Gründung und Ausgestaltung einer
Arbeitsgemeinschaft im Kreis Segeberg werden für diese flankierenden
Dienstleistungen II – soweit möglich – lokale Netzwerke genutzt. Aufgrund der
teilweise vorliegenden multiplen Vermittlungshemmnisse der Hilfeempfängerinnen
und Hilfeempfänger ist es unerlässlich, entsprechende Beratungsangebote zur
Verfügung zu stellen, um die Arbeitsmarktnähe herzustellen und
Vermittlungsmöglichkeiten zu verbessern..
Im Rahmen eines Projektes wurden ab
August bzw. Oktober 2006 bis zum 31.12.2007 zunächst aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Schleswig-Holsteins im
Kreis Segeberg 7 Projekte im Rahmen von kommunalen Begleitmaßnahmen mit
Übernahme der Personalkosten gefördert. Aufgrund der Ergebnisse der
Projektphase wurden ab 01.01.2008 drei Projekte, zunächst befristet bis
31.01.2008 weitergeführt. Dabei wurden folgende gegenüber 2007 gekürzte Budgets
zugrunde gelegt.
Landesverein für innere Mission,
ATS, Suchtberatung |
45.000,00
€ |
Verbraucherzentrale SH, Training
der Finanzkompetenz |
45.000,00
€ |
Diakonisches Werk Neumünster,
Beratung in Wohnungsnotfällen |
50.000,00
€ |
Gesamtansatz 2008 |
140.000,00
€ |
Die Auswertung des ersten halben
Jahres der Projekte ergibt, dass die vereinbarten Ziele von den drei Trägern
erreicht bzw. übererfüllt werden und dass der Bedarf durch die Klienten
besteht. Die ARGE bewertet die Zusammenarbeit mit den Trägern als zielgerichtet
und sehr erfolg- und hilfereich und empfiehlt für die Projekte der
Suchtberatung und der Wohnungsnotfallberatung eine Aufstockung der Stellen um:
Suchtberatung von auf 0,65 VZK auf
1,5 VZK |
rd.
90.000,00 € p.a. |
Wohnungsnotberatung von 1 VZK
Stelle auf 1,5 Stellen |
75.000.00
€ p.a. |
VBZ – Finanzkompetenz bleibt bei 1
VZK |
45.000,00
p.a. |
Kosten für 2009 und 2010 je |
210.000,00
€ p.a. |
Das Budget beinhaltet auch die
Sachkosten.
Bei der Beratungsstelle für
Wohnungsnotfälle wird der Schwerpunkt für 2009 und 2010 auf die Senkung der
Unterkunftskosten gelegt. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung der
Sozialgerichte trägt der Sozialhilfeträger die Beweislast, dass ein
kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung steht. Den Hilfeempfänger konkreten
Wohnraum nachzuweisen, der auch an SGB II Empfänger vermietet wird, ist
Voraussetzung, um einen Prozess vor Gericht zu gewinnen. Die Hilfeleistung der Beratungsstelle
wird die Chancen eine Mietsenkung gerichtsfest durchzusetzen, erhöhen.
Die Kosten der Unterkunft werden im
SGB II Bereich von den Kommunen getragen. Bei einer Senkung der
Unterkunftskosten um 75,00 € pro Monat, wird eine Einsparung von 900,00 € pro
Fall und Jahr erreicht. Wenn dies bei 50 Fällen erreicht werden kann, so werden
45.000,00 € eingespart.
Im Jahr 2007 haben 24 Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
aufgenommen (s. Evaluation 1.HJ 2008). Bei einem durchschnittlichen
Leistungsbezug von 800,00 € pro Monat ist das eine Einsparung in Höhe von
230.400,00 €
Durch das Projekt der ATS
wird die Grundlage für die Beseitigung des Vermittlungshemmnisses Sucht
geschaffen. Die ATS leistet die Arbeit durch Sprechstunden in den
Leistungszentren. Die Arbeit mit suchtkranken Menschen hat gezeigt, dass bei
diesem Vermittlungshemmnis aufsuchende Sozialarbeit erforderlich ist, wenn man
die Menschen erreichen will. Die Erfolge der Suchtberatung sind nicht
kurzfristig wie z.B. bei der Wohnungsnotberatungsstelle messbar, aber wichtig,
um die Menschen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ziel der
kommunalen Begleitmaßnahme ist es, dass Bewusstsein für die Abhängigkeit zu
erreichen und die Hilfeempfänger in die Therapie zu überführen. Durch die
Betreuung konnten im ersten Halbjahr 2008 10 Personen einen Minijob annehmen,
sowie 2 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen
werden. Für die 10 Personen im Minijob ist das Vermittlungshemmnis so abgebaut,
dass die Personen für die Vermittlung zur Verfügung stehen. Weiterhin wird
vermieden, dass die Hilfeempfänger durch die Sucht in den Zuständigkeitsbereich
SGB XII fallen.
Das Thema Schulden ist als
Vermittlungshemmnis bei vielen Hilfeempfängern vorhanden. Aufgrund fehlender
Haushaltskompetenz sind diese Personen noch nicht für eine Schuldnerberatung
geeignet und werden durch das Projekt der Schuldnerberatung der
Verbraucherzentrale SH darauf vorbereitet. Den Hilfeempfängern wird
vermittelt, wie sie mit den zur Verfügung stehenden knappen Geldmitteln
auskommen können und wie „Schuldenfallen“ umgangen werden können. Im ersten
Halbjahr 2008 haben 9 beratene Hilfeempfänger eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Das bedeutet eine
Einsparung von 86.400,00 €.
Der Gesetzgeber wird bis zum
31.12.2010 ein Gesetz erlassen, in dem die Rechtsform der ARGE´n geändert
werden. Aus diesem Grund sollte eine Entscheidung für die Restlaufzeit der
bestehenden ARGE getroffen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
|
Nein |
X |
Ja: |
|
Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
210.000,00
€ für 2009 und für 2010 |
|
Mittelbereitstellung |
|
|
Teilplan:
3121 |
|
|
In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
|
In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
|
Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
||
|
in Höhe
von |
|
Euro |
|
(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
|
Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
|
|
Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
|
Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug
zum strategischen Management:
|
Nein |
X |
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
1.1.3 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
21,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
21,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
20,7 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
20,6 kB
|
