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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg schafft ab 01.01.2009  bis zum Ende der Laufzeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b SGB II (zurzeit 31.12.2009) zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der ARGE Segeberg 3 Stellen in der Entgeltgruppe 9 (Fallmanagement) und 4 Stellen in der Entgeltgruppe 8 (Sachbearbeitung).

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im ARGE-Vertrag vom Oktober 2004 wurde einvernehmlich eine Personalverteilung zwischen Agenturen für Arbeit (AA)und dem Kreis Segeberg von jeweils 50 % vereinbart. Eine wesentliche Abweichung von diesem Verteilungsschlüssel erfolgte in den Jahren 2005/2006 im Rahmen der notwendigen Stellenerweiterung durch befristete Neueinstellungen über die AA. Ferner wurden Arbeitsverträge für ausscheidende kommunale Mitarbeiter über die AA ersetzt, da hierfür kreisseitig keine Stellen vorhanden waren. In der Folge stellt sich die Verteilung heute wie folgt dar:

 

 

Zum Jahresbeginn 2008 wurden erstmals auf Veranlassung des BMAS Personalobergrenzen für BA-Beschäftigte in den in den ARGEn eingeführt. Daher ist es der ARGE Segeberg nunmehr nicht mehr möglich, weitere Personalbedarfe durch zusätzlich Arbeitsverträge der Agenturen zu schließen.

 

In der ARGE Segeberg sind aktuell 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Dies entspricht 150 Vollzeitkapazitäten (VZK). Davon sind jedoch lediglich 75 (43%) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits seit 2005 in der ARGE Segeberg beschäftigt.

 

Seit dem 31.01.2008 sind bereits 18 Beschäftigte auf eigenen Wunsch ausgeschieden bzw. zu den entsendenden Trägern zurückgekehrt. 6 weitere werden bis zum 15.10. folgen. Ein Ende der Wechselbewegung ist nicht absehbar. Als häufigster Grund für die Veränderungen wird die unbestimmte Zukunft in der ARGEn angegeben. Insbesondere für kommunale Beschäftigte ist dies der wesentliche Punkt, sich bereits jetzt auf freie Stellen in Ihren Kommunalverwaltungen zu bewerben.

 

Dieser Effekt wird durch die derzeitige ARGE-Vertragslaufzeit bis 2009 erheblich verstärkt. Insbesondere gut qualifizierte Mitarbeiterinnen bewerben sich bereits jetzt auf alternative Angebote, um ihre berufliche Zukunft zu stabilisieren. Bei einer Befristungsquote von aktuell über 50% wird sich dieser Trend weiter fortsetzen.

 

Bei weiteren Wechseln von kommunalen Beschäftigten der ARGE zu ihren Dienstherren würde ein zusätzlicher Stellenbedarf beim Kreis ausgelöst, da die Kommunen keine Verpflichtung zur Nachbesetzung der Stellen eingegangen sind. Dieser zusätzliche Bedarf kann aktuell jedoch nicht abschließend beziffert werden kann. 

 

Unter Ausnutzung aller Haushaltsmöglichkeiten bei der Agentur für Arbeit konnte zwischenzeitlich die Arbeitsverträge für 28 befristet Beschäftigte bis zum Ende der ARGE-Vertragsdauer verlängert werden. Für 5 befristet Beschäftigte der Agentur für Arbeit kann innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Haushaltsermächtigungen des Bundes keine Vertragsverlängerung über den 31.12.2008 erreicht werden! 2 weitere Beschäftigte der Agenturen müssten nach 2-jähriger Beschäftigung im Frühjahr 2009 ausscheiden. Die Besetzung der Stellen könnte die Agentur lediglich über Neueinstellungen sicherstellen.

Aufgrund der oben dargestellten Rahmenbedingungen ist die ARGE jedoch zwingend auf die Fachkompetenz der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, die teilweise bereits seit 2008 in der ARGE beschäftigt sind. Ein weiterer Rückgang von erfahrenen Beschäftigten wird zu erheblichen Einbußen bei der Qualität und der Quantität der übertragenen Aufgabenwahrnehmung führen.

 

Die Schaffung von 7 zusätzlichen Stellen beim Kreis Segeberg und die entsprechende Übernahme der Betroffenen kann eine kontinuierliche Beschäftigung in der ARGE für 2009 und ggf. darüber hinaus sicherstellen.

 

Zu beachten ist, dass eine entsprechende Verlagerung der Stellen von den Agenturen für Arbeit auf den Kreis Segeberg keine zusätzlichen Kosten für den Kreis Segeberg auslösen! Für jeden Beschäftigen in der ARGE wird dem Kreis der kommunale Finanzanteil in Höhe von derzeit 12,04 % für die anfallenden Personalkosten in Rechnung gestellt!

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Einstellung der 7 Mitarbeiter/innen bedeutet eine Mehrausgabe bei den Personalkosten, die durch Einnahmen auf der Sachkostenebene ausgeglichen werden. Der Kreis ist wie in den Vorjahren mit einem kommunalen Finanzanteil von 12,04 % an den Kosten beteiligt. Die geschätzten Personalkosten betragen pro Stelle 42.000,00 €; der kommunale Finanzanteil beträgt 5.056,80 €.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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