Drucksache - DrS/2008/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Personal ARGE Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Personalrat; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; Soziale Sicherung
- Verfasser 1:
- Frau Baum; Arbeitsgemeinschaft Kreis Segeberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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30.10.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.11.2008
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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13.11.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg
schafft ab 01.01.2009 bis zum Ende
der Laufzeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung
Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b SGB II (zurzeit
31.12.2009) zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der
ARGE Segeberg 3 Stellen in der Entgeltgruppe 9 (Fallmanagement) und 4
Stellen in der Entgeltgruppe 8 (Sachbearbeitung).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im ARGE-Vertrag vom Oktober 2004 wurde einvernehmlich
eine Personalverteilung zwischen Agenturen für Arbeit (AA)und dem Kreis
Segeberg von jeweils 50 % vereinbart. Eine wesentliche Abweichung von diesem
Verteilungsschlüssel erfolgte in den Jahren 2005/2006 im Rahmen der notwendigen
Stellenerweiterung durch befristete Neueinstellungen über die AA. Ferner wurden
Arbeitsverträge für ausscheidende kommunale Mitarbeiter über die AA ersetzt, da
hierfür kreisseitig keine Stellen vorhanden waren. In der Folge stellt sich die
Verteilung heute wie folgt dar:
Zum Jahresbeginn 2008 wurden erstmals auf
Veranlassung des BMAS Personalobergrenzen für BA-Beschäftigte in den in den
ARGEn eingeführt. Daher ist es der ARGE Segeberg nunmehr nicht mehr möglich,
weitere Personalbedarfe durch zusätzlich Arbeitsverträge der Agenturen zu
schließen.
In der ARGE Segeberg sind aktuell 175 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beschäftigt. Dies entspricht 150 Vollzeitkapazitäten (VZK).
Davon sind jedoch lediglich 75 (43%) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits
seit 2005 in der ARGE Segeberg beschäftigt.
Seit dem 31.01.2008 sind bereits 18 Beschäftigte auf eigenen
Wunsch ausgeschieden bzw. zu den entsendenden Trägern zurückgekehrt. 6 weitere
werden bis zum 15.10. folgen. Ein Ende der Wechselbewegung ist nicht absehbar.
Als häufigster Grund für die Veränderungen wird die unbestimmte Zukunft in der
ARGEn angegeben. Insbesondere für kommunale Beschäftigte ist dies der
wesentliche Punkt, sich bereits jetzt auf freie Stellen in Ihren
Kommunalverwaltungen zu bewerben.
Dieser Effekt wird durch die derzeitige
ARGE-Vertragslaufzeit bis 2009 erheblich verstärkt. Insbesondere gut
qualifizierte Mitarbeiterinnen bewerben sich bereits jetzt auf alternative
Angebote, um ihre berufliche Zukunft zu stabilisieren. Bei einer
Befristungsquote von aktuell über 50% wird sich dieser Trend weiter fortsetzen.
Bei weiteren Wechseln von kommunalen Beschäftigten
der ARGE zu ihren Dienstherren würde ein zusätzlicher Stellenbedarf beim
Kreis ausgelöst, da die Kommunen keine Verpflichtung zur Nachbesetzung der
Stellen eingegangen sind. Dieser zusätzliche Bedarf kann aktuell jedoch nicht abschließend
beziffert werden kann.
Unter Ausnutzung aller Haushaltsmöglichkeiten bei der
Agentur für Arbeit konnte zwischenzeitlich die Arbeitsverträge für 28 befristet
Beschäftigte bis zum Ende der ARGE-Vertragsdauer verlängert werden. Für 5
befristet Beschäftigte der Agentur für Arbeit kann innerhalb der
gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Haushaltsermächtigungen des Bundes keine
Vertragsverlängerung über den 31.12.2008 erreicht werden! 2 weitere
Beschäftigte der Agenturen müssten nach 2-jähriger Beschäftigung im
Frühjahr 2009 ausscheiden. Die Besetzung der Stellen könnte die Agentur
lediglich über Neueinstellungen sicherstellen.
Aufgrund der oben dargestellten Rahmenbedingungen ist
die ARGE jedoch zwingend auf die Fachkompetenz der betroffenen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter angewiesen, die teilweise bereits seit 2008 in der ARGE
beschäftigt sind. Ein weiterer Rückgang von erfahrenen Beschäftigten wird zu
erheblichen Einbußen bei der Qualität und der Quantität der übertragenen
Aufgabenwahrnehmung führen.
Die Schaffung von 7 zusätzlichen Stellen beim
Kreis Segeberg und die entsprechende Übernahme der Betroffenen kann eine
kontinuierliche Beschäftigung in der ARGE für 2009 und ggf. darüber hinaus
sicherstellen.
Zu beachten ist, dass
eine entsprechende Verlagerung der Stellen von den Agenturen für Arbeit auf den
Kreis Segeberg keine zusätzlichen Kosten für den Kreis Segeberg auslösen! Für jeden Beschäftigen in der ARGE wird dem Kreis der
kommunale Finanzanteil in Höhe von derzeit 12,04 % für die anfallenden
Personalkosten in Rechnung gestellt!
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Die
Einstellung der 7 Mitarbeiter/innen bedeutet eine Mehrausgabe bei den
Personalkosten, die durch Einnahmen auf der Sachkostenebene ausgeglichen
werden. Der Kreis ist wie in den Vorjahren mit einem kommunalen Finanzanteil
von 12,04 % an den Kosten beteiligt. Die geschätzten Personalkosten betragen
pro Stelle 42.000,00 €; der kommunale Finanzanteil beträgt 5.056,80 €. |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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