Drucksache - DrS/2008/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss des Kreistages über die Gültigkeit der Kreiswahl vom 25.05.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Carola Pape-Boldt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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07.10.2008
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.10.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 39
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) hat der Kreistag nach Vorprüfung durch
einen von ihm gewählten Ausschuss, dem Wahlprüfungsausschuss, über die
Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:
- War eine Vertreterin oder ein
Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.
- Sind bei der Vorbereitung der
Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das
Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im
Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung
entsprechend zu wiederholen.
- Ist die Feststellung des
Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue
Feststellung anzuordnen.
- Liegt keiner der unter Nummer 1
– 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.
Der vom Kreistag gewählte Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
18.09.2008 die Vorprüfung durchgeführt und festgestellt:
Ø
Es
sind keine Einsprüche gegen die Wahl erhoben worden.
Ø
Tatsachen
im Sinne des § 39 Ziffer 1 – 3 GKWG, die die Ungültigkeit der Kreiswahl vom
25.05.2008 zur Folge haben könnten, liegen nicht vor.
Der
Wahlprüfungsausschuss schlägt dem Kreistag deshalb vor, die Kreiswahl vom
25.05.2008 für gültig zu erklären (Abstimmungsergebnis im
Wahlprüfungsausschuss: einstimmig)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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