Drucksache - DrS/2008/081
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehemaliges Jugendaufbauwerk des Kreises Segeberg in Norderstedt; jetzt Norderstedter Bildungsgesellschaft (NoBiG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Beteiligt:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit; Organisation und Qualitätsmanagement; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung; Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.10.2008
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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09.10.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, der NoBiG
im Grundbuch der Liegenschaft (KBS / ehemaliges JAW) eine Grundschuld in Höhe
von 450.000,- EUR einzuräumen/zu bestellen. Zweck dieser Grundschuldbestellung
ist es, der NoBiG die Möglichkeit zu geben, die im Rahmen des erforderlichen
Erweiterungsbaus auf dem freien Finanzmarkt aufzunehmenden Investitionsmittel
abzusichern. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Vertrag
zu erarbeiten, der die Nutzung des Gebäudes durch die NoBiG regelt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend des
Kreistagsbeschlusses vom 30.03.2006 zur DrS/2006/025
damaliger
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Vertrag auszuarbeiten, durch den die Stadt Norderstedt die
Trägerschaft des Jugendaufbauwerkes in Norderstedt zum nächstmöglichen
Zeitpunkt – gegebenenfalls rückwirkend zum 01.04.2006 – übernimmt. Die
Übertragung soll auf eine städtische Gesellschaft erfolgen, die am
Ausschreibungsmarkt beteiligungs- und wettbewerbsfähig ist.
Die Arbeit des JAW
Norderstedt wird im Einklang mit den für die Einrichtung geltenden Vorschriften
und den Förderbedingungen des Landes Schleswig-Holstein fortgeführt.
Von dem vorhandenen
Personal werden die drei fest angestellten pädagogischen Kräfte übernommen.
Die Arbeit des JAW wird
mittelfristig - zumindest teilweise - aus dem mit der Berufsschule verbundenen
Gebäudekomplex im Zusammenhang mit den JAW-Einrichtungen zu errichtende
Räumlichkeiten oder in andere von der Stadt Norderstedt bereitzustellende
Räumlichkeiten umgesetzt, so dass notwendige Erweiterungskapazitäten für die
Berufsschule Norderstedt zur Verfügung gestellt werden können.
Die Verwaltung stellt
sicher, dass das JAW Norderstedt sich - gegebenenfalls in Kooperation mit
anderen Bewerbern – an den dieser Tage beginnenden Ausschreibungsrunden der
Agentur für Arbeit/des Leistungszentrums beteiligt.
wurden zwischen dem Kreis
Segeberg, der Stadt Norderstedt sowie der NoBiG Verträge ausgearbeitet. Jene
Verträge führten zum Übergang der Trägerschaft des ehemaligen
Jugendaufbauwerkes auf die Stadt Norderstedt und zur Wahrnehmung des Betriebes
durch die Trägergesellschaft NoBiG. Um den Betrieb der NoBiG hinsichtlich der
an sie gestellten Aufgaben adäquat wahrnehmen zu können (ohne dabei den
Schulbetrieb der KBS durch unnötige Inanspruchnahme von Räumlichkeiten zu
beeinträchtigen), sind Erweiterungsbauten am Pavillongebäude des ehemaligen JAW
erforderlich. Die Erweiterungsbauten werden von der NoBiG errichtet.
Der Kreis Segeberg (hier der
Eigenbetrieb) ist weiterhin Eigentümer der Liegenschaft und erlangt nach
dinglichem Recht Eigentum an den Erweiterungsbauten. Zum Zwecke der
Realisierbarkeit jener Erweiterungsbauten ist die NoBiG gehalten, sich die
erforderlichen Investitionsmittel z. T. auf dem freien Finanzmarkt zu
beschaffen. Zur Absicherung dieser Finanzmittel ist eine Grundschuldsicherung
in Höhe von 450.000 Euro zugunsten der NoBiG durch den Kreis Segeberg/den
Eigenbetrieb, in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer, im Grundbuch der
KBS/ehemaliges JAW einzuräumen/zu bestellen. Ferner wird zwischen
Kreis/Eigenbetrieb und NoBiG ein Gebäudenutzungsvertrag abgeschlossen.
Im Falle einer möglichen
Insolvenz der NoBiG würde die Stadt Norderstedt, entsprechend des mit ihr
abgeschlossenen Vertrages, die im Grundbuch der Liegenschaft eingetragene
Grundschuld zugunsten des Kreises Segeberg/des Eigenbetriebes ablösen und in
den mit der NoBiG (noch) zu schließenden Nutzungsvertrag einsteigen.
Der nachfolgende Beschluss
steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, da es
sich um eine Sicherheitsleistung zugunsten eines Dritten handelt (gem. § 86
Abs. 1 GO).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Grundschuld
über 450.000 Euro; keine Einmalzahlung, keine Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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