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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, der NoBiG im Grundbuch der Liegenschaft (KBS / ehemaliges JAW) eine Grundschuld in Höhe von 450.000,- EUR einzuräumen/zu bestellen. Zweck dieser Grundschuldbestellung ist es, der NoBiG die Möglichkeit zu geben, die im Rahmen des erforderlichen Erweiterungsbaus auf dem freien Finanzmarkt aufzunehmenden Investitionsmittel abzusichern. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten, der die Nutzung des Gebäudes durch die NoBiG regelt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 30.03.2006 zur DrS/2006/025

 

damaliger Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag auszuarbeiten, durch den die Stadt Norderstedt die Trägerschaft des Jugendaufbauwerkes in Norderstedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt – gegebenenfalls rückwirkend zum 01.04.2006 – übernimmt. Die Übertragung soll auf eine städtische Gesellschaft erfolgen, die am Ausschreibungsmarkt beteiligungs- und wettbewerbsfähig ist.

Die Arbeit des JAW Norderstedt wird im Einklang mit den für die Einrichtung geltenden Vorschriften und den Förderbedingungen des Landes Schleswig-Holstein fortgeführt.

Von dem vorhandenen Personal werden die drei fest angestellten pädagogischen Kräfte übernommen.

Die Arbeit des JAW wird mittelfristig - zumindest teilweise - aus dem mit der Berufsschule verbundenen Gebäudekomplex im Zusammenhang mit den JAW-Einrichtungen zu errichtende Räumlichkeiten oder in andere von der Stadt Norderstedt bereitzustellende Räumlichkeiten umgesetzt, so dass notwendige Erweiterungskapazitäten für die Berufsschule Norderstedt zur Verfügung gestellt werden können.

Die Verwaltung stellt sicher, dass das JAW Norderstedt sich - gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Bewerbern – an den dieser Tage beginnenden Ausschreibungsrunden der Agentur für Arbeit/des Leistungszentrums beteiligt.

 

wurden zwischen dem Kreis Segeberg, der Stadt Norderstedt sowie der NoBiG Verträge ausgearbeitet. Jene Verträge führten zum Übergang der Trägerschaft des ehemaligen Jugendaufbauwerkes auf die Stadt Norderstedt und zur Wahrnehmung des Betriebes durch die Trägergesellschaft NoBiG. Um den Betrieb der NoBiG hinsichtlich der an sie gestellten Aufgaben adäquat wahrnehmen zu können (ohne dabei den Schulbetrieb der KBS durch unnötige Inanspruchnahme von Räumlichkeiten zu beeinträchtigen), sind Erweiterungsbauten am Pavillongebäude des ehemaligen JAW erforderlich. Die Erweiterungsbauten werden von der NoBiG errichtet.

 

Der Kreis Segeberg (hier der Eigenbetrieb) ist weiterhin Eigentümer der Liegenschaft und erlangt nach dinglichem Recht Eigentum an den Erweiterungsbauten. Zum Zwecke der Realisierbarkeit jener Erweiterungsbauten ist die NoBiG gehalten, sich die erforderlichen Investitionsmittel z. T. auf dem freien Finanzmarkt zu beschaffen. Zur Absicherung dieser Finanzmittel ist eine Grundschuldsicherung in Höhe von 450.000 Euro zugunsten der NoBiG durch den Kreis Segeberg/den Eigenbetrieb, in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer, im Grundbuch der KBS/ehemaliges JAW einzuräumen/zu bestellen. Ferner wird zwischen Kreis/Eigenbetrieb und NoBiG ein Gebäudenutzungsvertrag abgeschlossen.

 

Im Falle einer möglichen Insolvenz der NoBiG würde die Stadt Norderstedt, entsprechend des mit ihr abgeschlossenen Vertrages, die im Grundbuch der Liegenschaft eingetragene Grundschuld zugunsten des Kreises Segeberg/des Eigenbetriebes ablösen und in den mit der NoBiG (noch) zu schließenden Nutzungsvertrag einsteigen.

 

Der nachfolgende Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, da es sich um eine Sicherheitsleistung zugunsten eines Dritten handelt (gem. § 86 Abs. 1 GO).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Grundschuld über 450.000 Euro; keine Einmalzahlung, keine Folgekosten

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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