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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2008/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KitaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht zur jährlichen Erhebung des Bestands an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie die Pflicht zur Ermittlung des Bedarfs an Plätzen. Darüber hinaus hat der Kreis aufgrund der in § 24a SGB VIII normierten Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots für Kinder im Alter unter drei Jahren u.a. eine jährlichen Bedarfsermittlung sowie eine Feststellung des bereits erreichten Ausbaustandes vorzunehmen.

 

Der für das Jahr 2008 beigefügte Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen kommt diesen Berichtspflichten nach. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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