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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Umsetzung der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Bundesprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ auf der Basis des vorgelegten Vertragsentwurfs.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. In der Laufzeit von 2008 bis 2013 soll der Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren unterstützt werden. Schleswig-Holstein wird aus diesem Programm Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 74,2 Mio. EUR erhalten.

 

Nach dem vorgesehenen öffentlich-rechtlichen Vertrag (s. Anlage) erklären sich die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bereit, das genannte Programm umzusetzen und über die Vergabe der Fördermittel zu entscheiden. Vorgesehen ist, dass das Land sämtliche vom Bund erhaltenen Fördermittel den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stellt. Die Verteilung erfolgt nach der Zahl von Kindern unter drei Jahren. Außerdem soll für diese Förderung aus dem Bundesprogramm § 23 KiTaG (Finanzierung von Baumaßnahmen) keine Anwendung finden.

 

Aus dem genannten Bundesprogramm stellt das Land dem Kreis Segeberg auf der Grundlage dieses Vertrages einen Verfügungsrahmen in Höhe von 4.811.000 EUR bis zum Jahr 2010 bereit, und zwar in jährlichen Tranchen, deren Höhe sich nach dem jeweils vom Kreis bezifferten Bedarf bemisst.

 

Die o.g. Verwaltungsvereinbarung (s. Anlage) ist Bestandteil des öffentlich-recht-lichen Vertrages. Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem die letzte der erforderlichen Unterschriften vorliegt. Als Laufzeit ist zunächst der Zeitraum bis zum 31.12.2010 vorgesehen, wobei die Vertragspartner rechtzeitig vor Ende dieser Laufzeit in Verhandlungen über eine Regelung der Investitionsförderung bis zum Jahr 2013 eintreten.

 

Da der Kreis zur Übernahme dieser neuen Aufgabe nicht gesetzlich verpflichtet ist, bedarf diese gemäß § 23 Nrn. 3 und 23 Kreisordnung (KrO) der Zustimmung des Kreistages.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist in seiner Sitzung vom 02.07.2008 darüber informiert worden und hat dieser Vorgehensweise einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Personalkosten p. a. (bis 2013/14) in Höhe von ca. 9.750 EUR (15 % einer Stelle A 11 BBesG)

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Maßnahme 2.1.6: Auf bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote bei den Trägern hinwirken

 

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Anlagen

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