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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die regelmäßigen Berichte für den Kreistag und die Ausschüsse werden entsprechend der anliegenden Übersicht beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der Beschlussvorlage DrS/2006/074 angekündigt, sollte das Berichtswesen überprüft und der Politik ein Vorschlag für Fragen des „Ob?“ und „Wie?“ von Veränderungen unterbreitet werden. Da seit dem Jahreswechsel die Aufgaben des Controlling und Berichtswesen in den Fachbereich I gewechselt haben, sind im März diesen Jahres Gespräche mit den Fachbereichen und Fachdiensten auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 23.06.2005 (DrS/2005/038) geführt worden. Ziel war es, die Liste der regelmäßigen Berichte zu aktualisieren, kritisch zu hinterfragen und eine verbindliche Übersicht zu schaffen. Dabei waren die Diskussionen von den Überlegungen geprägt, den Aufwand für die Verwaltung so zu reduzieren, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Politik ihren Informationsbedarf nicht einschränken müssen, aber die Möglichkeit haben, sich auf eine geringere Anzahl von Informationsquellen zu beschränken. Eine darüber hinausgehende Vereinheitlichung sollte bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden, um den Besonderheiten der fachlichen Bereichen weiterhin gerecht werden zu können, bevor insbesondere durch die Nutzung der neuen Finanzsoftware MACH umfassend geklärt ist, welche Informationen über MACH angeboten, standardisiert oder verknüpft werden können.

 

In der anliegenden Übersicht für den Kreistag und die Ausschüsse sind folgende Positionen herausgezogen und gebündelt worden:

 

  • Umsetzungskontrolle für Beschlüsse,
  • Zuweisung und Erfüllung neuer Aufgaben und deren rechtliche, finanzielle, personelle und organisatorische Konsequenzen,
  • Gutachterliche Tätigkeiten, Folgerungen und Umsetzungsvorschläge,
  • Ausführung der Weisungsaufgaben/Stand der Aufgabenabarbeitung zur Erfüllung auf Weisung,
  • Stand anhängiger Gerichts- oder Ermittlungsverfahren.

 

Zu diesen Aspekten tragen der Landrat oder die Fachbereichsleitungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verantwortung, sich auf jede Sitzung eines Ausschusses vorzubereiten und die Politik grundsätzlich bei aktuellen Anlässen zu informieren. Darüber hinaus wird das laufende Geschäft zu diesen Angelegenheiten im Geschäftsbericht dargestellt werden.

 

Eine weitere Anpassung hat sich aus der Gründung des Eigenbetriebes „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“ und der Anstalt öffentlichen Rechts „Gebäudemanagement des Kreises Segeberg“ (kurz: GMSE) ergeben. Betroffen sind die folgenden Berichtsinhalte:

 

  • Planungen und Bautenstände von kreiseigenen Baumaßnahmen,
  • Abrechnungsergebnisse von Bauvorhaben,
  • Entwicklung des Kreisvermögen inkl. Energiebericht,
  • Auftragsvergaben im Hochbaubereich inkl. Finanzierungsdarstellung,
  • Abwicklung des Schulbau- und Sanierungsprogramms.

 

Mit der Gründung muss die GMSE seine Berichtspflichten entsprechend der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb und der Errichtungs- und Organisationssatzung für die Anstalt öffentlichen Rechts erfüllen. Danach obliegt eine Berichtspflicht der/dem Werkleiter/in gegenüber der Landrätin/dem Landrat (§ 4, Abs. 3 und 4 der Betriebssatzung) und dem Vorstand gegenüber dem Verwaltungsrat bzw. dem Hauptausschuss (§ 5, Abs. 7 der Errichtungs- und Organisationssatzung).

 

Die anliegende Übersicht enthält eine Gegenüberstellung, was der Kreistag im Jahr 2005 beschlossen hat und welche Anpassungen die Verwaltung vorschlägt. Diese Angaben werden ergänzt durch die verwaltungsseitige Zuständigkeit entsprechend des beigefügten Organigramms und durch zusätzliche Bemerkungen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja

       s. DrS/2006/074

 

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Anlagen

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