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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag möge beschließen, dass sich die Wirtschafts- und Entwicklungs- und Planungsgesellschaft der Kreise Pinneberg und Segeberg mbH (WEP) an der Projektgesellschaft Norderelbe mbH (PG Norderelbe) beteiligt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg ist als Mitgesellschafter der WEP durch jene mittelbar an der PG Norderelbe beteiligt. Nach der Rechtsauffassung des Innenministeriums dürfen die Vertreterinnen und Vertreter der Kreise in einer Gesellschaft gem. § 102 Abs. 5 GO i.V.m. § 57 Kreisordnung einer Beteiligung der Gesellschaften an einer anderen Gesellschaft in der Rechtsform des privaten Rechts nur nach vorheriger Zustimmung des Kreistages zustimmen, und nur dann, wenn für die Kreise selbst die Beteiligungsvoraussetzungen vorliegen, welche in § 102 Abs. 1 GO genannt seien. Der in § 102 Abs. 5 GO geregelte Sachverhalt beziehe sich dabei sowohl auf unmittelbare als auch auf mittelbare Beteiligungen der Kreise. Bei dieser Bewertung sei der Grad der Unterbeteiligung unerheblich, allein die Frage der Mehrheitsbeteiligung sei bei der Bewertung maßgeblich.

 

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein fordert nunmehr mit Schreiben vom 21.04.2008 den Kreistag des Kreises Segeberg auf, einen förmlichen Beschluss bezüglich der Beteiligung der WEP an der PG Norderelbe herbeizuführen. Dieser förmliche Beschluss des Kreistages stehe noch aus, da seinerzeit im Rahmen einer Eilentscheidung durch den Landrat der Beteiligung zugestimmt wurde. Das Innenministerium erwarte eine förmliche Anzeige inkl. der Vorlage eines diesbezüglichen Kreistagsbeschlusses.

 

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