Drucksache - DrS/2008/046
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremienbesetzung der Sparkasse Südholstein;Wahl bzw. Vorschlag durch den Kreistag Segeberg für1.) Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Südholstein2.) Verwaltungsrat der Sparkasse Südholstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Oliver Stürwohldt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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26.06.2008
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10.07.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die
Besetzung der Gremien der Sparkasse Südholstein wie folgt:
I.
Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Sparkasse Südholstein
Es werden folgende
Kreistagsabgeordnete gewählt:
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Namen |
Geburtsdaten |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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9. |
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10. |
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11. |
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II.
Verwaltungsrat
der Sparkasse Südholstein
1. |
Landrätin Jutta Hartwieg
(zukünftig) |
2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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Sachverhalt
Sachverhalt:
zu I. Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Sparkasse Südholstein
Grundlage § 5 Abs. 1-3 der Satzung des Zweckverbandes
Sparkasse Südholstein (mit Wirkung vom 01.06.08)
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus der Landrätin oder dem Landrat des Kreises Pinneberg, der der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister der Stadt Uetersen, der Landrätin oder dem Landrat des Kreises Segeberg und der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Stadt Neumünster. Sie werden im Verhinderungsfall von ihren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern vertreten.
(2) Der Verbandsversammlung gehören 26 weitere Mitglieder an, von denen
a) der Kreis Pinneberg 8,
b) die Stadt Uetersen 2,
c) der Kreis Segeberg 11 und
d) die Stadt Neumünster 5
entsenden.
(3) Die weiteren Mitglieder werden von den Vertretungen der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt.
Hieraus ergibt sich die Wahl von 11 Mitgliedern der
Verbandsversammlung durch den Kreistag Segeberg. (Die Landrätin/der Landrat ist
bereits nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Mitglied der
Verbandsversammlung.) Grundlage bietet § 9 des GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit)
Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung findet
Anfang August 2008 statt, da bei einer Konstituierung vor dem 01.08.2008 nach §
5 (1) der Satzung des Zweckverbandes automatisch noch der bis zum 31.07.08
amtierende Landrat Gorrissen Mitglied der Verbandsversammlung sein würde.
zu II. Verwaltungsrat der Sparkasse Südholstein
Grundlage § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes
Sparkasse Südholstein
(1)
Insbesondere
obliegen der Verbandsversammlung folgende Angelegenheiten:
2.
die
Wahl der weiteren sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse;
bei der Wahl haben das ausschließliche Vorschlagsrecht
a)
der
Kreis Pinneberg für 5 Mitglieder
b)
die
Stadt Uetersen für 1 Mitglied
c)
der
Kreis Segeberg für 5 Mitglieder und
d)
die
Stadt Neumünster für 3 Mitglieder
des Verwaltungsrates der Sparkasse;
auf die Vorschlagsrechte wird die Verbandsvorsteherin oder der
Verbandsvorsteher als geborenes Mitglied des Verwaltungsrates angerechnet;
unter den vorgeschlagenen Personen müssen die Stellvertretenden der
Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers sein.
Hieraus
ergibt sich der Vorschlag von 5 Mitgliedern des Verwaltungsrates durch den
Kreistag Segeberg (darunter der zukünftigen Frau Landrätin Hartwieg). Die Bestimmungen des § 9 Abs.1 und
3 des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein sind zu beachten.
Da die Konstituierung des Verwaltungsrates für September
2008 vorgesehen ist, ist bereits die zukünftige Landrätin Hartwieg als Mitglied
des Verwaltungsrates zu benennen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
X |
Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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25,1 kB
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