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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Besetzung der Gremien der Sparkasse Südholstein wie folgt:

 

I.                     Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Südholstein

Es werden folgende Kreistagsabgeordnete gewählt:

 

Namen

Geburtsdaten

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

8.

 

 

9.

 

 

10.

 

 

11.

 

 

 

II.                   Verwaltungsrat der Sparkasse Südholstein

1.

Landrätin Jutta Hartwieg (zukünftig)

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

zu I. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Südholstein

 

Grundlage § 5 Abs. 1-3 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Südholstein (mit Wirkung vom 01.06.08)

(1)      Die Verbandsversammlung besteht aus der Landrätin oder dem Landrat des Kreises Pinneberg, der der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister der Stadt Uetersen, der Landrätin oder dem Landrat des Kreises Segeberg und der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Stadt Neumünster. Sie werden im Verhinderungsfall von ihren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern vertreten.

(2)      Der Verbandsversammlung gehören 26 weitere Mitglieder an, von denen

a)                                         der Kreis Pinneberg 8,

b)                                         die Stadt Uetersen 2,

c)                                         der Kreis Segeberg 11 und

d)                                         die Stadt Neumünster 5

entsenden.

(3)      Die weiteren Mitglieder werden von den Vertretungen der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt.

 

Hieraus ergibt sich die Wahl von 11 Mitgliedern der Verbandsversammlung durch den Kreistag Segeberg. (Die Landrätin/der Landrat ist bereits nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Mitglied der Verbandsversammlung.) Grundlage bietet § 9 des GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit)

 

Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung findet Anfang August 2008 statt, da bei einer Konstituierung vor dem 01.08.2008 nach § 5 (1) der Satzung des Zweckverbandes automatisch noch der bis zum 31.07.08 amtierende Landrat Gorrissen Mitglied der Verbandsversammlung sein würde.

 

zu II. Verwaltungsrat der Sparkasse Südholstein

 

Grundlage § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Südholstein

(1)            Insbesondere obliegen der Verbandsversammlung folgende Angelegenheiten:

 

2.                         die Wahl der weiteren sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse; bei der Wahl haben das ausschließliche Vorschlagsrecht

a)                                         der Kreis Pinneberg für 5 Mitglieder

b)                                         die Stadt Uetersen für 1 Mitglied

c)                                         der Kreis Segeberg für 5 Mitglieder und

d)                                         die Stadt Neumünster für 3 Mitglieder

 

des Verwaltungsrates der Sparkasse; auf die Vorschlagsrechte wird die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher als geborenes Mitglied des Verwaltungsrates angerechnet; unter den vorgeschlagenen Personen müssen die Stellvertretenden der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers sein.

 

Hieraus ergibt sich der Vorschlag von 5 Mitgliedern des Verwaltungsrates durch den Kreistag Segeberg (darunter der zukünftigen Frau Landrätin Hartwieg). Die Bestimmungen des § 9 Abs.1 und 3 des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein sind zu beachten.

 

Da die Konstituierung des Verwaltungsrates für September 2008 vorgesehen ist, ist bereits die zukünftige Landrätin Hartwieg als Mitglied des Verwaltungsrates zu benennen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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