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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Folgende ständige Ausschüsse sind vom Kreistag in seiner konstituierenden Sitzung am 26.06.08 zu besetzen:

 

Hauptausschuss

Vorsitzende/r

 1.

 

1. stellv. Vorsitzende/r

 2.

 

2. stellv. Vorsitzende/r

 3.

 

 

 

 

4.

 

10.

 

5.

 

11.

 

6.

 

12.

 

7.

 

 

 

8.

 

 

 

9.

 

 

 

 

Stellvertretende Ausschussmitglieder:

 

CDU

SPD

FDP

B 90/Die Grünen

Die LINKE

1.

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

 

Bildung, Kultur und Sport

Vorsitzende/r

 1.

 

1. stellv. Vorsitzender

 2.

 

2. stellv. Vorsitzender

 3.

 

 

 

 

4.

 

10.

 

5.

 

11.

 

6.

 

12.

 

7.

 

 

 

8.

 

 

 

9.

 

 

 

 

Stellvertretende Ausschussmitglieder:

 

CDU

SPD

FDP

B 90/Die Grünen

Die LINKE

1.

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

 

Ordnung, Verkehr und Gesundheit

Vorsitzende/r

1.

 

1. stellv. Vorsitzende/r

2.

 

2. stellv. Vorsitzende/r

3.

 

 

 

 

4.

 

10.

 

5.

 

11.

 

6.

 

12.

 

7.

 

 

 

8.

 

 

 

9.

 

 

 

 

Stellvertretende Ausschussmitglieder:

 

CDU

SPD

FDP

B 90/Die Grünen

Die LINKE

1.

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

 


Planung und Umwelt

Vorsitzende/r

1.

 

1. stellv. Vorsitzende/r

2.

 

2. stellv. Vorsitzende/r

3.

 

 

 

 

4.

 

10.

 

5.

 

11.

 

6.

 

12.

 

7.

 

 

 

8.

 

 

 

9.

 

 

 

 

Stellvertretende Ausschussmitglieder:

 

CDU

SPD

FDP

B 90/Die Grünen

Die LINKE

1.

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

Es ist den Kreisen ab sofort freigestellt, eigene Kleingartenausschüsse weiter bestehen zu lassen. Verwaltungsseitig wird eine Auflösung des Kleingartenausschusses (Änderung der Hauptsatzung) befürwortet.

 

Sozialausschuss

 

 

Vorsitzende/r

1.

 

1. stellv. Vorsitzende/r

2.

 

2. stellv. Vorsitzende/r

3.

 

 

 

 

4.

 

10.

 

5.

 

11.

 

6.

 

12.

 

7.

 

 

 

8.

 

 

 

9.

 

 

 

 

Stellvertretende Ausschussmitglieder:

 

CDU

SPD

FDP

B 90/Die Grünen

Die LINKE

1.

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

 

 

Jugendhilfeausschuss

Vorsitzende/r

 1.

 

1. stellv. Vorsitzende/r

 2.

 

2. stellv. Vorsitzende/r

 3.

 

 

 

 

4.

 

8.

 

5.

 

9.

 

6.

 

 

 

7.

 

 

 

 

Stellvertretende Ausschussmitglieder:

 

CDU

SPD

FDP

B 90/Die Grünen

Die LINKE

1.

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

Von der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände wurden folgende Vorschläge unterbreitet:

 

StellvertreterIn

Heinrich Westphal (AWO)

Sabine Ivert-Klinke (AWO)

Anke Exner (Diakonie)

Peter Lund (Diakonie)

Heinke Küster (Bergheim Boostedt)

Jörg Kraft (Bergheim Boostedt)

 

Die von der Arbeitsgemeinschaft vorgeschlagenen Personen sind in der Reihenfolge Mitglied und Stellvertreter aufgeführt,

In den Jugendhilfeausschuss werden gewählt:

 

 

StellvertreterIn

 

 

 

 

 

 

 

Vom Kreisjugendring wurden folgende Vorschläge unterbreitet:

 

StellvertreterIn

Holger Bettaque

Jana Oelschlägel

Marcus Mesch

Maj-Britt Sehm

Dieter Wendt

Tobias Brinckmann

 

Die vom Kreisjugendring  vorgeschlagenen Personen sind in der Reihenfolge Mitglied und StellvertreterIn aufgeführt,

In den Jugendhilfeausschuss werden gewählt:

 

 

StellvertreterIn

 

 

 

 

 

 

Vom Kreissportverband wurden folgende Vorschläge unterbreitet:

 

StellvertreterIn

Stefan Kroeger

Christian Detlof

Hans Siebke

Heinz Tölle

 

Der KSV hat darauf hingewiesen, dass es ihm nicht gelungen ist, weibliche Personen für die Mitarbeit zu gewinnen.

 

Die vom Kreissportverband vorgeschlagenen Personen sind in der Reihenfolge Mitglied und StellvertreterIn aufgeführt,

In den Jugendhilfeausschuss werden gewählt:

 

 

StellvertreterIn

 

 

 

 

 

 

 

 

Sozialausschuss als Unterausschuss für die Entscheidung über Widersprüche

Es sind 3 Kreistagsabgeordnete zu wählen

 

 

StellvertreterIn

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

 

und zusätzlich

a)      soweit der Unterausschuss als Anhörungsausschuss gemäß § 116 SGB XII
entscheidet:

w        Von der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände wurden folgende Vorschläge unterbreitet:

Mitglied

 

 

Carmen Bönig

Fliederweg 34

23795 Bad Segeberg (Diakonie)

Annemarie Klatt

Winklersgang 66

23795 Bad Segeberg (Diakonie)

Klaus Diecks

Bergstraße 1

24598 Boostedt (Bergheim Boostedt)

Stellvertreter :

 

 

Jens Greßmann

Segeberger Straße 9

23795 Bad Segeberg (DRK)

 

Zu Mitgliedern werden gewählt:

4.

 

 

5.

 

 

 

b)      soweit der Unterausschuss als Ausschuss für Kriegsopferfürsorge entscheidet:

w        Vom Sozialverband Deutschland e.V., Kreisverband Segeberg, wurden folgende Vorschläge unterbreitet:

Mitglied

 

 

Heino Woizick

Wittenborner Weg 4

23795 Fahrenkrug

Stellvertreter:

 

 

Hans-Joachim Jaszinsky

Lübecker Straße 18a

23795 Bad Segeberg

 

§         Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise:

Es werden folgende Kreistagsabgeordnete gewählt:

 

 

StellvertreterIn

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

 

§         Mitgliederversammlung des Vereins „Naherholung im Umland Hamburg e.V.“

Es werden folgende Kreistagsabgeordnete gewählt:

 

 

StellvertreterIn

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

 

§         Mitgliederversammlung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages

Es werden folgende Kreistagsabgeordnete gewählt:

 

 

StellvertreterIn

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

§         Kuratorium des Norderstedter Frauenhauses

Es werden folgende Kreistagsabgeordnete gewählt:

 

 

StellvertreterIn

1.

 

 

2.

 

 

3.

[Vertreter der Verwaltung]

 

 

§         Kuratorium beim Landesverein für Innere Mission (ATS - ambulante Suchthilfe)

Es werden folgende Kreistagsabgeordnete gewählt:

 

 

StellvertreterIn

1.

 

 

2.

 

 

3.

[Vertreter der Verwaltung]

 

 

§         Kuratorium beim Sozialwerk Norderstedt e.V.

Es werden folgende Kreistagsabgeordnete gewählt:

 

 

StellvertreterIn

1.

 

 

2.

 

 

3.

[Vertreter der Verwaltung]

 

 

§         Mitgliederversammlung des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA)

Es werden folgende Personen gewählt:

 

 

StellvertreterIn

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

 

§         Aufsichtsrat der Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG

Es werden folgende Personen gewählt:

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

 

§         Aufsichtsrat der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH

Es werden folgende Personen gewählt:

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

 

§         Verwaltungsrat der AöR Gebäudemanagement des Kreises Segeberg

Es werden folgende Personen gewählt:

 

 

StellvertreterIn

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

 

§         Beirat für Hartz IV

Es werden folgende Personen gewählt:

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

 

§         Aufsichtsrat der SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH

 

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

 

§         Aufsichtsrat der WEP Wirtschaftsförderungs-, Entwicklungs- und Planungsgesellschaft der Kreise Pinneberg und Segeberg mbH

 

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

§           Hauptausschuss, Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit, Ausschuss für Planung und Umwelt, Sozialausschuss

Es können nach der derzeit noch gültigen Hauptsatzung des Kreistages vom 10.04.2003 /19.06.2003, geändert durch Nachtragssatzung vom 16.02.2006 für jeden Ausschuss bis zu 6 Stellvertreterinnen und Stellvertreter benannt werden. In die Ausschüsse (mit Ausnahme des Hauptausschusses) können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die dem Kreistag angehören können. Ihre Zahl darf die der Kreistagsabgeordneten im Ausschuss nicht erreichen. Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt nach § 5 der derzeit noch gültigen Hauptsatzung 12 Mitglieder.

§         Jugendhilfeausschuss:

Gemäß § 3 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg in der Fassung vom
28. April 1994/15. September 1998, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 29.06.2006, gehören dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg an:

1. Fünfzehn vom Kreistag gewählte stimmberechtigte Mitglieder, von denen

mindestens acht dem Kreistag angehören müssen. Je drei der stimmberechtigten

Mitglieder müssen auf Vorschlag der im Kreis Segeberg wirkenden anerkannten

Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände gewählt werden.

2. Ein Mitglied, das die Belange ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner

wahrnimmt, mit beratender Stimme.

Dieses Mitglied wird auf Vorschlag der Landrätin/des Landrats in der ersten

Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach Beginn einer Wahlzeit bestellt.

3. Ein Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung für Kindertageseinrichtungen

mit beratender Stimme.

4. Die Leiterin/Der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes, die/der an den

Sitzungen des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied teilnimmt.

5. Die Landrätin/Der Landrat kann zum Mitglied gemäß Nr. 1 dieser Vorschrift

gewählt werden.

Für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses gelten im Übrigen die Regeln nach § 48 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG). 

 

§         Sozialausschuss als Unterausschuss für die Entscheidung über Widersprüche

Es sind 3 Mitglieder (und Stellvertreter) des Sozialausschusses zu wählen, und

 

a) soweit der Unterausschuss als Anhörungsausschuss gemäß § 116 SGB XII entscheidet:

2 Personen mit Stellvertretende auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände zu wählen.

 

b) soweit der Unterausschuss als Ausschuss für Kriegsopferfürsorge entscheidet:

2 Personen mit Stellvertretende auf Vorschlag der Kriegsopferverbände zu wählen.

 

Hinweis: Durch Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts vom 13.12.2007 wurde die "Verordnung über die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge" mit Wirkung vom 01.06.2008 dahingehend geändert, dass in Widerspruchsverfahren der Kriegsopferfürsorge die Beteiligung sozial erfahrener Personen nicht mehr vorgeschrieben ist. Es ist landesseitig daher beabsichtigt, den § 6 des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge (DG-KOF) zu streichen.

 

Für die nachstehenden Gremien gilt das Meiststimmenverfahren:

 

§         Arbeitsgemeinschaft der Hamburg Randkreise:

Es sind gemäß § 3 des Verwaltungsabkommens über eine Arbeitsgemeinschaft der 4 Randkreise 3 Kreistagsabgeordnete und Stellvertreter/innen zu wählen.

 

§         Mitgliederversammlung des Vereins „Naherholung im Umland Hamburg e.V.“:

Es sind gemäß § 5 der Satzung des Vereins „Naherholung im Umland Hamburg e.V.“ 3 Kreistagsabgeordnete und Stellvertreter/innen zu wählen.

 

§         Mitgliederversammlung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages:

Es sind nach § 5 der Satzung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages 5 Kreistagsabgeordnete mit deren Stellvertretenden zu wählen. Der Kreispräsident/ die Kreispräsidentin und die Landrätin/ der Landrat werden auf die Wahlvorschläge der Fraktion angerechnet, der sie angehören oder von der sie zu ihrer Wahl vorgeschlagen wurden.

 

§         Kuratorium des Norderstedter Frauenhauses:

Gemäß § 6 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Kirchenkreis Segeberg, der Stadt Norderstedt und dem Kreis Segeberg sind vom Kreistag drei Vertreterinnen/Vertreter zu wählen. Nach dem Beschluss des Sozialausschusses vom 28.05.1985 soll bei der Besetzung des Kuratoriums ein Vertreter der Verwaltung berücksichtigt werden. Es sind somit 2 Kreistagsabgeordnete und Stellvertreter/innen zu wählen.

 

§           Kuratorium beim Landesverein für Innere Mission (ATS- ambulante Suchthilfe)

Insgesamt sind vom Kreistag für das Kuratorium beim Landesverein für Innere Mission (ATS- ambulante Suchthilfe) sowie für das Kuratorium beim Sozialwerk Norderstedt e.V. (Suchtkrankenberatungsstelle) jeweils drei Vertreter/innen zu benennen, von denen einer der Verwaltung angehören muss. Das heißt zwei Abgeordnete und Stellvertreter aus den Reihen der Politik pro Kuratorium sowie jeweils Herr Stankat als zuständiger Fachdienstleiter.

 

§           Kuratorium beim Sozialwerk Norderstedt e.V. (Suchtkrankenberatungsstelle)

Insgesamt sind vom Kreistag für das Kuratorium beim Landesverein für Innere Mission (ATS- ambulante Suchthilfe) sowie für das Kuratorium beim Sozialwerk Norderstedt e.V. (Suchtkrankenberatungsstelle) jeweils drei Vertreter/innen zu benennen, von denen einer der Verwaltung angehören muss. Das heißt zwei Abgeordnete und Stellvertreter aus den Reihen der Politik pro Kuratorium sowie jeweils Herr Stankat als zuständiger Fachdienstleiter.

 

§           Mitgliederversammlung des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA)

Gemäß Satzung des VJKA hat jedes Vereinsmitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme, mit Ausnahme des Kreises, der 4 Stimmen hat. In der letzten Wahlperiode war jede Fraktion mit einem Vertreter in der Mitgliederversammlung vertreten; nach Auskunft vom VJKA ist das Benennungsverfahren für die Delegierten Sache des Kreises. D. h., er kann selbst entscheiden, ob er Vertreter/innen wählt oder benennt. (Abgeordnete und bürgerliche Mitglieder wählbar.)

 

§           Aufsichtsrat der Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG

Es sind laut Gesellschaftsvertrag 7 Aufsichtsratmitglieder zu wählen. (Abgeordnete und bürgerliche Mitglieder wählbar.)

 

§           Aufsichtsrat der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH

Es sind laut Gesellschaftsvertrag 7 Aufsichtsratmitglieder zu wählen. (Abgeordnete und bürgerliche Mitglieder wählbar.)

 

§           Verwaltungsrat der AöR Gebäudemanagement des Kreises Segeberg

Es sind gem. § 6 der Errichtung- und Organisationsatzung der AöR 5 Verwaltungsratmitglieder und 5 Stellvertreter zu wählen. (Abgeordnete und bürgerliche Mitglieder wählbar.)

 

§           Beirat für Hartz IV

Es sind gemäß § 6 des Vertrages mit der Agentur für Arbeit vom Kreistag insgesamt 5 Personen für den Beirat zu benennen. (Abgeordnete und bürgerliche Mitglieder wählbar.)

Die Beiratsmitglieder sollen ihre Vertreter selbst bestimmen.

 

Die Beteiligung an den beiden nachstehenden Gesellschaften (SVG und WEP) ist vom Kreis Segeberg auf die Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG übergegangen. Somit muss formal die Besetzung dieser beiden Aufsichtsräte durch den Aufsichtsrat der Kreis Segeberg Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG erfolgen. Der Kreistag kann aber eine Empfehlung der zu besetzenden Personen aussprechen.

 

§           Aufsichtsrat der SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH

Es sind laut Gesellschaftsvertrag 4 Aufsichtsratmitglieder zu wählen. (Abgeordnete und bürgerliche Mitglieder wählbar.)

 

§           Aufsichtsrat der WEP Wirtschaftsförderungs(-, Entwicklungs- und Planungs)gesellschaft der Kreise Pinneberg und Segeberg mbH

Es sind laut derzeit noch gültigem Gesellschaftsvertrag 4 Aufsichtsratmitglieder aus dem räumlichen Bereich des Kreises Segeberg zu wählen. (Abgeordnete und bürgerliche Mitglieder wählbar.) Der zurzeit in der Abstimmung befindliche Entwurf eines neuen Gesellschaftsvertrages sieht nur noch 3 Aufsichtsratmitglieder aus dem Kreis Segeberg vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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