Bericht der Verwaltung - DrS/2008/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung der Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet 13 Großer Segeberger See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Bearbeitung:
- Dieter Neumann
- Verfasser 1:
- Falck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Umwelt
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Kenntnisnahme
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19.05.2008
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Kenntnisnahme
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26.06.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits 1966 wurde die „Verordnung zum
Schutze von Landschaftsteilen in den Gemeinden Bad Segeberg, Stipsdorf, Klein
Rönnau und Rohlstorf im Kreise Segeberg“ (Landschaftsschutzgebiet “Großer
Segeberger See“) erlassen und die Flächen wurden unter Landschaftsschutz
gestellt. Seither sind vielfältige Veränderungen in der Landschaft vorgenommen
worden, die vom Neu- bzw. Umbau von Straßen bis zu Veränderungen der Flurstücke
reichen. Dies hatte zur Folge, dass die Abgrenzungen des
Landschaftsschutzgebietes in der freien Landschaft teilweise nicht mehr
eindeutig nachzuvollziehen sind, woraus sich wiederum Rechtsunsicherheiten über
den Geltungsbereich der Schutzverordnung ergeben.
Da eine Verordnung so gefasst sein muss, dass
jedermann hinreichend sicher den räumlichen Geltungsbereich der Rechtsquelle
feststellen kann, war eine Angleichung bzw. Aktualisierung der räumlichen
Abgrenzungen erforderlich. Dabei wurde der Ansatz verfolgt, bei der Abgrenzung möglichst für
jedermann nachvollziehbare und erkennbare Grenzen festzulegen unter
Berücksichtigung
·
vorhandener
Nutzungen und Bebauungen, sofern sie zulässig/genehmigt sind,
·
zukünftiger
Nutzungen und Bebauungen, sofern sie genehmigungsfähig sind oder im Zuge einer
gemeindlichen Bauleitplanung genehmigungsfähig werden könnten,
·
der
einschlägigen Rechtssprechung.
Darüber hinaus sollte der Verordnungstext den heutigen
Standards und der heutigen Rechtslage angepasst werden.
Bei der anschließenden Abarbeitung der eingegangenen
Stellungnahme wurden die Bauaufsicht und die Kreisplanung beteiligt, da die
meisten Einwendungen sich auf bauliche Nutzungen und Entwicklungen bezogen. Die
Entscheidung über die Einwendung wurde abhängig gemacht von der bau- und
naturschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit einzelner Vorhaben. Bei den
Flächen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich wurden die Möglichkeiten einer
gemeindlichen Bauleitplanung abgeschätzt. Die Flächen, bei denen eine Bebauung
oder eine Überplanung erfolgreich und realistisch erscheint, wurden aus dem
Schutzgebiet entlassen, sofern ein Verbleib im Schutzgebiet zu einer letztlich
vermeidbaren Konfliktlage führen würde. Auf diese Weise werden mögliche
Genehmigungs- oder Planungsverfahren vereinfacht. Insgesamt wird das LSG leicht
verkleinert.
Beschlussvorschlag:
Der
Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
X |
Nein |
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Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
|
Nein |
|
Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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724,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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48,2 kB
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