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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2008/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits 1966 wurde die „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemeinden Bad Segeberg, Stipsdorf, Klein Rönnau und Rohlstorf im Kreise Segeberg“ (Landschaftsschutzgebiet “Großer Segeberger See“) erlassen und die Flächen wurden unter Landschaftsschutz gestellt. Seither sind vielfältige Veränderungen in der Landschaft vorgenommen worden, die vom Neu- bzw. Umbau von Straßen bis zu Veränderungen der Flurstücke reichen. Dies hatte zur Folge, dass die Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebietes in der freien Landschaft teilweise nicht mehr eindeutig nachzuvollziehen sind, woraus sich wiederum Rechtsunsicherheiten über den Geltungsbereich der Schutzverordnung ergeben.

 

Da eine Verordnung so gefasst sein muss, dass jedermann hinreichend sicher den räumlichen Geltungsbereich der Rechtsquelle feststellen kann, war eine Angleichung bzw. Aktualisierung der räumlichen Abgrenzungen erforderlich. Dabei wurde der Ansatz verfolgt, bei der Abgrenzung möglichst für jedermann nachvollziehbare und erkennbare Grenzen festzulegen unter Berücksichtigung

 

·         vorhandener Nutzungen und Bebauungen, sofern sie zulässig/genehmigt sind,

·         zukünftiger Nutzungen und Bebauungen, sofern sie genehmigungsfähig sind oder im Zuge einer gemeindlichen Bauleitplanung genehmigungsfähig werden könnten,

·         der einschlägigen Rechtssprechung.

 

Darüber hinaus sollte der Verordnungstext den heutigen Standards und der heutigen Rechtslage angepasst werden.

 

 

Bei der anschließenden Abarbeitung der eingegangenen Stellungnahme wurden die Bauaufsicht und die Kreisplanung beteiligt, da die meisten Einwendungen sich auf bauliche Nutzungen und Entwicklungen bezogen. Die Entscheidung über die Einwendung wurde abhängig gemacht von der bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit einzelner Vorhaben. Bei den Flächen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich wurden die Möglichkeiten einer gemeindlichen Bauleitplanung abgeschätzt. Die Flächen, bei denen eine Bebauung oder eine Überplanung erfolgreich und realistisch erscheint, wurden aus dem Schutzgebiet entlassen, sofern ein Verbleib im Schutzgebiet zu einer letztlich vermeidbaren Konfliktlage führen würde. Auf diese Weise werden mögliche Genehmigungs- oder Planungsverfahren vereinfacht. Insgesamt wird das LSG leicht verkleinert.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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