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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2008/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 185.742,00 € zu gewähren, um die Mietkosten für den Neubau des Versorgungsgebäudes auf dem Zeltplatz Wittenborn auszugleichen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1.      Kosten:

Wie bereits in der DrS 2008/148 dargestellt, entstehen folgende jährliche Kosten für Mietzahlungen des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit an das GMSE für die Nutzung des Zeltplatzes Wittenborn:

 

                                       im bestehenden             im jetzigen Bestand        nach Neubau

                                   Kooperationsvertrag

Zeltplatz Wittenborn:     3.000,00                       6.263,00 €                   185.742,00 €

 

2. Vorteile für den Kreis Segeberg:

 

Der seit 60 Jahren bestehende Jugendzeltplatz in Wittenborn ist ein fester Bestandteil der Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche aller Bevölkerungsschichten aus dem gesamten Kreisgebiet.

Um den Fortbestand dieses qualitativ hochwertigen jugendpflegerisch gestalteten Angebotes langfristig zu gewährleisten, ist der Neubau des Versorgungsgebäudes notwendig. Aus hygienischer Sicht sind insbesondere der Sanitär- und der Küchenbereich demnächst nicht m ehr nutzbar. Im Zuge des Neubaus werden zugleich bessere Bedingungen für eine von der Witterung unabhängige Arbeit mit den Teilnehmenden geschaffen.

 

Die sozialverträglichen Preise der angebotenen freizeit-, erlebnis- und umweltpädagogischen Maßnahmen ermöglichen auch Kindern und Jugendlichen aus sozialen Schichten, die sich Urlaubsangebote nicht leisten können, die Teilnahme am Gemeinschaftserleben auf dem Jugendzeltplatz.

 

Diese Preisgestaltung bedeutet aber, dass der Betrieb des Zeltplatzes defizitär ist und bleibt. Dieses Defizit gleicht der Verein durch den vom Kreis gewährten Zuschuss aus.

 

Eine durch den Neubau mögliche höhere Auslastung des Platzes und die Möglichkeit einer etwas längeren Nutzung wird eine Steigerung von rd. 8550 auf rd. 10.050 Übernachtungen und damit geringe Mehreinnahmen bringen. Diese können aber das Defizit nicht ausgleichen.

 

Die Bedingungen und Möglichkeiten  für Kinder und Jugendliche, sich zu einer selbstständigen, verantwortlichen und in die Gesellschaft integrierenden erwachsenen Persönlichkeit zu entwickeln, sind schwieriger geworden.

Ihre Lebenszusammenhänge sind heute komplexer und komplizierter als noch vor wenigen Jahrzehnten.

Kinder und Jugendliche brauchen daher mehr und zum Teil auch andere Unterstützung durch Angebote der Jugendhilfe als bisher.

Der Jugendzeltplatz bietet diese Angebote. Ein Verzicht auf den Neubau würde sie zum Erliegen bringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Jährlicher Zuschussbedarf für den Zeltplatz Wittenborn: 185.742,00 €

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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