Drucksache - DrS/2008/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumaßnahmen auf dem Jugendzeltplatz Wittenborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Gebäudemanagement des Kreises Segeberg AöR
- Verfasser 1:
- Herr Dr. Hoffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.06.2008
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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26.06.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Kosten:
Wie bereits in der DrS
2008/148 dargestellt, entstehen folgende jährliche Kosten für Mietzahlungen des
Vereins für Jugend- und Kulturarbeit an das GMSE für die Nutzung des
Zeltplatzes Wittenborn:
im bestehenden
im jetzigen Bestand nach Neubau
Kooperationsvertrag
Zeltplatz Wittenborn: 3.000,00 €
6.263,00 €
185.742,00 €
2. Vorteile für den Kreis
Segeberg:
Der seit 60 Jahren
bestehende Jugendzeltplatz in Wittenborn ist ein fester Bestandteil der
Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche aller Bevölkerungsschichten
aus dem gesamten Kreisgebiet.
Um den Fortbestand dieses
qualitativ hochwertigen jugendpflegerisch gestalteten Angebotes langfristig zu
gewährleisten, ist der Neubau des Versorgungsgebäudes notwendig. Aus
hygienischer Sicht sind insbesondere der Sanitär- und der Küchenbereich
demnächst nicht m ehr nutzbar. Im Zuge des Neubaus werden zugleich bessere
Bedingungen für eine von der Witterung unabhängige Arbeit mit den Teilnehmenden
geschaffen.
Die sozialverträglichen
Preise der angebotenen freizeit-, erlebnis- und umweltpädagogischen Maßnahmen
ermöglichen auch Kindern und Jugendlichen aus sozialen Schichten, die sich
Urlaubsangebote nicht leisten können, die Teilnahme am Gemeinschaftserleben auf
dem Jugendzeltplatz.
Diese Preisgestaltung
bedeutet aber, dass der Betrieb des Zeltplatzes defizitär ist und bleibt.
Dieses Defizit gleicht der Verein durch den vom Kreis gewährten Zuschuss aus.
Eine durch den Neubau
mögliche höhere Auslastung des Platzes und die Möglichkeit einer etwas längeren
Nutzung wird eine Steigerung von rd. 8550 auf rd. 10.050 Übernachtungen und
damit geringe Mehreinnahmen bringen. Diese können aber das Defizit nicht
ausgleichen.
Die Bedingungen und Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sich zu
einer selbstständigen, verantwortlichen und in die Gesellschaft integrierenden
erwachsenen Persönlichkeit zu entwickeln, sind schwieriger geworden.
Ihre Lebenszusammenhänge sind heute komplexer und
komplizierter als noch vor wenigen Jahrzehnten.
Kinder und Jugendliche
brauchen daher mehr und zum Teil auch andere Unterstützung durch Angebote der
Jugendhilfe als bisher.
Der Jugendzeltplatz bietet
diese Angebote. Ein Verzicht auf den Neubau würde sie zum Erliegen bringen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle
Auswirkungen:
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Nein |
X |
Ja: |
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Darstellung
der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Jährlicher
Zuschussbedarf für den Zeltplatz Wittenborn: 185.742,00 € |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der
Ergebnisrechnung |
Produktkonto: |
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In der
Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der
Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe
von |
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Euro |
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(Der
Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die
Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen
bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge
bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug
zum strategischen Management:
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Nein |
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Ja;
Darstellung der Maßnahme |
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